Nummerierung von Nutzungseinheiten
Eine Nutzungseinheit ist ein selbstständig nutzbarer Teil eines Gebäudes. Dazu zählen zum Beispiel Wohnungen, selbstständige Büro- und Lagereinheiten sowie Werkstätten. Die Bezeichnung von Nutzungseinheiten bildet einen wesentlichen Bestandteil der Anschrift beziehungsweise der Meldedaten. Als Grundlage für die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft sind einheitliche Bezeichnungen nötig.
Vorgehensweise
- Im Gegensatz zur Benennung von Gebäuden werden Nutzungseinheiten fast ausschließlich durch reine Nummerierung benannt.
- Befinden sich in einem Gebäude mehrere Nutzungseinheiten, sind diese fortlaufend, im Erdgeschoss (beziehungsweise Souterrain) mit Tür 1 beginnend, zu nummerieren. Dies gilt unabhängig von der Art der Nutzungseinheit (zum Beispiel Wohnung, Büro, Werkstatt oder Lager).
- Die Türnummern sind an den Zugängen zur jeweiligen Nutzungseinheit in gut lesbarer Form anzubringen.
Sonderfälle
- Gebäude mit nur einer Nutzungseinheit: Diese Nutzungseinheit ist nicht zu nummerieren.
Beispiele: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Bürohaus für nur eine Nutzerin oder einen Nutzer - Nachträgliche Teilung einer Nutzungseinheit: Die neu geschaffenen Einheiten erhalten einen alphanumerischen Zusatz.
Beispiel: Teilung der Wohnung von Tür 15 in Tür 15 und Tür 15A - Nachträgliche Zusammenlegung zweier Nutzungseinheiten: Die neu geschaffene Nutzungseinheit erhält eine der beiden "alten" Türnummern.
- Wohnhausanlage mit einer Erschließung über Laubengänge beziehungsweise über Gebäude mit intern verbundenen Gangflächen:
- Es kann zweckmäßig sein, nicht bei jeder Stiege mit Tür 1 zu beginnen, sondern über die Stiegen fortlaufend zu nummerieren. Die Baupläne müssen dennoch zusätzlich auch eine Aufstellung über die Zuordnung der einzelnen Nutzungseinheiten zu den jeweiligen Stiegen beinhalten.
Zum Beispiel:
- Testgasse 5, Stiege 1, Türnummer 1 bis 30
- Testgasse 5, Stiege 2, Türnummer 1 bis 30
- Wenn jedes Gebäude (oder Stiege, Haus, Objekt, etc.) über einen getrennten Zugang erreichbar ist, erhält es eine eigene Orientierungsnummer unter Entfall der Stiegenbezeichnung.
Zum Beispiel:
- Testgasse 5 / Tür 1
- Testgasse 7 / Tür 1
- Es kann zweckmäßig sein, nicht bei jeder Stiege mit Tür 1 zu beginnen, sondern über die Stiegen fortlaufend zu nummerieren. Die Baupläne müssen dennoch zusätzlich auch eine Aufstellung über die Zuordnung der einzelnen Nutzungseinheiten zu den jeweiligen Stiegen beinhalten.
Falsche Nummerierungen
- Verwendung von Trennzeichen: Die Nutzung von Kommazeichen, Bindestrichen oder anderen Sonderzeichen ist nicht zulässig.
- Verwendung von Buchstaben: Zusätzliche Angaben wie zum Beispiel vor die Nummer gestellte Buchstaben ("D01" für Dachgeschosswohnungen) sind als Unterscheidungsmerkmal nicht zulässig.
- Verwendung der Türnummern als Codeschlüssel: Türnummern stellen einen Bestandteil der Postanschrift und der Meldeadresse dar. Deshalb sind Bezeichnungen wie "Top A.03.02.12" nicht zulässig. Gemeint wäre in diesem Beispiel die Wohnung 12 im 2. Stock der Stiege 3 des Bauteils A.
- Tür-/Top-Bezeichnung: Die gleichzeitige Verwendung von Tür- und Top-Bezeichnungen (zum Beispiel Top 1 für das Geschäftslokal und Tür 1 für die 1. Wohnung) ist wegen der Verwechslungsgefahr nicht zulässig.
Kontakt
MA 37 Stabstelle GWR - Gebäude und Wohnungsregister
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Baupolizei
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