Wörterbuch der Daseinsvorsorge - B

Beihilfenrecht

Siehe: Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht

Benchmark

Das Benchmarking ist ein Analyse- und Planungsinstrument, das einen Vergleich des eigenen Unternehmens mit den "Klassenbesten" des Mitbewerbs erlaubt. Darüber hinaus sind dabei auch Vergleiche mit branchenfremden (Best Practice) Unternehmen möglich. Benchmarking ist ein Prozess, der Produkte, Methoden, Abläufe und Strukturen betrieblicher Funktionen einem oder mehreren anderen Unternehmen gegenüberstellt, um Rationalisierungspotenziale oder Qualitäts- und Leistungssteigerungspotenziale aufzudecken.

Besondere Rechte

Besondere Rechte sind Rechte, die ein Mitgliedstaat durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften einer begrenzten Zahl von Unternehmen in einem bestimmten Gebiet gewährt.

Siehe auch: Ausschließliche (exklusive) Rechte

Binnenmarkt

Bereits der EWG-Gründungsvertrag sah die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vor. Den Durchbruch zum Binnenmarkt brachte die Einheitliche Europäische Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Darin einigten sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft nicht nur darauf, die Warenkontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen, sondern auch vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital bis 31. Dezember 1992 zu verwirklichen. Das "Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes", das die Europäische Kommission 1985 vorlegte, enthält eine Auflistung der gesetzgeberischen Maßnahmen, die nötig waren, um den Binnenmarkt Realität werden zu lassen. Fast 300 Rechtsakte mussten Schritt für Schritt beschlossen und in vielen Fällen in nationales Recht umgesetzt werden.

Der ehemalige Wettbewerbskommissar Monti stellte Mitte Mai 2010 einen vom Kommissionspräsident Barroso in Auftrag gegebenen Bericht über eine "neue Strategie für den Binnenmarkt" vor. Er plädiert für eine Neubelebung des Binnenmarktes. In der Zwischenzeit hat die Europäische Kommission Ende Oktober 2010 eine Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft" (268 KB PDF), die aus 50 konkreten Vorschlägen besteht, verabschiedet.

Bundesrat

Der Bundesrat besteht aus 62 Mitgliedern. Seine primäre Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung, weswegen er auch oft als "Länderkammer" bezeichnet wird. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der neun österreichischen Bundesländer entsandt. Im europäischen Kontext erfährt der Bundesrat insoweit eine Aufwertung, als er nunmehr die Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge übertragen bekommen hat.

Büro für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft der Stadt Wien (BDK)

Das BDK betreut und intensiviert im Auftrag der Stadt Wien internationale wie nationale Vernetzungskanäle rund um die Themen der Daseinsvorsorge und der Kommunalwirtschaft. Zusätzlich dazu unterstützt es bei der Wissensvermittlung im Bildungsbereich und leistet Aufklärungsarbeit über die volkswirtschaftliche Bedeutung und Wirkung öffentlicher Daseinsvorsorgeleistungen.

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