Wörterbuch der Daseinsvorsorge - E

Einheitliche Länderstellungnahme

Art. 23d Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) normiert: "(...) Liegt dem Bund eine einheitliche Stellungnahme der Länder zu einem Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union vor, das Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, so ist der Bund bei Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union an diese Stellungnahme gebunden. Der Bund darf davon nur aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen abweichen. Der Bund hat diese Gründe den Ländern unverzüglich mitzuteilen (...)."

EU-Ausschuss des Wiener Gemeinderates

Der Ausschuss für Europäische und Internationale Angelegenheiten des Wiener Gemeinderates wurde mit 1. April 2011 ermächtigt, im Namen des Landtages Stellungnahmen zu EU-Rechtsakten an den Bundesrat abzugeben, weshalb der betreffende Gesetzgebungsakt nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist (Artikel 23g Absatz 3 B-VG).

EUROCITIES

EUROCITIES ist ein 1986 gegründetes europäisches Städtenetzwerk, dem derzeit über 130 europäische Großstädte mit insgesamt mehr als 120 Millionen Einwohnern angehören. Wien ist seit 1995 Mitglied. EUROCITIES widmet sich der Stärkung kommunaler Belange im EU-Kontext und stellt das einzige länderübergreifende Netzwerk dar, das die europäischen Städte als politische Einheit gegenüber der EU vertritt und fachspezifische Anliegen der Städte bündelt.

Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht

Das europäische Beihilfen- und Wettbewerbsrecht ist in den Artikeln 101 ff AEUV geregelt. Ziel dieser Regeln ist es, den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen zu schützen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, keine Maßnahmen zu treffen, welche die praktische Wirksamkeit der Wettbewerbsregeln ausschalten können.

Siehe auch: Monti-Paket und Almunia-Paket

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist das Treffen der Staats- und/oder Regierungschefinnen und -chefs der Mitgliedstaaten und des Präsidenten der Kommission. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- und/oder Regierungschefinnen und -chefs des Mitgliedstaates zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht. Alljährlich wird dem Europäischen Parlament ein schriftlicher Bericht über die Fortschritte der Union vorgelegt.

Die Ergebnisse der Tagungen werden in den so genannten Schlussfolgerungen des Vorsitzes zusammengefasst und veröffentlicht: Tagungen des Europäischen Rates

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
Kontaktformular