Aufenthalt für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
Anmeldebescheinigung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben und länger als 3 Monate in Österreich leben wollen, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung.
Sie müssen die Anmeldebescheinigung spätestens 4 Monate nach der Einreise beantragen.
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
- Anmeldebescheinigung für Angehörige von EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
Bescheinigung des Daueraufenthalts
Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend in Österreich leben und in dieser Zeit die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht erfüllt haben, können Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes beantragen.
Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
Lichtbildausweis
Wenn Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben oder beantragen, können Sie auch einen Lichtbildausweis beantragen. Dieser hat das Format einer Kreditkarte und gilt als Identitätsdokument, aber nicht als Reisedokument.
Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen
Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV - Brexit
Sie sind britische*r Staatsangehörige*r und leben bereits seit vor dem 1. Jänner 2021 rechtmäßig in Österreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter diesen oder bestimmten anderen Voraussetzungen können Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten.
Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV - Brexit
Sie haben eine Legitimationskarte?
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel und keine weitere Dokumentation Ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. Sie können zusätzlich eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Österreichisches Aufenthaltsrecht für Inhaber*innen von Legitimationskarten
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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