Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben und eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts haben oder beantragen, können Sie auch einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger*innen beantragen. Sie müssen den Lichtbildausweis aber nicht beantragen.

Der Lichtbildausweis ist 5 Jahre gültig und hat das Format einer Kreditkarte. Er gilt als Identitätsdokument, aber nicht als Reisedokument. Sie können den Lichtbildausweis jederzeit beantragen oder wieder beantragen, auch wenn er schon abgelaufen ist.

Muster eines Lichtbildausweises (3 MB PDF)

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Wenn Sie vor dem 1. Jänner 2006 nach Österreich gekommen sind, seitdem durchgehend hier leben und nach dem Meldegesetz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz hier gemeldet sind, benötigen Sie keine Anmeldebescheinigung. In diesem Fall gilt die Meldung als Anmeldebescheinigung.

Fristen und Termine

Für den Lichtbildausweis gibt es keine Fristen und Termine. Das heißt, Sie können den Lichtbildausweis immer beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Lichtbildausweis ist 5 Jahre gültig. Sie können den Lichtbildausweis jederzeit wieder beantragen, auch wenn er schon abgelaufen ist.

Zuständige Stelle

Wenn Sie in Wien wohnen, ist das jeweilige EWR-Referat der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig.

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14 oder 23 wohnen, ist das EWR-Referat 5.0 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 oder 22 wohnen, ist das EWR-Referat 5.1 zuständig.

Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Für Kinder, die jünger als 18 Jahre sind, muss eine Person den Antrag stellen, die die Obsorge hat.

Zusätzlich müssen Kinder ab 14 Jahren bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Wenn Sie in Wien wohnen werden, müssen Sie dafür einen Termin bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen EWR-Referat der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Personen, die älter als 14 Jahre sind, erhalten den Lichtbildausweis nur persönlich.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag in deutscher oder englischer Sprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto, das höchstens 6 Monate alt ist
  • Wenn die Anmeldebescheinigung oder die Bescheinigung des Daueraufenthaltes in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde:
    • Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthaltes oder
    • Durchgehende Meldebestätigungen in Österreich, beginnend vor dem 1. Jänner 2006

Es kann sein, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

  • 76 Euro für den Lichtbildausweis
  • Für Reisedokumente können zusätzlich 14,30 Euro anfallen.

Sie bekommen den Lichtbildausweis erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.

Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Keine

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