Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8423 im 5. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Schönbrunner Straße, Sterkgasse, Linien-zug 1-2 (Bezirksgrenze), Reinprechtsdorfer Brücke und Reinprechtsdorfer Straße im 5. Bezirk, Katastralgemeinde Margarethen wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 17. Oktober bis 28. November 2024 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum [Datum bis] auch in der Bezirksvorstehung für den 5. Bezirk, 5., Schönbrunner Straße 54 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am [Datum] in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest zur Verfügung.
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8423 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan: 1 MB PDF
- Antragsentwurf: 75 KB PDF • 167 KB RTF
- Erläuterungsbericht: 158 KB PDF • 312 KB RTF
- Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 114 KB RTF
- Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Nähere Informationen zum Projekt: Schönbrunner Straße - Erhalt der Gründerzeit-Ensembles
Stellungnahme online
Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8423) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.
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