Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Flächenwidmung- und Bebauungsplan

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Beantwortung der Stellungnahmen im Zuge der Erstellung des Flächenwidmung- und Bebauungsplan
  • Rechtsgrundlage: Bauordnung für Wien § 2

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergeleitet.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden 10 Jahre in der Dienststelle aufbewahrt, der Original Widmungsakt wird unbefristet im Archiv aufbewahrt.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht): Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen; wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadtteilplanung und Flächenwidmung

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

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