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Schönbrunner Straße - Erhalt der Gründerzeit-Ensembles

Schrägluftbild mit Gebietsabgrenzung
Bearbeitungsgebiet und Umgebung

Schutzzone für Gründerzeit-Architektur und Förderung von Wohnnutzung

Der wertvolle Bestand aus der Gründerzeit in den beiden Baublöcken zwischen Wiental und Schönbrunner Straße soll durch die Einrichtung einer Schutzzone geschützt werden. Die Position der Baulinien und die Höhe der Gebäude werden entsprechend angepasst. Eine breite Straße, die die Rechte Wienzeile oder Reinprechtsdorfer Straße fortführt und dabei bestehende Gebäude beeinträchtigt, ist nicht mehr sinnvoll. Dadurch wird die durchgehende Gebäudefront wiederhergestellt.

Um die Wohnnutzung zu stärken, wird auch eine Wohnzone festgelegt. Die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss entlang der Schönbrunner Straße bleibt durch die Ausweisung als "Geschäftsviertel" gesichert.

Projektstand

Grundlagenerhebung: Abgeschlossen

Die grundsätzliche Verträglichkeit des Vorhabens für den Standort wird geklärt. Dabei werden unter anderem baulich-technische Rahmenbedingungen geprüft. Außerdem werden Gegebenheiten wie zum Beispiel Freiflächen, Arbeitsstätten, öffentlicher Verkehr, Wegeverbindungen und Schulen untersucht. Auch mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden abgeschätzt.

Konzepterstellung: Abgeschlossen

Für große Gebiete werden zuerst Zielvorgaben und Zukunftsbilder für die Entwicklung des Standorts ausgearbeitet. Die Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger*innen werden geprüft. Das Ergebnis sind zum Beispiel Leitbilder oder Entwicklungskonzepte. Hier werden Themen wie Mobilität, Grünraum, Nutzungen oder Gebäudehöhen behandelt.

Widmungsverfahren: Offen

Auf Grundlage von Leitbildern oder anderen Planungen wird der Entwurf für den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erstellt und dem Fachbeirat vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage können dazu schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf und alle Stellungnahmen werden dem Wiener Gemeinderat vorgelegt.

Gemeinderatsbeschluss: Offen

Der Wiener Gemeinderat beschließt den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Das Widmungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Plandokument kann in der Servicestelle Stadtentwicklung eingesehen beziehungsweise online abgerufen werden.

Beteiligung

Öffentliche Auflage: Offen

Im Zuge der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans (Planentwurf 8423) gibt es von 17. Oktober bis 28. November 2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Über den Inhalt der Stellungnahmen wird dem Wiener Gemeinderat, der den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan beschließt, im Vorfeld berichtet.

Weitere Informationen

Karte

Schönbrunner Straße

  • 5., Rechte Wienzeile 131-161

Kontakt

Stadt Wien - Servicestelle Stadtentwicklung

Telefon: +43 1 4000-8840
Kontaktformular
Servicestelle Stadtentwicklung

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