Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 in Wien

Briefwahl vor dem Wahltag im Wahlreferat

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich ab 31. März 2025 im zuständigen Wahlreferat beantragen oder abholen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Hinweis: Für jeden Bezirk gibt es ein eigenes Wahlreferat. Es befindet sich an der Adresse des Magistratischen Bezirksamtes oder in der Außenstelle des Bezirksamtes.

So einfach funktioniert die Briefwahl im Wahlreferat

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte in folgenden Schritten per Briefwahl an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 teilnehmen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie bitte aus dem Kuvert den Informationsfolder und die Wahlunterlagen heraus. Die/der amtliche Stimmzettel/n und das kleine Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte.
  • Schritt 2: Als Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft füllen sie die amtlichen Stimmzettel und als Person mit nichtösterreichischer EU-Staatsbürgerschaft den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Beachten Sie die mit der Wahlkarte übermittelten Informationen. Geben Sie die bzw. den Stimmzettel in das kleine Wahlkuvert. Als Person mit nichtösterreichischer EU-Staatsbürgerschaft kleben sie das kleine Wahlkuvert zu, als Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft nicht. Legen Sie dann das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.
  • Schritt 3: Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Feld, dass Sie die/den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Schritt 4: Jetzt müssen Sie die Wahlkarte nur noch zukleben und an die Bezirkswahlbehörde übermitteln. Geben Sie dazu die Wahlkarte im Wahlreferat wieder ab.

Ein persönlicher Antrag auf Wahlkartenausstellung ist bis 25. April 2025, 12 Uhr, möglich. Bitte nehmen Sie ein Identitätsdokument mit (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein). eAusweise (digitaler Führerschein oder digitaler Identitätsnachweis) können im Wahlreferat nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert. Ihre Wahlkarte wird gleich nach der Beantragung ausgestellt.

Für einen persönlichen Antrag ist keine Terminreservierung notwendig.

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