Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt - Anerkennung
Allgemeine Informationen
Sind die Eltern nicht verheiratet oder verpartnert, kann der leibliche Vater oder andere Elternteil durch eine persönliche Erklärung vor dem*der Standesbeamt*in die Vaterschaft anerkennen.
Wenn das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (Mutter: Nicht-Österreicherin), muss unbedingt vor Anerkennung der Vater- oder Elternschaft mit dem zuständigen Standesamt telefonisch Kontakt aufgenommen werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Anerkennung muss persönlich vor dem*der Standesbeamt*in durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden. Bei Minderjährigkeit des Anerkennenden ist ein Anruf beim Standesamt erforderlich.
Fristen und Termine
Die Anmeldung der Geburt muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.
Zuständige Stelle
Wahlweise:
Kinder- und Jugendhilfe, Dezernat 1 - Rechtsvertretung
Gerichte oder Notar*innen
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mutter ledig
- Mutter geschieden
- Mutter verwitwet
- Mutter verheiratet oder verpartnert
Ist die Mutter nicht mit anwesend, ist zusätzlich die genau ausgefüllte und von der Mutter unterschriebene Vollmacht erforderlich: Vollmacht: 310 KB PDF
Kosten und Zahlung
Für die Anerkennung der Vater- oder Elternschaft fallen keine Kosten an. Für jede gewünschte Urkunde müssen 9,30 Euro bezahlt werden.
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen
Zusätzliche Informationen
Keine
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