Mutter geschieden oder Eingetragene Partnerschaft aufgelöst - Anerkennung der Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt
Notwendige Unterlagen
- Ist die Mutter nicht österreichische Staatsbürgerin, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
- Dokumente der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
(Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.) - Nicht-Österreicherin: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde der letzten Ehe beziehungsweise Partnerschaftsurkunde der letzten Eingetragenen Partnerschaft
- Nachweis über Beendigung der Ehe oder Eingetragenen Partnerschaft durch Scheidung/Auflösung, Aufhebung, Nichtigerklärung, mit Bestätigung der Rechtskraft
- Dokumente des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Geburtsurkunde des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Österreicher*in: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nicht-Österreicher*in: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Information über Unterlagen
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular