Mutter verwitwet oder eingetragene*r Partner*in verstorben - Anerkennung der Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt
Notwendige Unterlagen
- Bei österreichischer Staatsbürgerschaft der Mutter: Ist das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in geboren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
- Dokumente der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Gegebenenfalls Nachweise des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
(Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.) - Nicht-Österreicherin: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde der letzten Ehe beziehungsweise Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Sterbeurkunde des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in
- Dokumente des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Geburtsurkunde des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Österreicher*in: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nicht-Österreicher*in: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Information über Unterlagen
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