Mutter verwitwet oder eingetragene*r Partner*in verstorben - Anerkennung der Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt

Notwendige Unterlagen

  • Bei österreichischer Staatsbürgerschaft der Mutter: Ist das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in geboren, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
  • Dokumente der Mutter
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Gegebenenfalls Nachweise des Wohnsitzes im Ausland
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
      • Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
        (Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.)
      • Nicht-Österreicherin: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
    • Heiratsurkunde der letzten Ehe beziehungsweise Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
    • Sterbeurkunde des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in
  • Dokumente des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
    • Geburtsurkunde des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
    • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
      • Österreicher*in: Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Nicht-Österreicher*in: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis

Information über Unterlagen

Urkunden und Nachweise

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