Mutter verheiratet oder verpartnert - Anerkennung der Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt
Die Anerkennung der Vater- oder Elternschaft ist nur möglich, wenn der*die Ehepartner*in oder eingetragene Partner*in Österreicher*in oder die Mutter Österreicherin ist.
Notwendige Unterlagen
- Dokumente der Mutter und des*der Ehepartner*in oder eingetragenen Partner*in der Mutter
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden
- Gegebenenfalls Nachweise des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
(Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.) - Nicht-Österreicherin: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ist die Mutter verheiratet, der*die Ehepartner*in oder eingetragene Partner*in aber nicht der Vater oder ein anderer Elternteil des Kindes, müssen folgende Voraussetzungen für die Anerkennung der Vater- oder Elternschaft gegeben sein:
- Die Mutter muss die*den Anerkennende*n als Vater oder anderen Elternteil des Kindes bezeichnen. Das Kind muss, vertreten durch die zuständige Rechtsvertretung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), dem Anerkenntnis zustimmen. Es wird damit die Vermutung der Ehelichkeit durchbrochen und der Anerkennende wird statt des*der Ehepartner*in der Mutter in die Urkunde in der Rubrik "Vater oder anderer Elternteil" eingetragen. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
- Dokumente des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Geburtsurkunde des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Vaters beziehungsweise des anderen Elternteils
- Österreicher*in: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nicht-Österreicher*in: Reisepass oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
Information über Unterlagen
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