Förderung für altersgerechten Umbau - Antrag

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der Antragsteller*innen
  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Auszug aus dem Grundbuch bei Eigentumswohnungen
  • Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
  • Plankopie in Farbe
  • Rechnung oder Kostenvoranschlag
  • Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen
  • Nachweis über die Inanspruchnahme eines Beratungsgesprächs beim Infopoint für Wohnungsverbesserung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus. Der Zuschuss deckt 35 Prozent der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch.

Die Aktion der Stadt Wien läuft bis bis 31. Dezember 2025.

Förderrichtlinien

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern

Förderungsvoraussetzungen:

  • Der*die Antragsteller*in ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt .
  • Förderungswerber*innen müssen dem "begünstigten Personenkreis" entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989.
  • Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Sie haben vor Antragstellung ein verpflichtendes Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung in Anspruch genommen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos.
  • Die Umbaukosten betragen mindestens 3.000 Euro pro Wohnung oder Haus

Die Umbauten und Installationen dienen dem altersgerechten Wohnen und sind auf dem neuesten Stand der Technik und entsprechen der ÖNORM B 1600.

Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Fristen und Termine

Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.

Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist zur Beibringung aller Unterlagen festgelegt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der Antrag außer Evidenz gesetzt werden.

Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1

Verfahrensablauf

Bau- bzw. Abrechnungsvorgang

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der Antragsteller*innen
  • Schriftlicher Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung
  • Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen: Als Haushaltseinkommen gilt das Nettoeinkommen aller Personen im gemeinsamen Haushalt, also das gemeinsame Einkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer.

Bei Mietwohnungen:

Bei Eigentumswohnungen:

Bei Kleingartenwohnhäusern:

  • Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums oder Pachtvertrag im Falle der Nutzung als Pächter*in

Bei baubewilligungspflichtige Maßnahmen:

  • Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan

Beim Umbau von Badezimmern beziehungsweise Bad-Einrichtungen:

  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Sanitärinstallationen mit Bestätigung, dass es sich um altersgerechte und barrierefreie Einbauten gemäß ÖNORM B 1600 handelt.

Bei der Errichtung von Behindertenliften wie Treppenliften oder Schrägaufzügen

  • Kopie der an die Baupolizei gerichteten Fertigstellungsmeldung mit Eingangsvermerk
  • Positives Gutachten über die Abnahmeprüfung nach dem Wiener Aufzugsgesetz

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Für den altersgerechten Umbau kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, jedoch höchstens 4.200 Euro, gewährt werden. Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.

Für Auszahlungen des Förderbetrages direkt an die ausführende Firma muss eine schriftliche Abtretungserklärung samt Vollmacht der Förderungswerber*innen ausschließlich bei Antragstellung dem Förderungsantrag beigelegt werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Zusätzliche Informationen

Infoblatt über die Förderung für altersgerechten Umbau: 260 KB PDF

Rechtliche Grundlagen:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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