Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Fördermittel für Wohnungssanierung

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Zweck

  • Gewährung und Administration der Fördermittel für die Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern

Rechtsgrundlage

  • WWFSG 1989 LGBl. Nr. 18/1989 idgF, II. Hauptstück, §§ 33-46 und 53-59, insbesondere § 57; Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 LGBl. 15/2024 idgF sowie Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 19. Dezember 2019, 924527-2019-GWS (bei der Förderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau)

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • GB (Grundbuch)
  • ZMR (Zentrales Melderegister)

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zu den oben angeführten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Stadt Wien - Technische Stadterneuerung (MA 25)
  • Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5) (bei allfälligen Bürgschaftsverträgen und zum Zweck der Erstellung des Förderberichtes gemäß § 5 Wiener Fördertransparenzgesetz)
  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) (zum Zweck der Durchführung der Zahlungsanweisungen)
  • Stadt Wien - Baupolizei (MA 37) (bei einer Anfrage nach § 129 Abs. 1a Z 2 Bauordnung für Wien die Art der Förderung und die Adresse)
  • Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Recht (bei Rückforderungen im Klagswege)
  • Bundesministerium für Finanzen (zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank)
  • Kreditinstitute (sofern in das Förderverfahren involviert)

Hinweise

Aufgrund des Akten- und Skartierungsplans der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) iVm Erlass "Allgemeine Vorschriften für das Ausscheiden von Unterlagen (Skartierungsordnung)" der Magistratsdirektion vom 07.02.2020, Zl. MD-OS 74746-2020, iVm Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien, MDK-168759-1/12 idgF, iVm § 52 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) idgF, werden Ihre personenbezogenen Daten 100 Jahre nach Zusicherung gelöscht. Die Dauer der Speicherung ist insbesondere durch § 129 Abs. 1a Z 2 Bauordnung für Wien bedingt, wonach die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) der Baupolizei (MA 37) auf Anfrage mitzuteilen hat, ob für die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung einer Wohnung jemals Wohnbauförderungsmittel in Anspruch genommen worden sind, wobei die Auskunftspflicht beziehungsweise der Auskunftszeitraum keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen: Die Bearbeitung des Antrags ist nicht möglich.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular