Förderung für altersgerechten Umbau

Die Stadt Wien fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
Was gefördert wird
Gefördert werden Umbauten für ein altersgerechtes Wohnen - darunter fallen zum Beispiel Treppenlifte, bodenebene Duschen oder Duschsitze, also Maßnahmen, die der ÖNORM B 1600 entsprechen und auf dem neuesten Stand der Technik sind.
Höhe der Förderung
Gefördert werden 35 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 4.200 Euro.
Wer eine Förderung beantragen kann
Eine Förderung können Mieter*innen von Wohnungen, Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen beziehungsweise Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern beantragen.
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen und Eigenheimen
- Pächter*innen von Kleingartenwohnhäusern
Weitere Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein. Falls Sie jünger als 60 Jahre sind, können Sie unter Umständen eine Förderung für behindertengerechten Umbau beantragen.
- Die zu sanierende Wohnung (Eigenheim beziehungsweise Kleingartenwohnhaus) ist Ihr Hauptwohnsitz.
Ihr jährliches Einkommen liegt unter:
- Für 1 Person 42.370 Euro,
- für 2 Personen 63.140 Euro,
- für 3 Personen 71.450 Euro,
- für 4 Personen 79.760 Euro
- und für jede weitere Person 4.650 Euro.
Beratung zur Förderung
- Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
- Ort: 20., Maria-Restituta-Platz 1
- 6. Stock, Zimmer 6.09, "Info-Point"
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8-13 Uhr
- Telefon: +43 1 4000-74860
Antrag stellen
Sie können einen Antrag online stellen: Antrag stellen
Alternativ können Sie Anträge auch per E-Mail unter wv@ma50.wien.gv.at, per Post und persönlich bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (20., Maria-Restituta-Platz 1) einbringen.
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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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