Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum in Wien (gültig ab 1. Jänner 2025)
Geförderte Wohnungen dürfen nur von begünstigten Personen in Benützung genommen werden. Kriterien, denen eine "begünstigte Person" genügen muss, sind das Bestehen eines dringenden Wohnbedürfnisses sowie die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Grundlage für die Einkommensprüfung ist stets das Einkommen des laufenden Jahres (Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge) und das Jahresnettoeinkommen des gesamten vergangenen Kalenderjahres. Das sind die Bruttobezüge inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld minus Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Pflegeaufwand sowie minus beziehungsweise plus Alimentationszahlungen.
Einkommensgrenzen für Wohnungen mit Neubauförderung
Miete
Für Mietwohnungen darf das Einkommen
- für 1 Person 59.320 Euro
- für 2 Personen 88.400 Euro
- für 3 Personen 100.030 Euro
- für 4 Personen 111.660 Euro
- und für jede weitere Person 6.510 Euro
nicht übersteigen.
Eigentum
Für Eigentumswohnungen, Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf darf das Einkommen
- für 1 Person 67.790 Euro
- für 2 Personen 101.020 Euro
- für 3 Personen 114.320 Euro
- für 4 Personen 127.620 Euro
- und für jede weitere Person 7.440 Euro
nicht übersteigen.
Einkommensgrenzen für Wohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds"
Diese Einkommensgrenzen gelten nur für bestimmte Wohnhausanlagen, die zwischen 1967 und 1974 nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" gefördert worden sind. In den Fondssatzungen wurden eigenständige Einkommensgrenzen festgeschrieben.
Für Mietwohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" darf das Einkommen
- für 1 Person 41.524 Euro
- für 2 Personen 61.880 Euro
- für 3 Personen 70.021 Euro
- für 4 Personen 78.162 Euro
- und für jede weitere Person 4.557 Euro
nicht übersteigen.
Für Eigentumswohnungen mit Förderungen nach den Bestimmungen des "Wiener Wohnbaufonds" darf das Einkommen
- für 1 Person 47.453 Euro
- für 2 Personen 70.714 Euro
- für 3 Personen 80.024 Euro
- für 4 Personen 89.334 Euro
- und für jede weitere Person 5.208 Euro
nicht übersteigen.
Wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse trotz Förderung der Wohnhausanlagen (Objektförderung) der Aufwand für die ins Auge gefasste Wohnung zu hoch scheint, wird durch die Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens oder einer Wohnbeihilfe Unterstützung geboten.
Einkommensgrenzen für die altersgerechte Adaptierung von Wohnungen
Für die Förderung von altersgerechter Adaptierung von Wohnungen darf das Einkommen
- Für 1 Person 42.370 Euro
- Für 2 Personen 63.140 Euro
- Für 3 Personen 71.450 Euro
- Für 4 Personen 79.760 Euro
- und für jede weitere Person 4.650 Euro
nicht übersteigen.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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