Anwohner*innen-Parken im 20. Bezirk - Brigittenau
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Anwohner*innen-Parkplätze im mobilen Stadtplan
Im 20. Bezirk gibt es Parkplätze, die für Anwohner*innen reserviert sind. Diese sollen die Parkmöglichkeiten im eigenen Bezirk verbessern.
Nutzung mit Parkpickerl oder Behinderten-Parkausweis
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Anwohner*innen-Parkplätzen ist nur mit Parkpickerl für Bewohner*innen des 20. Bezirkes erlaubt. Als Bewohner*in mit Parkpickerl sind Sie berechtigt, Anwohner*innen-Parkplätze im gesamten Bezirk ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt zu nutzen.
Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt parken.
Zeitlich begrenzte Nutzung durch Betriebe und soziale Dienste
- Zeitraum: Montag bis Freitag, werktags, von 8 bis 16 Uhr
- Betriebe mit Betriebssitz im Bezirk
- Voraussetzung: Parkbewilligung für Betriebe
- Betriebe ohne Betriebssitz im Bezirk, die regelmäßige handwerkliche Servicetätigkeiten ausführen und soziale Dienste der Wiener Sozialhilfeträger und deren anerkannte Einrichtungen
- Voraussetzungen: Parkbewilligung für Betriebe und Bezahlung der Parkgebühren in Form einer eingelegten Tages- oder Wochen-Pauschalkarte
- Kleintransporteure mit Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- Voraussetzungen: Kennziffer "20" als Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein und Kennzeichentafel endet auf "KT"
Anwohner*innen-Parkplätze im Stadtplan
Standorte der Anwohner*innen-Parkplätze im 20. Bezirk
Anwohner*innen-Parkplätze nach Bezirk
Weiterführende Informationen
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