Anwohner*innen-Parken im 15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
Anwohner*innen-Parkplätze im mobilen Stadtplan
Im 15. Bezirk gibt es Parkplätze im Bereich der Stadthalle, die für Anwohner*innen mit Parkpickerl reserviert sind. Diese sollen die Parkmöglichkeiten im eigenen Bezirk verbessern.
Geltungszeiten
Seit 1. März 2022 gilt die flächendeckende Kurzparkzone auch im Bereich der Stadthalle von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr.
Nutzung mit Parkpickerl oder Behinderten-Parkausweis
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Anwohner*innen-Parkplätzen ist grundsätzlich nur für Bewohner*innen des 15. Bezirkes erlaubt. Als Bewohner*in sind Sie berechtigt, Anwohner*innen-Parkplätze im Bereich Stadthalle ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt zu nutzen.
Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO gekennzeichnet sind, dürfen auf diesen Parkplätzen ohne Zusatzkosten zeitlich unbegrenzt parken.
Zeitlich begrenzte Nutzung durch Betriebe und soziale Dienste
- Zeitraum: Montag bis Freitag, werktags, von 8 bis 16 Uhr
- Betriebe mit Betriebssitz im Bezirk
- Voraussetzung: Parkbewilligung für Betriebe
- Betriebe ohne Betriebssitz im Bezirk, die regelmäßige handwerkliche Servicetätigkeiten ausführen und soziale Dienste der Wiener Sozialhilfeträger und deren anerkannte Einrichtungen
- Voraussetzungen: Parkbewilligung für Betriebe und Bezahlung der Parkgebühren in Form einer eingelegten Tages- oder Wochen-Pauschalkarte
- Kleintransporteure mit Fahrzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- Voraussetzungen: Kennziffer "20" als Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein und Kennzeichentafel endet auf "KT"
Anwohner*innen-Parkplätze im Stadtplan
Standorte der Anwohner*innen-Parkplätze im 15. Bezirk
Anwohner*innen-Parkplätze nach Bezirk
Weiterführende Informationen
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