Arten- und Lebensraumschutz an Gebäuden

Der Nachwuchs der Mehlschwalbe, wenige Tage vor ihrem großen Moment, dem ersten Ausflug.

Der Nachwuchs der Mehlschwalbe, wenige Tage vor ihrem großen Moment, dem ersten Ausflug.

Die Bestände von Vogelarten und Fledermäusen, die Gebäude als Lebensraum und zur Brut nutzen, sind regional teils drastisch zurückgegangen. Einzelne Arten wie die Mehlschwalbe (Delichon urbicum) und die Dohle (Corvus monedula) werden in den roten Listen Österreichs bereits als "potenziell gefährdet" geführt und drohen langfristig weiter in ihrem Bestand abzunehmen. Viele der in Österreich vorkommenden Fledermausarten gelten bereits als "gefährdet". Dementsprechend sind in Wien alle Vogel- und Fledermausarten durch das Wiener Naturschutzgesetz sowie die Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union streng geschützt.

Im Rahmen des Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogrammes Netzwerk Natur der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) werden Ziele und Maßnahmen festgelegt und umgesetzt, um den Erhaltungszustand dieser Arten langfristig zu sichern. Zahlreiche Pilotprojekte und Aktivitäten an öffentlichen und privaten Gebäuden sollen Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen für die betroffenen Arten aufzeigen und zugleich erste Impulse zum Schutz dieser Arten setzen.

Folgende Arten stehen besonders im Fokus: Haussperlinge (Spatzen), Mauersegler, Mehlschwalbe, Dohle, Haubenlerche, Turmfalke und Fledermaus.

Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser"

Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) zeichnet daher mit ihrer Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser" aus. Das sind Gebäude, die Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter oder Lebensraum für Fledermäuse schaffen.

"Vogel- oder Fledermaus-freundliches Haus" - Anmeldung zur Plakette

Fassadensanierung oder Dachausbau

Die Ursachen für den Bestandsrückgang der einzelnen Arten sind vielfältig. Eines aber verbindet die als "Gebäudebrüter" bezeichneten Arten: Sie sind aufgrund ihrer Lebensweise besonders auf Brutplätze und Rückzugsräume an Gebäuden angewiesen. Im Zuge von Bautätigkeiten, insbesondere bei Fassadensanierungen und Dachausbauten, gehen diese existenziellen Lebensräume oft endgültig verloren. Auch Gerüste, die für die Sanierung aufgestellt werden, gefährden die Tiere, da diese häufig den Zugang zu Brutplätzen und Rückzugsräumen versperren.

Diese Beeinträchtigungen können durch eine zeitliche Abstimmung auf die Brutzeit der Arten und rechtzeitige Montage von Ersatznistkästen allerdings weitgehend vermieden werden. In Einzelfällen kann so eine Bewilligungspflicht nach dem Wiener Naturschutzgesetz entfallen. Es ist deshalb hilfreich, wenn Sie bereits in der Planungsphase mit dem Bereich Naturschutz und Geoinformationstechnik (MA 22) Kontakt aufnehmen.

Gebäudebrüter im Stadtplan

Standorte und Details zu bereits umgesetzten Projekten und Maßnahmen für Gebäudebrüter im Rahmen des Netzwerks Natur können im Themenstadtplan "Wien Umweltgut" nachgelesen werden:


Publikationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Umweltschutz
Kontaktformular