Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8434 im 22. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Eipeldauer Straße, Anton-Sattler-Gasse, Linienzug 1-2, Saikogasse, Ullreichgasse und Schlettergasse im 22. Bezirk, Katastralgemeinde Kagran wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 7. November 2024 bis 19. Dezember 2024 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
- Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8434 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan: 2,9 MB PDF
- Antragsentwurf: 15 KB PDF • 199 KB RTF
- Erläuterungsbericht: 66 KB PDF • 364 KB RTF
- Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 8 KB PDF • 117 KB RTF
- Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Nähere Informationen zum Projekt:
Stellungnahme online
Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8434) geschickt werden.
Per E-Mail
post@ma21b.wien.gv.at
Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.
Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.
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