Nationalratswahl 2024 in Wien

Wahllokal in Wien suchen

Wichtig: Wie bei der Europawahl 2024 gibt es auch bei der Nationalratswahl 2024 sehr viele neue und barrierefrei erreichbare Wahllokale. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr eventuell neues zuständiges Wahllokal.

Wählen im Wahllokal

Am Wahltag, dem 29. September 2024, sind die Wahllokale in Wien von 7 bis 17 Uhr geöffnet.

Rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Personen die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal.

Besitzen Sie eine Wahlkarte, können Sie in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl wählen.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.

Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich. eAusweise (digitaler Führerschein oder digitaler Identitätsnachweis) können im Wahlreferat nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.

Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden.

Wie funktioniert die Stimmabgabe

  • Zeigen Sie bitte Ihr Identitätsdokument der*dem Wahlleiter*in.
  • Wenn für Sie eine Wahlkarte ausgestellt wurde, übergeben Sie diese bitte der*dem Wahlleiter*in. Die Wahlkarte müssen Sie auch dann mitnehmen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme doch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben möchten.
  • Der*die Wahlleiter*in wird Ihnen den Stimmzettel für die Nationalratswahl und das dazugehörige kleine Wahlkuvert übergeben.
  • Wenn Sie den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen Sie sich von einer von Ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund in die Wahlzelle mitnehmen.
  • In der Wahlzelle haben Sie anschließend die Möglichkeit, eine Partei zu wählen und zusätzlich bis zu drei kandidierenden Personen Ihres Vertaruens (jeweils eine aus der Bundes-, der Landes- und der Regionalparteiliste) Vorzugsstimmen zu geben.
  • Die Vorzugsstimmen sind nur gültig, wenn die von Ihnen gewählten Personen derselben Partei angehören, die Sie gewählt haben.
  • Anschließend geben Sie bitte den Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen dieses. Das Wahlkuvert kommt in die Wahlurne.
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