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Mitschrift

Sie sind berechtigt an der Nationalratswahl
2024 teilzunehmen?
Können jedoch am Wahltag Ihre Stimme 
nicht im zuständigen Wahllokal abgeben. 
Zum Beispiel aus beruflichen 
oder gesundheitlichen Gründen, 
oder weil Sie sich gerade
auf Urlaub befinden?
Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme 
mit einer Wahlkarte abzugeben. 
In einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal
in ganz Österreich 
oder per Briefwahl im In- und Ausland.
Die dazu notwendige Wahlkarte beantragen Sie
im zuständigen Wahlreferat Ihres
Magistratischen Bezirksamts. 
Für jeden Bezirk gibt es ein
eigenes Wahlreferat.
Sie befinden sich an den Adressen der
Magistratischen Bezirksämter 
oder in Außenstellen der Bezirksämter.
Persönlich ist die Beantragung bis 27.
September 2024, 12 Uhr möglich.
Dann können Sie die Wahlkarte
gleich mitnehmen.
Auf Wunsch können Sie in diesem
Fall auch gleich vor Ort 
per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. 
Für die Stimmabgabe stehen abgeschirmte
Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte
bis 25. September beantragen,
online, 
formlos als E-Mail, 
Brief 
oder Fax.
Eine telefonische Beantragung
ist nicht möglich.
Im Antrag nennen Sie den Grund,
warum Sie eine Wahlkarte benötigen
und geben Sie Ihren 
Familiennamen,
Vornamen, 
Geburtsdatum, 
Geburtsort
und die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes an.
Fügen Sie eine Kopie eines amtlichen
Lichtbildausweises bei 
oder geben Sie die Nummer Ihres Reisepasses,
Personalausweises oder Führerscheins an.
Zum Ausfüllen der Wahlkarte
und des Stimmzettels 
stehen für blinde und stark
sehbehinderte Personen
Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen
zur Verfügung.
Bei online-Anträgen können Sie sich auch 
mit einer elektronischen Signatur, 
wie der ID Austria, identifizieren.
Sie bekommen Ihre Wahlkarte dann per
Einschreiben mit der Post.
Nur bei Wahlkartenanträgen mit ID
Austria können Sie wählen, 
ob die Wahlkarte eingeschrieben
oder nicht eingeschrieben 
versendet werden soll.
Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben
versenden lassen,
erfolgt die Zustellung auf
Ihre eigene Gefahr.
Ein Duplikat für eine abhanden
gekommene Wahlkarte 
darf nicht ausgestellt werden.
Wichtig: Die für die Briefwahl
verwendete Wahlkarte
muss bis spätestens am Wahltag, 
dem 29. September 2024, 17 Uhr, 
bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Fertig.
So einfach geht die Beantragung
einer Wahlkarte.
Alle wichtigen Informationen zur Nationalratswahl
2024 finden Sie auf:
wien.gv.at/wahlen
Auf Wiederschauen.

Nationalratswahl 2024 - Wahlkarte Beantragen

Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Nationalratswahl 2024 die Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Länge: 3 Min. 04 Sek.
Produktionsdatum: 2024
Copyright: Stadt Wien

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