Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Wer wählen darf

Bei der Gemeinderatswahl dürfen alle Personen wählen, die

  • am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025,
    • die österreichische Staatsbürgerschaft und
    • einen Hauptwohnsitz in Wien hatten und
    • nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
  • bis zum 27. April 2009 (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) geboren wurden.

Bei der Bezirksvertretungswahl dürfen alle Personen wählen, die

  • am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025,
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder
    • eine nichtösterreichische EU-Staatsbürgerschaft und
    • einen Hauptwohnsitz in Wien hatten und
    • nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
  • bis zum 27. April 2009 (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) geboren wurden.

Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist. Die Wahl des Landtages ist gemäß der österreichischen Bundesverfassung nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich.

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