Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
Wer wählen darf
Bei der Gemeinderatswahl dürfen alle Personen wählen, die
- am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025,
- die österreichische Staatsbürgerschaft und
- einen Hauptwohnsitz in Wien hatten und
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
- bis zum 27. April 2009 (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) geboren wurden.
Bei der Bezirksvertretungswahl dürfen alle Personen wählen, die
- am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025,
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder
- eine nichtösterreichische EU-Staatsbürgerschaft und
- einen Hauptwohnsitz in Wien hatten und
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren und
- bis zum 27. April 2009 (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) geboren wurden.
Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist. Die Wahl des Landtages ist gemäß der österreichischen Bundesverfassung nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich.
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