Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Berichtigungsverfahren

Im Einsichtszeitraum (18. Februar bis 27. Februar 2025) lag das Wählerverzeichnis in den Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter zur Einsicht auf.

Innerhalb dieses Zeitraums konnte jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.

Kundmachung über die Auflegung des Wiener Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht (532 KB PDF)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular