Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
Berichtigungsverfahren
Im Einsichtszeitraum (18. Februar bis 27. Februar 2025) lag das Wählerverzeichnis in den Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter zur Einsicht auf.
Innerhalb dieses Zeitraums konnte jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.
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