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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 21

 

850 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 170 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1400389-2023-GGS; MA 51, P 59) Die Förderung an den Verein HANDBALLCLUB FIVERS WAT MARGARETEN für das Projekt Nachhaltigkeit der Euro 2020 - Fortführung der intensiven Nachwuchsarbeit - Handballcity Margareten in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie 2023 der Stadt Wien - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1421639-2023-GGS; MA 40, P 60) Die Förderungen im Bereich Beschäftigungsprojekte an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2024 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 3 607 420,15 EUR werden genehmigt:

1) IMPULS Caritas und Volkshilfe gemeinnützige GmbH

1 046 888,75 EUR

2) REINTEGRA gemeinnützige GmbH

1 566 881,40 EUR

3) Start Working Gesellschaft zur Integration am Arbeitsmarkt GmbH

   993 650,00 EUR

Summe

3 607 420,15 EUR

Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/4110/757 gegeben.

 

(1366150-2023-GWS; MA 57, P 63) Die Förderung an den Verein NINLIL - Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung für den laufenden Betrieb des Arbeitsbereiches Kraftwerk gegen sexuelle Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten in der Höhe von 582 956 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 177 415 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 200 763 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1366287-2023-GWS; MA 57, P 64) Die Förderung an den Verein sprungbrett Beratung Bildung Forschung für Mädchen* und junge Frauen* für den laufenden Betrieb der Beratungsstelle in der Höhe von 625 298 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 191 118 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 214 940 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1366380-2023-GWS; MA 57, P 65) Die Förderung an den Verein Frauen-Rechtsschutz für den laufenden Betrieb in der Höhe von 140 412 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 44 540 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 46 767 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1366590-2023-GWS; MA 57, P 67) Die Förderung an den Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder für den laufenden Betrieb in der Höhe von 365 764 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 109 712 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 111 907 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1366668-2023-GWS; MA 57, P 68) Die Förderung an den Verein Kolping Österreich für den laufenden Betrieb von refugia in der Höhe von 717 057 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 207 900 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 252 058 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1366788-2023-GWS; MA 57, P 69) Die Förderung an den Verein Frauenberatung Notruf bei sexueller Gewalt für den laufenden Betrieb in der Höhe von 531 105 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 173 541 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 177 012 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1367036-2023-GWS; MA 57, P 72) Die Förderung an den Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen für den laufenden Betrieb in der Höhe von 673 903 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Frauenservice Wien genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 200 530 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 214 541 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4692/757 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2026 Vorsorge zu treffen.

 

(1382640-2023-GWS; MA 69, P 74) Der Abschluss eines Baurechtsvertrages an der Liegenschaft EZ 395, KatG Gaudenzdorf, bestehend aus dem Gst. Nr. 301 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2083 zu einem jährlichen Bauzins in der Höhe von 30 600 EUR mit der FVG KBG 4 GmbH wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 10. November 2023, Zl. MA 69-1557529-2022, angeführten Bedingungen genehmigt.

 

(1392969-2023-GWS; MA 69, P 75) Das Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss eines unentgeltlichen Übereignungsvertrages mit der "Neue Heimat" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, der at home Immobilien-GmbH und

 

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