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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 21

 

GRin Dr. Jennifer Kickert feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(1278616-2023-GFW; MA 5, P 1) Der 4. periodische Bericht im Jahr 2023 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2023 mit 72 135 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 138/2023)

 

(1384587-2023-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Prater Aktiv für die Vermarktung des Wiener Volkspraters 2023 in der Höhe von höchstens 34 880 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1386946-2023-GFW; MA 5, P 4) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen an den Verein Ban Ki-moon Centre for Global Citizens für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2023 in der Höhe von höchstens 50 000 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(1399162-2023-GFW; MA 68, P 5) Die Anschaffung eines Kranfahrzeuges wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/1620/062 bedeckt.

 

(1260274-2023-GFW; MA 5, P 7) Die für das Vorhaben im Rahmen des Programmes "Culture & Technology" im vorgelegten Entwurf beiliegenden Ausschreibungen betreffend Ideen- und Förderwettbewerb werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Bedeckung der erforderlichen Mittel erfolgt im Rahmen des mit der Wirtschaftsagentur Wien abgeschlossenen Finanzierungsübereinkommens.

 

(1304832-2023-GBI; MA 13, P 24) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 941 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch)

 

(1304859-2023-GBI; MA 13, P 25) Die Förderung an den Verein Skateboard Club Vienna für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 553 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1304890-2023-GBI; MA 13, P 27) Die Förderung an den Verein Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 32 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1304898-2023-GBI; MA 13, P 28) Die Förderung an Austrian Players League - Verein zur Förderung von Jugendlichen im IT und EDV-Bereich in Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 47 600 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1340264-2023-GBI; MA 13, P 34) Die Förderung an den Verein Wiener Familienbund für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 370 600 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1341942-2023-GBI; MA 13, P 36) Die Förderung an den Verein Don Bosco Sozialwerk - Lebenschancen für junge Menschen für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 38 500 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1342689-2023-GBI; MA 13, P 37) Die Förderung an den Verein Sale für Alle - Das offene Kinder- und Jugendzentrum für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 46 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 13 im Rahmen des Voranschlages 2024 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1377636-2023-GBI; MA 13, P 48) Der Magistrat, vertreten durch die MA 13, wird ermächtigt, das Förderprogramm Förderung von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der Initiative Erwachsenenbildung vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 mit einem Rahmenbetrag von maximal 26 031 750 EUR durchzuführen. Zu diesem Zweck kann die MA 13 mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge, die auf der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 basieren, abschließen. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils 5 206 350 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/2720/755, 757 und 781 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 13 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1358493-2023-GGS; MA 51, P 58) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Nachwuchssportförderung 2024 gemäß den Förderrichtlinien 2024 mit einem Rahmenbetrag von maximal

 

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