Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 88 von 116
Kugel - und zum Beispiel nach Australien schauen, dann sehen wir, dass es dort über den gesamten Kontinent hinweg Durchschnittstemperaturen von 41 Grad gibt und dass in Städten Temperaturen von über 50 Grad erreicht werden. Das ist eigentlich total unvorstellbar, und das ist etwas, was vielen Menschen tatsächlich Angst macht. Darüber müssen wir reden.
Das ist mein Punkt, warum ich sage: Wenn wir solche Pläne machen, dann möchte ich dort auch Rechtsverbindlichkeit haben. Ich möchte klare Spielregeln haben, denn in dem Sinn, wie das diskutiert wurde, ist es mir oftmals zu vage. Das ist unverbindlich, ähnlich unverbindlich wie die vorige Diskussion zum Thema Stellplatzregulativ. Das ist das beste Beispiel. Wir haben eine Smart-City-Rahmenstrategie, die alle beklatschen. Aber wenn es darauf ankommt, dann wird polemisiert, von wegen: Wir brauchen dort noch den einen oder anderen Parkplatz.
Ich meine ganz ehrlich: Es ist absurd, wenn etwas so gut angebunden ist, darüber heutzutage, im Jahr 2019 beziehungsweise fast 2020, noch zu diskutieren! Genau aus diesem Grund halte ich es eben für wichtig, dass auch solche Instrumente rechtsverbindlich werden. (Beifall bei den NEOS.)
Wir haben ein sehr schönes Beispiel, wo dies auch gemacht wurde, nämlich bei den Energieraumplänen über die Bauordnung. Die Bauordnung ist in Wien ja quasi die Raumordnung. Dort haben wir es gemacht. Wir können Bezirke klar definieren und schauen, wie dort die Energiezukunft aussieht. Und ähnlich stelle ich mir vor, dass wir in dieser Phase der Entstehung des Leitbildes auch mitbedenken müssen, wie man das rechtlich verankern könnte. Vielleicht braucht es noch die eine oder andere Änderung, aber ich halte es für wichtig, in dieser frühen Phase einmal in diese Richtung zu gehen, damit wir dann nicht wieder diskutieren und gesagt wird: Das geht nicht, das haben wir nicht mitbedacht.
Das ist die Idee dieses Antrages, zu hinterfragen, wie die Rechtsverbindlichkeit eines solchen Leitbildes aussehen könnte. Ich halte das für ganz zentral, denn wir haben auch Beispiele in Wien, und zwar gerade auch im Süden Wiens in der jüngsten Vergangenheit, dass immer wieder Grüngürtelbereiche in Bauland umgewidmet werden. Ich kann mich noch gut an die Diskussion rund um den Haschahof erinnern. Damals haben wir darüber diskutiert und gesagt, dass wir Wohnbau und wieder Wohnbau brauchen und das umwidmen, um dort mehr Wohnbau zu haben. Das geht aber nicht! Wir knabbern zu viel an dieser Substanz an Grünflächen und Ackerflächen, die Wien ausmacht. Daher brauchen wir klare Spielregeln.
Das heißt für mich: Die Richtung stimmt. In dieser Richtung würde ich mir aber auch noch eine konkrete, rechtlich verbindliche Verankerung dieses strategischen Leitbildes wünschen. Daher bringe ich unseren Antrag ein, dass der Gemeinderat die MA 18 und die anderen zuständigen Stellen beauftragt, dass im Zuge der Entwicklung des Leitbilds für die langfristige Sicherung der Grünräume Wiens auch Handlungsoptionen zur rechtlichen Verankerung der Leitbildes für die langfristige Sicherung der Grünräume Wiens zu prüfen und entsprechend zu verankern ist. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist GR Peter Kraus. Ich erteile es ihm.
GR Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich mache es wieder knapp und beginne kurz beim Antrag des Kollegen Gara: Wir hatten die Diskussion ja schon in der Stadtentwicklungskommission, und man kann darüber wirklich vortrefflich diskutieren Aus meiner Sicht aber hinkt der Vergleich mit den Energieraumplänen insofern ein bisschen, als es vor den ganz konkreten Verordnungen der Energieraumpläne natürlich ein Fachkonzept der Energieraumplanung gibt. Dieses Fachkonzept beinhaltet nicht nur die Möglichkeit der Energieraumpläne, sondern ganz viele andere Themen einer Energieraumplanung und auch einer gebietsbezogenen Planung in Bezug auf Energiefragen.
Unter den Maßnahmen, die daraus resultieren, befinden sich auch die Energieraumpläne. Beim Leitbild Grünräume trifft Ähnliches zu. Es geht jetzt um eine Erarbeitung eines Leitbildes, das eine trennscharfe Karte zum Ziel hat, die dann auch dem Gemeinderat vorgelegt und im Gemeinderat beschlossen wird. Und ein Beschluss eines Gemeinderates ist nicht nichts!
Das kann dann ganz unterschiedliche Auswirkungen haben. Das kann in dem einen Fall auch die Verrechtlichung durch eine Widmung sein. Es kann auch sein, dass sich eine Widmung vielleicht gar nicht ändern muss, weil dort schon als SWW gewidmet ist, weil es dort eine landwirtschaftliche Nutzung gibt, die bestehen bleiben soll. In diesem Fall hat das dann vielleicht wieder auf dem Grundstücksmarkt und auf Spekulationen, die laufen, eine Wirkung, da es jetzt schon allein durch den Beschluss des Leitbildes eine Signalwirkung gibt.
Ich bin der Meinung, wir sollen als nächsten Schritt wirklich die ganz genaue Karte des Leitbildes im Gemeinderat in Debatte nehmen und diese auch beschließen. Dann wird es ganz viele unterschiedliche Fragestellungen geben, welche Konsequenzen es in weiterer Folge gibt.
Ich komme jetzt zurück zum Aktenstück betreffend die baukulturellen Leitlinien: Es geht hier um die Klimakrise. Diese ist die zentrale Herausforderung für unsere Städte. Darüber sind sich nicht alle, aber zumindest der Großteil der Parteien hier im Hause einig. Städte sind nämlich nicht nur die größten Emittenten von CO2, sondern auch die größten Entscheidungsträger in der Frage, wie wir auf die Klimakrise reagieren.
Eine ganz zentrale Frage dabei wird diesfalls sein, wie sich das Erscheinungsbild der Stadt Wien ändert. Das betrifft die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung der Gebäude für die Produktion von Energie, und ich glaube, dass wir da Nachbesserungsbedarf haben. Das betrifft, wie Kollege Gara gesagt hat, die Mikroklimaanalyse in den Wettbewerben schon davor. Das betrifft auch die Reduzierung der versiegelten Flächen.
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