Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 116
Ein anderer Fall der Bauordnung für eine Baureifgestaltung: Man braucht den Zugang zum öffentlichen Gut, man hat keinen Zugang zu einer Straße. Soweit mir dort die Verhältnisse bekannt sind, ist die Anbindung an das öffentliche Gut gegeben.
Die Notwendigkeit einer Baureifgestaltung kann ich nicht erkennen. Sie ist auch in diesem Akt interessanterweise nicht nachgewiesen, denn man beruft sich da auf eine ergangene Stellungnahme der MA 64, die angeblich behaupten soll, dass es da diese Baureifgestaltung braucht und dass es einen Anspruch auf diese Abtretung, auf diesen Verkauf gibt. Nur, diese Stellungnahme der MA 64 liegt nicht auf. Das ist wieder einmal Geheimwissen, Geheiminformation. Wir sollen über einen Akt abstimmen, über eine Baureifgestaltung, die angeblich notwendig ist, und haben die Stellungnahme der MA 64 nicht einmal im Akt. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das gibt es ja nicht! Unglaublich!)
Heute in der Früh haben wir uns schon in der Fragestunde mit dem Thema beschäftigt, und der Bürgermeister hat für mich überraschenderweise zwei Dinge gesagt: Das Erste war einmal, das Weltkulturerbe hat für ihn oberste Priorität. Das ist für mich schwer glaubhaft, denn warum setzt er dann diesen Akt heute auf die Tagesordnung. Das ist ja wohl ein Akt, der das Projekt eher betreibt als verzögert, geschweige denn gar verhindert. Und wenn es für ihn wirklich oberste Priorität hat, dann müsste er ja zwei Dinge machen, entweder in Verhandlungen mit dem Bauwerber eintreten, um dann noch eine Redimensionierung zu erreichen, oder zumindest die Möglichkeit offenhalten, dass die Baubehörde sagt, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung sind nicht vorhanden. Beides hat er bislang nicht gemacht. Das ist mir völlig unerklärlich.
Er spricht davon, dass der Bauwerber einen Rechtsanspruch hat. Na ja, einen Rechtsanspruch hat er schon grundsätzlich darauf, dass im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, auf Basis der gesetzlichen Grundlagen ihm irgendwann einmal eine Baubewilligung erteilt wird. Ja, aber was sind diese gesetzlichen Grundlagen? Sind es ausschließlich die Bestimmungen der Bauordnung? Sind das ausschließlich die Bestimmungen des Flächenwidmungsplans und der Bebauungsvorschriften, oder kann das auch ein internationaler Vertrag Weltkulturerbe sein? Das ist ja doppelt interessant, nicht nur, weil es eine Frage des Verwaltungsverfahrens ist und wie die Baubehörde entscheiden wird, sondern weil wir ja schon oft gesagt haben, das Weltkulturerbe gehört natürlich in die Bauordnung hinein, weil wir wollen, dass die Baubehörde dieses Weltkulturerbe berücksichtigt.
Was haben SPÖ und GRÜNE unisono gesagt? - Brauchen wir nicht in die Bauordnung geben, ist ja sowieso Rechtsbestand, muss ja sowieso berücksichtigt werden. Ja, selbstverständlich muss die Verwaltung auf Grund aller gesetzlichen Grundlagen und damit auch auf Grundlage des Weltkulturerbes und auf Grundlage der internationalen Verpflichtungen entscheiden.
Na, ich bin schon sehr gespannt, wie die Baubehörde entscheiden wird. Ich glaube auch, dass man die Baubehörde jetzt weder in die eine noch in die andere Richtung determinieren sollte. Ich finde es nur interessant, wenn der Bürgermeister eigentlich etwas anderes sagt, indem er sagt, na ja, der Rechtsanspruch, der ist schon da. Ich kann ihn ja nur so verstehen, dass er meint, es besteht ein Rechtsanspruch auf das eingereichte Projekt. Na ja, ich wäre mir da nicht so sicher.
Was man auf alle Fälle machen sollte, weil ja die Politik nur einen gewissen Einfluss auf ein Verwaltungsverfahren hat, ist, den zweiten Weg zu beschreiten, und zwar jetzt in intensive Verhandlungen mit dem Bauwerber einzutreten. Das wäre auf alle Fälle sinnvoll, so wie ich den Bürgermeister verstanden habe. Er hat ja mit Lob für Ernst Woller nicht gegeizt, das ist ja in Ordnung. Aber dann nehme ich an, dass der Landtagspräsident auch in Verhandlungen mit dem Bauwerber steht und auch erfolgreich sein wird und in Gesprächen mit dem Bauwerber diesen dazu bringen wird, das Projekt so zu verändern, dass es letztendlich in diesem Bereich zu einer Verbesserung der Situation kommt und gleichzeitig das Weltkulturerbe erhalten werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)
In diesem Sinne bringe ich einen Antrag ein, und zwar betreffend welterbetaugliche Adaptierung des Heumarkt-Projekts. Der Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes bleibt aufrecht. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GRin Dr. Kickert. Ich erteile es ihr.
GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuhörerInnen auf der Galerie und möglicherweise auch an den Bildschirmen!
Eine kleine Ergänzung zu dem, was der Vorredner bezüglich der Unterlagen und der Stellungnahme durch die Magistratsabteilung 64 gesagt hat: Ich war nicht im Ausschuss, weiß aber, weil ich die Unterlagen zugeschickt bekommen habe, dass in dem Ausschuss gesagt worden ist, all jene, die die Stellungnahme haben wollen, mögen sich doch bitte melden. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das sollte Standard sein!) Es haben sich die Abgeordneten der FPÖ gemeldet und haben es erhalten, wir auch. Selbstverständlich sollte es Standard sein, aber, wie gesagt, daraus einen Vorwurf zu konstruieren, ist dann doch ein bisschen weit hergeholt.
Aber kommen wir zur Sache, weil es ja heute in unterschiedlichstem Zusammenhang darum gegangen ist, wie man hier Rechtsverbindlichkeit herstellen kann oder wann Rechtsverbindlichkeit gegeben ist. Um 11 Uhr, als wir über die Beteiligung geredet haben, hat die Opposition darauf gepocht, dass es möglichst viele Rechtsansprüche in Beteiligungsverfahren und Rechtsverbindlichkeit gibt. Hier werfen Sie eigentlich der verfahrensführenden Stelle, nämlich der Baubehörde, vor, einen Akt, den sie bearbeiten, nicht jetzt, nämlich rechtzeitig an den Gemeinderat zu bringen. Deswegen wird er gemacht. Nachdem der Flächenwidmungsplan im Juni 2017 beschlossen worden ist und dadurch auch eine Rechtsgültigkeit erhalten hat, hat der Bauwerber Ende November 2018 eingereicht.
Im Zuge dieser Arbeiten zu einem Projekt und einer Baueinreichung werden natürlich auch die Bauplätze
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