Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 116
mung zwischen schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen. Wir halten sie für sehr wichtig, damit die Mittel eben auch gut ankommen können.
Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten. Daher glauben wir, dass es wichtig ist, den Bildungshintergrund und die berufliche Qualifikation bereits zu Beginn des Asylverfahrens zu erheben. Eine systematische Datenerfassung wäre auch ein Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, wovon das Unterziel 10.7 von einer geordneten, regulären und verantwortungsvollen Migration von Menschen spricht. Ebenso haben wir im Bericht angesprochen, dass wir glauben, dass die Schulsozialarbeit in der Schulgesetzgebung verankert werden müsste, damit diese auch in den Schulen zur Anwendung kommen kann und dort auch entsprechend eingesetzt werden sollte.
Die Prüfung zu den ausgewählten Großveranstaltungen in Wien war eine Förderungsprüfung. Wir haben uns mit der Förderabwicklung und Organisation, nicht mit den Inhalten dieser Veranstaltungen beschäftigt. Die drei überprüften Veranstaltungen Donauinselfest, Wiener Stadtfest, WienWoche wiesen in unterschiedlicher Weise Verbindungen zu politischen Parteien auf. Die Organisation erfolgte über Vereine, und Förderempfänger waren die Vereine.
Die Überprüfung der Fördermittel - und das haben wir eben kritisiert - im Sinne der Förderziele fand entgegen dem Leitfaden für Kulturförderungen nicht statt. Wir haben Förderakten bemängelt, es war die Förderwürdigkeit nicht ausreichend beurteilt worden, aber es wurde auch bereits eine Umsetzung mitgeteilt, dass jetzt anhand eines Evaluierungsbogens die Förderwürdigkeit besser dokumentiert werden sollte.
Es geht in bestimmten Fällen auch um die Zuordnung der Ausgaben zu konkreten Kulturprojekten, auch das wurde angesprochen. Wir sahen Handlungsbedarf bei der Belegprüfung. Da geht es darum, dass Zahlungsnachweise durch Originalbelege erfolgen sollten, damit diese dann auch geprüft werden können. Wie diese Prüfung dann erfolgt, ist eine Frage der Organisation: ob vollständig oder stichprobenmäßig.
Eine Feststellung bezog sich auf den Rathausplatz. Das kennen Sie alle. Es wurde schon gesagt, dass man die Zweckmäßigkeit nicht sieht. Der Rechnungshof ist aber der Meinung, dass ein adäquates Mietentgelt eingehoben werden sollte und es sollte auch ein angemessener Anteil am finanziellen Erfolg einer Veranstaltung - manche sind ja doch umsatzstark - eingefordert werden.
Zum Verein Kinder- und Jugendbetreuung in Wien: Da geht es um das Freizeitpersonal an öffentlichen Volksschulen in Wien, um ein Gebarungsvolumen von 43 Millionen EUR. Und man hat sich in diesem Fall zu dem Weg entschieden, das Freizeitpersonal nicht innerhalb des Stellenplans oder Personalplans abzuwickeln. Die Prüfung führte auch zu vielen unmittelbaren Umsetzungsschritten, um hier einige der Kritikpunkte, die wir geäußert haben, Vorrückungen, Jubiläumsgelder, et cetera, abzustellen. Es wurde unmittelbar nach der Einschau eine GmbH Bildung im Mittelpunkt gegründet, die die Agenden des Vereins übernahm. Ziel war es hier, Organisations- und Kontrollstrukturen zu schaffen, Transparenz zu fördern, Haftungsregeln klar zu definieren und ein direktes Durchgriffsrecht zu schaffen. Wir sehen es natürlich als sehr positiv, wenn auf unsere Berichte auch reagiert wird, wenn Dinge, die wir nicht für in Ordnung befinden, dann auch verbessert werden.
Dem Ersuchen der Untersuchungskommission - wir sind ersucht worden, hier Unterlagen zu übermitteln - werden wir im Rahmen und entsprechend unserer verfassungsrechtlich bestehenden Möglichkeiten dann auch ehestmöglich entsprechen.
Eine weitere Prüfung betrifft die gemeinnützigen Wohnbauträger und die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen. Da sehen und sahen wir auch Optimierungsbedarf. Es geht aber auch um die Regelungen im Bereich der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Da glauben wir auch, dass die sehr interpretationsbedürftig sind. Das erfordert eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium, den Ländern als Aufsichtsbehörden und dem Revisionsverband. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind an sich - da haben wir mehrere Länder im Vergleich geprüft - mit geringen Ressourcen ausgestatten und müssen sich dann oft auf die Expertise des Revisionsverbandes verlassen, und der Revisionsverband ist in diesem Fall Interessensvertretung.
Es geht auch in bestimmten Fällen um die Verfahrensdauer, wo eine behördliche Feststellung und Zustimmung notwendig ist. Es geht um Interpretationen. Wie ist es mit den Nebengeschäften? Wer ist Angehöriger des Baugewerbes? Wir setzten uns im Bericht mit Fragen der Compliance auseinander. Wir haben kritisiert, dass in einem Fall verabsäumt wurde, einen Sachverhalt durch eine Sonderprüfung aufzuklären und dass die Compliance-Berichte wenig aussagekräftig sind.
Ich will nicht immer auf Prüfkompetenzen eingehen, aber gerade in diesem Bericht haben wir auch gesagt, dass wir österreichweit von etwa 185 gemeinnützigen Wohnbauträgern nur für 25 prüfzuständig sind. Das liegt darin, dass wir nur jene prüfen können, wo die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist. Wir denken aber doch, dass im gemeinnützigen Wohnbau sehr viele Fördermittel mit im Spiel sind.
Was die Wirkung des Rechnungshofes betrifft, so haben die Follow-up-Überprüfungen, die wir in diesem Jahr vorgelegt haben, gezeigt, dass mehr als 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt oder zumindest teilweise umgesetzt wurden. Manche Punkte werden nicht gemacht, weil man es nicht für zweckmäßig hält. Der Rechnungshof wiederholt das aber trotzdem immer wieder. Der Rechnungshof sagt, dass der Personalaufwand im Stellenplan verbucht werden sollte oder dass andere Themen für uns wichtig sind, wie etwa die entgeltliche Überlassung des Rathausplatzes zur Erzielung von Einnahmen. Würde alles umgesetzt werden, dann wäre tatsächlich Weihnachten.
Ich möchte nur sagen, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, für die wirklich sorgsame Beschäftigung mit den Berichten. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Danke. (Allgemeiner Beifall.)
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