Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 116
versicherungsträger. Oft ergeben die Prüfungen einen Vergleich, und aus diesem Vergleich ergibt sich auch ein Mehrwert über die Gebietskörperschaften hinweg. Wir setzen mit unserer sachlichen Kritik - und das wollen wir, das streben wir an - Impulse für Verbesserungen. Rechnungshöfe, und das wurde in der Debatte auch schon gesagt, lösen in der Regel keine Begeisterungsstürme aus, auch Rechnungshofberichte nicht, aber, das ist unser Ziel, konstruktive Kritik von Rechnungshöfen kann wirklich Hilfestellung bieten. Man kann und soll daraus lernen und die Berichte zur Verbesserung nutzen.
Ehe ich auf die Berichte, die hier auf der Tagesordnung stehen, eingehe, will ich kurz auf die Debatte im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz das Thema Prüfrechte eingehen. Dafür hat sich ja der Rechnungshof in diesem Jahr sehr intensiv ausgesprochen, weil wir nach den Sonderbestimmungen im Parteiengesetz auf eine formale Kontrolle der Rechenschaftsberichte beschränkt sind. Wir verfügen über keine Befugnisse für Einschau- und Prüfungsrechte in die Unterlagen der Parteien. Aus unserer Position heraus glauben wir, dass der Verweis auf die Wirtschaftsprüfer eben nicht reicht und die Rechenschaftsberichte nicht aussagekräftig genug sind. (Beifall bei den NEOS.)
Dazu hat der Rechnungshof im Jahr 2019 auch konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Kontrolle hat auch präventive Wirkung. In diesem Sinne hat der Rechnungshof auch zuletzt wieder die Debatte um öffentliche Unternehmen zum Anlass genommen, für eine Prüfzuständigkeit bei Unternehmen ab einer öffentlichen Beteiligung von mindestens 25 Prozent einzutreten. Ich denke, ich bin da auch eines Sinnes mit dem Direktor des Stadtrechnungshofes.
Ich habe schon im Vorjahr an dieser Stelle vom Erkenntnis zum Flughafen Wien gesprochen. Warum mir das auch ein Anliegen ist, ist ganz einfach: Erstens einmal sollten Zuständigkeiten immer ganz eindeutig geregelt sein und nicht in Frage gestellt werden können. Man vermeidet damit aufwändige Verfahren und es werden zeitnahe Prüfungen ermöglicht. Ich brauche nicht zuerst ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Zweitens, und da, glaube ich, sollte für eine Prüfung durch den Rechnungshof das öffentliche Interesse ausschlaggebend sein: Es geht nicht um die konkrete Rechtsform. Für das öffentliche Interesse ist gerade im Versorgungsbereich, im Energiebereich, eine Beteiligung von knapp über 25 Prozent ausreichend. Diese Grenze sollte daher auch für die Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle gelten. In manchen Bundesländern ist das auch der Fall, dass es die 25-Prozent-Grenze gibt. Natürlich ist es so, dass Rechnungshöfe Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse stets wahren müssen und dazu auch verpflichtet sind. Das machen wir auch jetzt im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit.
Es wurde auch der Einkommensbericht angesprochen. Ich muss sagen, dass der Einkommensbericht, den der Rechnungshof alle zwei Jahre hinsichtlich der Vorstandsbezüge, et cetera vorlegt, jedoch nur Unternehmen mit Bundesbeteiligung betrifft. Reine Landesgesellschaften sind nach der Verfassungsbestimmung davon nicht erfasst.
Ich komme nun zu unseren Prüfungen im Jahr 2019. Wir haben in diesem Jahr wiederum ein ambitioniertes Prüfprogramm erledigt, und es wurde schon genannt, dass auch der Bürgernutzen für uns eine Rolle spielt. Das kommt in zahlreichen Berichten zum Ausdruck. Ein Beispiel dafür ist etwa die Prüfung des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Diese Prüfung haben wir in Kooperation mit dem Stadtrechnungshof Wien durchgeführt.
Auch bei der Prüfung zur Planung der baulichen Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum in Wien hat der Rechnungshof anerkannt, dass es unter anderem Bemühungen der Stadt Wien zum Schutz der Bevölkerung gibt, konkret an verschiedenen öffentlichen Plätzen und Straßen, die wir im Bericht nennen. Es geht eben darum, zeitgerecht für Schutzmaßnahmen zu sorgen, darunter verstehen wir auch den Bürgernutzen. Neben dem Bürgernutzen steht für uns natürlich auch die Korruptionsprävention und die Wahrung von Compliance im Mittelpunkt zahlreicher Berichte, die jetzt nicht angesprochen wurden, die wir aber auch in diesem Jahr vorgelegt haben.
Die Kooperation mit den Rechnungshöfen habe ich auch schon thematisiert. Der Stadtrechnungshofdirektor hat auch intensiv daran mitgearbeitet, dass es in diesem Jahr zu einer sogenannten Vorarlberger Vereinbarung gekommen ist, die haben wir mit den Landesrechnungshöfen abgeschlossen. Das ist eine Vereinbarung, wie wir zusammenarbeiten wollen, wie wir die Ressourcen der Finanzkontrolle optimal bündeln wollen. Das hat gerade bei der Prüfung Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sehr gut funktioniert, bei der wir uns die Prüfbereiche aufgeteilt haben. Die Chemie zwischen den Kontrollinstitutionen stimmt also, und das ist, glaube ich, gut so.
Wir haben auch besprochen, dass beispielsweise das Thema der Nachhaltigkeitsziele nach der Agenda 2030 der Vereinten Nationen nicht nur für die obersten Rechnungskontrollbehörden wichtig ist, sondern auch für regionale Rechnungshöfe, da dieses Thema auf allen Ebenen verfolgt werden muss. Die Rechnungshöfe sind nicht für die Ziele verantwortlich, sondern sie prüfen, wie weit diese Ziele auch umgesetzt werden und wie weit man diese auch ernst nimmt und in seine Politikbetrachtung mit einbezieht.
Ich komme nun auf einzelne Berichte zu sprechen: Beim Bericht Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung haben wir uns mit Maßnahmen des Bundes und der Koordination und Abstimmung mit der Bildungsdirektion Wien befasst. Die Maßnahmen des Bundes haben sich in Bezug auf den Unterricht von Kindern mit Fluchterfahrung auf den Spracherwerb konzentriert, bei Jugendlichen ging es um die Alphabetisierung und um den Pflichtschulabschluss. Der Rechnungshof prüfte diese Maßnahmen des Bundes, der Stadtrechnungshof analysierte die außerschulischen Bildungsmaßnahmen. Da sehen wir auch schon einen ganz wichtigen und entscheidenden Punkt: die Abstim
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