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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 116

 

tion von unbestimmten Gesetzesbegriffen, da geht es darum, wer Angehöriger eines Baugewerbes ist, denn gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen nur an jemanden veräußert werden, der nicht überwiegend im Einfluss von Angehörigen des Baugewerbes steht.

 

Da muss die ureigene Kompetenz des Beurteilungs-Know-how beim Magistrat, bei der Behörde bleiben, da kann man sich nicht auf Spezialisten verlassen, auch wenn der Spezialist im konkreten Fall der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauträger ist. Das ist sehr schön, dass die da Expertise einbringen, aber die können die Expertise des Magistrats nichts ersetzen, noch dazu, wo sie ja grundsätzlich die Interessen der Bauvereinigungen wahrzunehmen haben. Das heißt, die Kernverwaltung darf sich nicht von Experten, welcher Art auch immer, abhängig machen, die Expertise muss schon weiterhin im Magistrat vorhanden bleiben.

 

Im Tätigkeitsbericht finde ich noch einige interessante Punkte, auf die ich kurz eingehen möchte. Das Wichtigste, glaube ich, ist der Leitfaden zu den Bauprojekten, also wirklich etwas, worüber sich jede Verwaltungsdienststelle nur freuen kann. Wir haben in Wien leider Gottes traurige Erfahrungen mit Großbauprojekten gemacht, auch auf das Krankenhaus Nord wird im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ausführlich eingegangen. Da sich der Rechnungshof dankenswerterweise als Serviceeinrichtung nicht nur für die Parlamente, sondern auch für die Verwaltung sieht, ist eben dieser Leitfaden für Bauprojekte herausgegeben worden. Es mögen sich bitte alle Dienststellen, die mit der Vergabe von Bauaufträgen zu tun haben, damit beschäftigen. Es wird uns viel Zeit und viel Geld ersparen, wenn man diesen Bauleitfaden ernst nimmt und nach ihm handelt.

 

Mit Interesse habe ich den Beitrag zum EU-Symposium im Jahr 2018 gelesen. Gemeinsam mit der Volksanwaltschaft hat der Rechnungshof dieses Symposium mit mehr als 100 Teilnehmern veranstaltet. Der Stadtrechnungshof hat sich eine Anleihe daran genommen, hat das ein Jahr später wiederholt. Erst vergangenen Freitag hat dieses Symposium stattgefunden, auch mit mehr als 100 Teilnehmern und mit sehr interessanten Ergebnissen, mit Darstellungen von Wissenschaftlern von der Wirtschaftsuniversität Wien und mit Beiträgen von Repräsentanten anderer Landesrechnungshöfe. Ich darf bei der Gelegenheit darauf hinweisen, dass das Ergebnis dieses Symposiums auch war, die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes zu stärken, dass man überwiegend der Meinung ist, dass es zu einer Ausgliederung aus dem Magistrat kommen soll, der Stadtrechnungshof eine eigene Organstellung erhalten soll, eine eigene Geschäftsordnung, ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht, Personalhoheit für den Stadtrechnungshofdirektor und eine Ausweitung der Prüfbefugnisse.

 

Die Prüfbefugnisse sind dann ein bisschen weiter hinten im Tätigkeitsbericht noch einmal ein Thema, und zwar beim Flughafen Wien. Der Rechnungshof darf den Flughafen Wien nicht mehr prüfen. Wir wünschen uns natürlich, dass ab einer 25-prozentigen Beteiligung so eine Prüfung möglich ist, in Wien aber natürlich auch auf Bundesebene bei allen Beteiligungen der öffentlichen Hand.

 

Die beherrschende Stellung ist schwierig festzustellen. Was macht dann der Rechnungshof, wenn das private Unternehmen ihn nicht prüfen lässt? Dann wird es schwierig. Diese beherrschende Stellung hat der Rechnungshof seinerzeit beim Flughafen Wien angenommen. Man hat gesagt, die Bundesländer Wien und Niederösterreich halten jeweils 20 Prozent, da gibt es 40 Prozent, es gibt einen Syndikatsvertrag, es gibt eine beherrschende Stellung der öffentlichen Hand, und daher prüfen wir.

 

Das ist seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2018 beim Flughafen nicht mehr möglich. Der Rechnungshof ist seit 1. Juni 2017 nicht mehr prüfungszuständig, der beherrschende Einfluss der öffentlichen Hand ist für den Verfassungsgerichtshof nicht mehr erkennbar. Es gibt einen neuen Großaktionär und es gibt viele private Aktionäre. Es gibt nur noch vier von zehn Aufsichtsratsmitgliedern, die die Stadt Wien beziehungsweise das Land Niederösterreich stellt. Das heißt, es ist wichtiger denn je, dass wir beim Beteiligungsverhältnis auf 25 Prozent hinunterkommen, damit wieder eine Prüfmöglichkeit für wesentliche Unternehmen in diesem Land gegeben ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zum Schluss zeigt uns der Rechnungshof auch mit einigen Kennzahlen zu seinen Kosten und zu seinen Bediensteten, dass er selbst auch sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig unterwegs ist. Ich glaube, man kann sagen, dass bei einem Aufwand von 35 Millionen EUR da ein sehr gutes Kosten-Leistungs-Verhältnis vorliegt: 312 Mitarbeiter, davon 253 Prüfer. Ich habe das ein bisschen mit dem Stadtrechnungshof verglichen. Man kann es nicht ganz im Verhältnis eins zu eins vergleichen, der Stadtrechnungshof mit 85 Bediensteten, 61 Prüfern und einem Aufwand von 13 Millionen. Ich bin sehr froh, dass ich das heute überhaupt sagen kann, denn vor Kurzem konnte ich es noch nicht sagen, weil es nicht eigens in einem Budgetansatz ausgewiesen war, aber jetzt gibt es da wenigstens diesen eigenen Budgetansatz. Wenn man das vergleicht, kann man schon sehen, dass der Rechnungshof sehr gut und sehr sparsam unterwegs ist, wobei man dem Stadtrechnungshof wieder zu Gute halten muss, dass er den Stellenplan, der 94 Personen vorsieht, nicht zur Gänze ausnutzt und insofern natürlich auch sehr sparsam und wirtschaftlich agiert.

 

Ich darf mich für alle Wahrnehmungsberichte bedanken, für den Tätigkeitsbericht, für die extrem gut lesbaren Berichte, dafür, dass man die Kritik wirklich gut erkennen kann, denn nur so ist es wirklich die ideale Hilfe für Verwaltung und Gesetzgebung. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Arbeit, die unsere Arbeit sehr erleichtert. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Das waren 13 Minuten. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Ellensohn.

 

12.21.14

GR David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin!

 

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