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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 114 von 138

 

dung vor.21.30.59 Ich komme gleich zur Abstimmung. Bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Wird unterstützt von SPÖ, GRÜNEN, ÖVP und NEOS, daher mehrstimmig angenommen.

 

21.31.10Ich schlage vor, die Berichterstattungen und die Verhandlungen über die Geschäftsstücke 31 bis 34 der Tagesordnung, sie betreffen eine außerplanmäßige Ausgabe für die Deckung des Investitionsdarlehens des Campus Gertrude Fröhlich-Sandner sowie Sachkredit- und Vertragsgenehmigungen für Schulbauten, zusammenzuziehen, die Abstimmungen jedoch getrennt durchzuführen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Mag. Gremel, die Verhandlungen einzuleiten.

 

21.31.41

Berichterstatter GR Mag. Marcus Gremel: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Dipl.-Ing. Dr. Gara. Ich erteile es ihm.

 

21.31.57

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Bei diesem Tagesordnungspunkt gehe ich vor allem auf das Thema des städtebaulichen Vertrages ein, der mit dem Hochhaus Dresdner Straße in Verbindung steht. Ich möchte vorausschicken, dass wir dieses Projekt für sehr gut erachten, mit einer kleinen Ausnahme im Bereich der Flächenwidmung. Aber darauf wird meine Kollegin Bettina Emmerling noch speziell eingehen.

 

Der wesentliche Punkt bei der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist der städtebauliche Vertrag. Da kann ich eigentlich nur das wiederholen, was ich schon in einigen Debatten davor zum städtebaulichen Vertrag gesagt habe, dass es nämlich auch hier eine Kritik in der Ausformulierung dieses Vertrages und auch grundsätzlich, auf welchen konkreten Grundlagen ein solcher Vertrag entsprechend errichtet wird, gibt. Dazu ist auch die Volksanwaltschaft in ihrem 38. Bericht darauf eingegangen, dass sie die städtebaulichen Verträge gemäß § 1 der Bauordnung kritisiert. Ich bin gespannt, was in der Novelle zur Bauordnung diesbezüglich steht, ob es eine entsprechende Konkretisierung gibt.

 

Aktueller Anlassfall, auch da hat die Volksanwaltschaft einen städtebaulichen Vertrag doch sehr stark kritisiert, ist das Heumarkt-Projekt, nämlich, dass dieser Vertrag nicht der Wiener Bauordnung entspräche und auch Vereinbarungen getroffen werden, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Projekt bestünden. Auch vor diesem Hintergrund regt die Volksanwaltschaft wieder eine echte Konkretisierung des § 1a Abs. 1 der Wiener Bauordnung an.

 

Wir haben das auch schon mehrmals gemacht, weil es geht uns hier um Transparenz und Fairness gegenüber allen Projektwerbern. Der aktuelle städtebauliche Vertrag beim Projekt zur Dresdner Straße ist eigentlich ein Musterbeispiel für eine solche Konkretisierung. Denn wenn man sich hier die konkreten Leistungen ansieht, zu denen sich der Projektwerber verpflichtet, dann ist es auf der einen Seite, ein Drittel der Wohnungen sind für zehn Jahre leistbar zu gestalten, Gestaltung und Erhaltung des Vorplatzes. Dann wird es eben interessant, dass hier nämlich erstmals eine Summe drinnensteht, und zwar eine Summe für eine Schule in der Höhe von 800.000 EUR und eine Summe für den Straßenbau von 200.000 EUR, ohne konkret darauf einzugehen, in welchem ursächlichen Zusammenhang dies steht, zumal diese Schule, von der hier gesprochen wird, doch sehr weit von diesem Projekt entfernt liegt. Das heißt, es ist eigentlich sehr ungewöhnlich. Wir bekommen hier einen Vertrag vorgelegt, in dem einem Projektwerber keine Sachleistungen, sondern konkrete Kostenbeiträge vorgeschrieben werden. Das ist letztendlich eigentlich rechtswidrig, weil es hier das Prinzip des Koppelungsverbotes als Basis geben würde. In dem Fall ist eigentlich nicht sichergestellt, was hier damit passiert.

 

Es ist insofern auch für uns sehr unklar, wie die Kalkulation zustande kommt, nämlich auch im Hinblick auf die Kosten eines Schulplatzes. Wenn man ein Kalkulationsbeispiel auf Basis von aktuellen Erweiterungsprojekten hernimmt, zum Beispiel Volksschule Korbgasse im 23. Bezirk, 10 Millionen EUR für 8 neue Klassen, sind die Errichtungskosten für einen Schulplatz in Wien mit grob 50.000 EUR zu schätzen. Das heißt, mit dieser Summe verpflichtet sich der Projektwerber umgerechnet zum Bau von zirka 15 bis 20 Schulklassen bei Errichtung von 400 Wohnungen. Wenn man annimmt, dass zirka 14 Prozent der Wiener im Kindergarten- oder Pflichtschulalter von 0 bis 14 sind, dann bedeutet das 400 Wohnungen, ist 800 Bewohner, also ein Bedarf für zirka 100 schulpflichtige Kinder von 0 bis 14. Oder anders gerechnet, pro zuziehendes Kind zahlt der Projektwerber in dem Fall eigentlich nur 8.000 EUR und nicht 50.000 EUR.

 

Eines ist für uns hier auch schwierig zu sehen, nämlich der räumliche Zusammenhang mit dem Projekt. Dieser ist unklar. Denn die zu erweiternde Schule in der Novaragasse 30 befindet sich zirka 2 km entfernt und die neuen Bewohner bekommen nach den Richtlinien des Stadtschulrates dort wahrscheinlich gar keinen Schulplatz. Damit ist dieser unmittelbare Zusammenhang mit diesem konkreten Projekt für uns hier einfach nicht nachvollziehbar. Die nächste Volksschule liegt 600 m entfernt in der Vorgartenstraße. In einer Entfernung von zirka 500 m befindet sich eine Hauptschule in der Pöchlarnstraße.

 

Damit manifestiert sich dieser Vertrag, sage ich, ein Stück wie Basarmentalität. Es ist eigentlich nicht klar, was dem Projekt in dem Kontext gegenübersteht. Das ist auch etwas, was die Volksanwaltschaft kritisiert hat.

 

Deswegen stelle ich hier noch einmal den Antrag, den wir schon letztes Mal hier eingebracht haben, dass sich der Wiener Gemeinderat dafür ausspricht, dass die zuständigen Stellen des Landes Wien dem Landtag eine Novelle des § 1 Bauordnung für Wien vorlegen. Wie gesagt, ich bin gespannt, was bereits jetzt in der Bauordnungs-Novelle stehen wird. Das wissen wir noch nicht. Aber in dieser Richtung soll es eine Novelle geben, die eben die Gleichbehandlung, Transparenz und auch die Kalkulationssicherheit für Stadt und Projektwerber gleichermaßen zum Ziel hat. Dazu geben wir einen Be

 

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