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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 138

 

wendig ist oder nicht. Hier sagt StR Ludwig heute in der Früh im Rahmen der mündlichen Anfrage, ich zitiere: „Meines Wissens ist auch nicht vorgesehen, die Fläche der von Ihnen angesprochenen Terrasse zu asphaltieren, sondern das ist dort eine temporäre Nutzung, soviel ich weiß, mit einer Holzausstattung, also nicht eine Asphaltierung des Bodens, sondern mit einem Holzboden, der natürlich auch temporär nutzbar sein wird.“ - Zitat Ende. Das ist ein Zitat aus dem vorläufigen Redeprotokoll.

 

Die Bauordnung sagt hier etwas anderes. Die Bauordnung sagt, da gibt es auf der einen Seite die Gebäude und dann gibt es sonstige Bauwerke. Bauwerke sind vereinfacht gesagt alle jene errichtete Gegenstände, für die man einerseits ein technisches Maß an Wissen braucht, ein gewisses Grunderfordernis an zusätzlichem technischen Wissen und die kraftschlüssig mit der Erde verbunden sind.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Holzterrasse, um die es hier geht, auch noch so temporär wäre, wenn sie nicht kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist, sondern zum Beispiel bei fast 250 Leuten nur mit irgendwelchen Steinchen oben beschwert, dann wird sie einerseits wohl mutmaßlich nicht die Fluchtwegbedingungen erfüllen und andererseits, insbesondere dann, wenn der starke Wind drüberbläst, schlichtweg wie eine Tragfläche abheben. Es ist daher davon auszugehen, dass sie natürlich kraftschlüssig an irgendeiner Stelle wenigstens mit dem Boden verankert sein wird. Damit sind wir bei derselben Regelung, die ich eingangs schon zitiert habe, mit der Schaukel von der Großmutter. Die kann sich nämlich nicht wehren und kriegt daher einen entsprechenden Abbruchbescheid.

 

Vielleicht noch ganz kurz ein Wort zu den Nachbarrechten: Warum sich hier an sich so verhältnismäßig wenige Nachbarn gemeldet haben, liegt darin begründet, wir haben es heute auch schon einmal gehört, dass die Nachbarrechte in Wien relativ stark beschränkt sind. Wien ist jenes Bundesland mit den knappsten oder kleinsten Nachbarrechten. Es sind 20 m, die man maximal von einem zu errichtenden Bauwerk entfernt sein darf, um noch Parteienrechte geltend zu machen.

 

Darin liegt begründet, warum beispielsweise der Heumarkt so glatt durchgegangen ist. Es gibt keinen einzigen Einspruch gegen die Flächenwidmung Heumarkt. Das geht nicht, weil nur ein betroffener Anrainer das geltend machen könnte, allein der Heumarkt ist an seiner schmalsten Stelle 27 m breit, daher gibt es dort schlichtweg keinen aktiv legitimierten potenziellen Nachbarn.

 

Am Ende bleibt, dass das alles miteinander, für mich zumindest, einen sehr schalen Beigeschmack hat. Wer, so wie bei dem Beispiel der Großmutter, sich nicht wehren kann, wer vermeintlich in guter Absicht seinen Enkerln eine Rutsche, eine Schaukel als Spielzeug in den Garten stellt, kriegt eine auf den Deckel, weil er nicht weiß, dass die letzten paar Meter seines Gartens versehentlich eine andere Widmung haben, was man im eigenen Garten nicht sieht. Wenn hier aber ein großes Projekt geplant ist, wie wir es in vielen Fällen schon gehabt haben, zuletzt auch bei der Alten Donau, wenn man die richtigen Kontakte hat, kann man es sich richten.

 

Der nächste Fall in dieser Richtung steht schon vor der Tür, diesmal hat ihn die StRin Vassilakou aufgebracht. Es geht um die eigentlich sehr ähnliche Thematik jener Betriebsstätten, die jetzt am Donaukanal errichtet werden sollen. Auch das geht ein bisschen in diese Richtung, auch hier mit entsprechender Erholungsgebiet-Widmung, auch hier ganz plötzlich über die Betriebsanlagengenehmigung.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss und darf abschließend den Antragstext, nicht die ganze Begründung, die habe ich ja mündlich vorgetragen, nochmals verlesen. Lassen Sie sich bitte nicht von der Überschrift täuschen, die da lautet „keine Bauführungen und Befestigungen sowie gewerbliche Nutzungen in Schutzgebieten“. Die Überschrift soll einen Grundsatz darstellen, von diesem Grundsatz soll selbstverständlich im Einzelfall abgewichen werden können.

 

Der Antrag lautet daher: Der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Magistrat in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde dafür Sorge trägt, dass die intendierte Schutzwirkung von Grünlandwidmungen und hier insbesondere von Schutzgebieten nicht durch Ausnahmegenehmigungen, freie Auslegungen der Rechtsmaterie oder großzügige Interpretationen des Gesetzestextes und dergleichen unterwandert wird und alle Arten von Bauführungen, Befestigungen und dergleichen sowie gewerbliche und sonstige Nutzungen in Schutzgebieten im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Wohnbevölkerung nur nach einem strengen, objektiven und transparent nachvollziehbaren Maßstab genehmigt werden. In formeller Hinsicht wird hier für den gleichlautenden Beschlussantrag die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass der Antrag so formuliert ist, dass man ihm problemlos zustimmen kann. Ich hoffe, dass auch die Kollegen der Sozialdemokratischen Fraktion hier jetzt keinen schlimmen Anschlag auf ihr sonstiges Bauwesen sehen. Es geht hier um Transparenz, es geht um Rechtssicherheit. In diesem Sinne bitte ich um entsprechende Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke dem Herrn Gemeinderat für die Begründung.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass hier die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrags hat sich Herr GR Unger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich aufmerksam mache, dass seine Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. Ausgenommen von dieser Redezeitbegrenzung sind der Herr Bürgermeister und die zuständigen Stadträte. Außerdem darf ich noch fürs Protokoll bekannt geben, dass GR Stark ab 17 Uhr entschuldigt ist.

 

Bitte, Herr GR Unger.

 

16.23.26

GR Christian Unger (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier im Haus als auch im Internet!

 

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