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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 138

 

Das Projekt, von dem wir hier reden, hat weitere Wellen geschlagen. Es ist im Endeffekt auch im 4. Bezirk in dem Fall, der von der Auswirkung betroffen ist, zu einer Sondersitzung gekommen. Es gab zahlreiche Medienberichte, es gibt eine Bürgerinitiative zu diesem Thema. Es gab auf Grund des medialen Drucks am Ende des Tages tatsächlich auch ein Eingeständnis des Bauwerbers, dieses Projekt zu verkleinern. Das ist auch medial transportiert worden und wurde auch in deutlich kleinerer Form als ursprünglich projektiert vor drei Wochen im Amtshaus des 4. Bezirkes vorgestellt.

 

An dieser Stelle, jetzt bitte noch einmal ganz wichtig, nicht dass das nachher ein Missverständnis bringt: Wirtschaft ist wichtig, und ich verwehre mich auch ausdrücklich dagegen, prinzipiell gegen Lokale oder Gastronomiebetriebe zu sein. Es ist die Dimension, um die es hier geht. Wir reden hier von einer Grünlandwidmung, das Gebäude selbst ist gestattet, aber die ganzen Terrassenflächen sind im Grünland. Wir reden hier von einem Schutzgebiet, nämlich namentlich von einem Parkschutzgebiet, und da darf ich Ihnen an dieser Stelle auch ganz kurz zitieren, was die Bauordnung dazu sagt, keine Sorge, es ist nur ein Halbsatz, es heißt im § 6 Abs. 4: „Parkschutzgebiete sind bestimmt für das Anlegen von Gartenanlagen“ - nicht von Bauwerken, sondern von Gartenanlagen. (GR Gerhard Kubik: Schanigärten!) Darüber hinaus gibt es dort eine Schutzzone. Das heißt, darüber hinaus gilt sozusagen eine Art Ensembleschutz für dieses Gebiet, und dieses Gebiet liegt - ich habe es eingangs schon gesagt - in der Kernzone des Weltkulturerbes. Trotzdem liegen eigenartigerweise zu dem entsprechenden Akt auch keine Gutachten zum Thema Parkschutz oder zum Thema Weltkulturerbe vor.

 

Wie sieht die Verkleinerung aus? - Sie ist nicht mehr vorhanden, sie ist Schall und Rauch. Denn das, was die Medien berichtet haben und tatsächlich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, so wissen wir spätestens seit dem 27. November, hat sich in Luft aufgelöst, weil seit dem 27. November hat das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk die öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung verschickt. Dort steht der Verhandlungsgegenstand drinnen. Da steht drinnen, was nun letztlich beantragt wurde, und da entnehmen wir diesem Akt, dass von einer Verkleinerung keine Rede mehr ist, sondern ganz im Gegenteil, der Bauträger nunmehr in die Vollen greift. Das Bauverfahren ist ja grundsätzlich abgeschlossen, abgesehen davon, dass ein Anrainer hier noch versucht, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erwirken.

 

Jetzt geht es um das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, und hier sollen außerhalb dieser gewidmeten Fläche, das ist der Bereich, auf den ich mich hier im Speziellen beziehe, im sogenannten Gastgarten 224 Plätze und auf der sogenannten Teichterrasse 260 Plätze, in Summe also rund 500 Plätze errichtet werden, zusätzliche Ausschankplätze zu dem, was nach der Bauordnung genehmigt worden ist.

 

Die Betriebszeiten, so heißt es hier, sind auch nicht kürzer, als sie ursprünglich vom Bauwerber angekündigt wurden, sind auch nicht kürzer als das, was der Bauwerber gegenüber der Bezirksöffentlichkeit vorgestellt hat, sondern die Betriebszeiten sind jetzt hier laut diesem Gegenstand der Genehmigung von 6 Uhr Früh bis 0.30 Uhr, im Parkschutzgebiet wohlgemerkt. Vöglein zwitschern, Eichkatzerl springen rauf und runter, und dazwischen rattern die Klimageräte dieser Betriebsanlage von 6 Uhr Früh bis 0.30 Uhr. Wozu braucht es da noch irgendwelche Schutzwidmungen?

 

StR Ludwig hat heute im Rahmen der mündlichen Anfrage auch schon zu diesem Thema Außenterrasse etwas gesagt. Da war nämlich die Frage gestellt, wie es sein kann - ich glaube, Kollegin Meinl-Reisinger hat sie mir nachher auch noch einmal gestellt -, dass die Terrassenflächen, um die es geht, nämlich die sogenannte Teichterrasse, keine Baugenehmigung haben oder brauchen. StR Ludwig sagt dazu wie folgt: „Beim Bauverfahren selbst sehe ich jetzt keine unmittelbaren zusätzlich notwendigen Schritte, denn die Anrainer sind vom Bauverfahren zeitgerecht entsprechend informiert worden und hätten auch die Möglichkeit gehabt, gegen das Bauverfahren Einsprüche zu erheben. Es ist ein nachträglicher Einspruch einer Anrainerin eingebracht worden, der allerdings nicht für das Verfahren verwendet worden ist. Die Beschwerde liegt jetzt beim Verwaltungsgericht.“

 

Er führt dann weiter aus, dass das ja vielleicht schon sein mag, dass man da einen Einspruch hätte machen können, allein, man hat halt keinen Einspruch gemacht und das alleine sei daher ein Indiz für die Rechtswirksamkeit und vor allem für die Rechtlichkeit all dessen, was hier passiert. Das ist der entsprechende Unterschied.

 

Tatsächlich ist es so, wenn man dann bei der Nachbarin anfragt: Die Dame war zum Zeitpunkt der Zustellung nicht da, behauptet, es wurde kein Zettel hinterlegt. Die Behörde sagt, selbstverständlich ist die Zustellung erfolgt, es wurde so ein gelber Zettel hinterlegt. Nun ist es so, dass die Behörde nicht wusste, dass die Dame extra die Hausverwaltung beauftragt hat, täglich ihr Postkastel zu entleeren. Das ist auch so erfolgt, sagt die Hausverwaltung dieses Gebäudes. Allein, vom gelben Zettel kann keine Rede sein. Nun, man wird sehen, wie das Verwaltungsgericht zu dieser Thematik entscheidet. Es ist nicht ganz unüblich, so etwas soll schon einmal bei schwierigen Projekten vorgekommen sein, dass gelbe Zettel gerade aus den neuen Postkasteln, bei diesen EU-Postkasteln, wo man ja leider reingreifen kann, dann auch wieder verschwunden sind. (GR Gerhard Kubik: Was ist das jetzt für eine Unterstellung?) Wir werden sehen, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. Zum Glück haben wir hier ein rechtsstaatliches Verfahren und der Rechtsstaat wird eine entsprechende Antwort darauf finden. (GR Gerhard Kubik: Sie haben gesagt, es wurden die Postkastel ausgeräumt! - GR Dietbert Kowarik: Das hat er nicht gesagt! Zuhören!) In einem ähnlich gelagerten Fall, habe ich vorher schon zitiert, beim Strandcafé Alte Donau, wurde immerhin zugunsten der Anrainerin entschieden. Das nur zu Ihrem Zwischenruf.

 

Wenn wir hier weitergehen, dann sagt StR Ludwig auch noch zusätzlich zu dieser Frage, warum es dort ohnehin völlig irrelevant ist, ob eine Baubewilligung not

 

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