Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 108
immer eine persönliche Beratung möglich. Die Arbeiterkammer, die ganz große Verdienste hat, bietet auch, allerdings zeitlich wesentlich begrenzter, Beratungen an, aber da muss man natürlich Arbeiterkammer-Mitglied sein, und das sind halt doch auch nicht alle. Beim VKI gibt es auch Beratungen mit Terminvereinbarung. Dann gibt es Beratungen bei Gericht, allerdings zu Mietrecht in der Regel nur ein Mal in der Woche für wenige Stunden und da hängt es auch sehr davon ab - das weiß ich selbst aus der Gerichtspraxis -, wie engagiert die Richterinnen und Richter sind beziehungsweise wie gut die Rechtspraktikanten sind, die man da manchmal beraten lässt. - Das ist also nicht immer optimal, wie mir gerade Kollege Kowarik durch Mimik und Gestik bestätigt. Das Gericht reißt uns da also auch nicht heraus.
Die Mieterorganisationen sind sehr verdienstvoll, die Mietervereinigung, aber auch die anderen wie Mieterbund, Mieterschutzverband oder was es da noch alles gibt, aber natürlich in der Regel dann, wenn man Mitglied ist und den Mitgliedsbeitrag zahlt. Es ist selbstverständlich, dass das so ist, denn die müssen ihren Apparat ja irgendwie aufrechterhalten, es könnte auch nicht anders sein. Aber das ist auch nicht für sich allein das Optimale, sondern es ist wichtig als Teil eines Netzwerkes, das zum Glück in Wien bei uns sehr dicht ist.
Was der Kollege Ulm natürlich zu Recht noch erwähnt hat, ist, dass ein Rechtsanwalt, die Rechtsanwälte aber schon etwas kosten. Diese Erstberatung, die es eine Zeit lang jetzt gar nicht gegeben hat, weil es eine Streiterei gegeben hat, weil die Rechtsanwälte mehr Geld haben wollten, gibt es wieder, weil ihnen der Bund 12 Prozent mehr gegeben hat. Das ist eine kleine Facette zusätzlich, dort, wo es unentgeltlich ist, sonst ist es doch in der Regel so, dass man, wenn man zu einem Rechtsanwalt geht, doch einiges auf den Tisch legen muss. Das ist auch normal, ist total okay, aber nur ist die Tatsache, dass es die Rechtsanwälte mit ihrer verdienstvollen Tätigkeit gibt, kein Grund, dass wir die Mieterhilfe nicht machen.
Ich glaube, ich habe jetzt ausführen können, dass es der Mieterhilfe wirklich bedarf und dass es ganz wichtig und notwendig ist, dass wir das ausgeweitet haben. Auch vor dem Hintergrund, dass die Mieten bei uns ja durchaus im internationalen Schnitt günstig sind. Ich sage Ihnen wieder einmal, da immer wieder gesagt wird, bei uns in Wien sind die Mieten so hoch, das stimmt im internationalen Vergleich überhaupt nicht. Wir haben für eine Millionenstadt günstige Mieten, allerdings unterschiedlich je nach Bereich. Ich habe die Zahlen vom Stand November 2015, wir haben jetzt Jänner 2016, also nicht ganz der neueste Stand, aber ich nehme an, dass sich da nicht so viel geändert hat: Kaltmiete im Schnitt bei Gemeindebau 4,35 EUR/m², geförderter Wohnbau 4,70 EUR/m², nach der Sockelsanierung im Bestand natürlich etwas teurer - 6,30 bis 6,80 EUR/m², neu geschaffener Wohnraum nach Sanierung mit Dachgeschoß 7,50 EUR/m²; die Privatwohnungen - sicher auch wegen eines leider noch immer sehr ungenügenden Mietrechtsgesetzes - 9,12 EUR bis durchaus zu 15 EUR/m². Der Herr Stadtrat sagt, in einem Segment von 5 Prozent aller Wohnungen in Wien, die wir aber als Stadt Wien nicht beeinflussen können, ist sicher eine unbefriedigende Situation, was die Miethöhen betrifft, aber wie gesagt, da bemühen wir uns auf Bundesebene, das zu verbessern.
Es liegt trotzdem insgesamt nicht an den Miethöhen, dass man viel Beratung braucht, sondern die Gründe habe ich schon zuvor aufgezählt. Ich glaube, dass man hier den richtigen Weg geht, insofern hat es mich auch wirklich gewundert, dass die GRÜNEN und die ÖVP im Ausschuss dagegen gestimmt haben. Wobei der Kollege Gara heute gesagt hat, das ist eine sinnvolle Investition, aber wissen will, was mit den Mitteln geschieht. - Was damit geschieht, ist ja transparent nachvollziehbar, das wird eben für die Beratung beziehungsweise auch für Antispekulationsmaßnahmen verwendet. Bei wirklich schlimmen Spekulationsfällen ist es sogar möglich, dass die Mieterhilfe einen Anwalt zur Verfügung stellt, aber nur in diesen spezifischen Fällen, wo Antispekulation im Vordergrund steht.
So gesehen ist, Kollege Ulm, dein Vorwurf wirklich nicht gerechtfertigt, dass man es nicht braucht, weil es so viel gibt. Ich glaube, diese Vielfalt ist gut, von allen am besten, da am umfassendsten, ist die Mieterhilfe, sozusagen der niederschwelligste Zugang, und es kann sich dann jeder aussuchen. Und dass die Leute das Hingehen fürchten, also da kenne ich jetzt unsere Wienerinnen und Wiener wirklich gut genug, auch die, die bei Wiener Wohnen sind, dass sich irgendjemand fürchtet und sich aufregt, das habe ich noch nirgends erlebt. Das muss ich auch sagen, insofern ist das auch ein Argument, das ich wirklich widerlegen kann.
Die Mieterbeiräte sind natürlich etwas Positives, da sie der Kollege Kasal erwähnt hat, aber sind natürlich auch nicht primär da, um zu beraten. Die haben viele gute Funktionen, die ich jetzt nicht alle aufzählen will, aber auch als Mieterbeirat ist es natürlich bei einer komplizierten Sache dann durchaus sinnvoll, wenn der Betreffende dazu rät, dass man zur Mieterhilfe geht.
Vielleicht auch die Zahlen, wie sehr das doch zugenommen hat: Die telefonische Beratung hat sogar ein bisschen abgenommen - ich sage jetzt nur die Tausenderstellen -, da haben wir im Jahr 2011 38.000 gehabt, 2012 37.000 und etwas, 2013 42.000 und etwas, 2014 41.000 und etwas und 2015 ist es dann wieder auf 37.968 zurückgegangen. Allerdings haben wir bei der persönlichen Beratung eine deutliche Steigerung: 2011 4.035, 2012 4.405, 2013 5.741, 2014 6.104 und 2015 6.377. Also doch ein deutlicher Anstieg, und natürlich ist die persönliche Beratung um vieles zeitintensiver und arbeitsintensiver als die telefonische Beratung. Daher denke ich, das ist ein zusätzliches Argument dafür, dass wir das verstärkt haben.
Es wurde auch gesagt, es wird ja nicht alles beraten. Es werden von der Mieterhilfe kostenlos folgende rechtliche Fragen beraten: Wohn- und Mietrecht, also Betriebskostenabrechnungen, Mietzinserhöhungen, Mietverträge, Wohnungsweitergaben und Hausbetreuung. Weiters ist es auch möglich, dass man sich über das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht erkundigt, über geförderte Wohnungen und auch über das Wohnungseigen
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