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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 108

 

stücke verkaufen, um mit diesem Geld auch wieder neu anzukaufen. Wir haben keine Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel von der Stadt Wien oder von anderen öffentlichen Einrichtungen zu bekommen. Das heißt, der Fonds muss sich selbst speisen.

 

Jetzt versuche ich, den Mittelweg zu gehen: auf der einen Seite Baurechte zu vergeben, weil das manchmal bei Projekten hilft, die Mieten niedrig zu halten, gleichzeitig aber auch Grundstücke zu veräußern, um wieder Kapital zu lukrieren, um neue Grundstücke anzukaufen. Es wird deshalb immer, auch in Zukunft, ein Mischsystem sein müssen: Verkauf von Grundstücken, aber auch die Vergabe von Baurechten. Wir haben uns in der Koalition verständigt, dass wir einen starken Fokus auf Baurechte legen, aber es wird auch der Verkauf von Grundstücken in Zukunft notwendig sein.

 

Wenn man mit Bauträgern spricht, dann wird es auch unterschiedlich bewertet, was für das jeweilige konkrete Projekt aus der Sicht des Bauträgers günstiger ist: ob man das Grundstück ankauft oder es im Baurecht übernimmt. Es gibt Projekte, wo das günstiger ist, es gibt Projekte, wo die andere Variante bevorzugt wird. Man muss auch immer sehen, ob man die kurzfristige Finanzierung oder eine längerfristige Abrechnung vorsieht, und es hängt immer auch ein bisschen damit zusammen, wie eigenkapitalstark Bauträger selbst sind, ob sie die Möglichkeit eines Baurechtes in Anspruch nehmen oder nicht.

 

Wie gesagt, es wird notwendig sein - um Ihre Frage abschließend zu beantworten -, dass wir so wie in der Vergangenheit, vielleicht mit unterschiedlichen Schwerpunkten, aber dennoch ein Mischsystem aus Grundstücksverkäufen und der Vergabe von Baurechten auch in Zukunft beibehalten.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Auf die 3. Zusatzfrage wurde verzichtet.

 

Die 4. Zusatzfrage stellt Herr GR Dr. Ulm.

 

10.27.11

GR Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Sie haben soeben die Zahl 2,3 Millionen Quadratmeter an Reserveflächen für den sozialen Wohnbau angesprochen. Das ist eine sehr große Zahl; überschlagsmäßig kann man damit zig Tausend Wohnungen errichten. Sie haben auch von der Mobilisierung von Grund und Boden gesprochen. Ich meine, zuallererst sollte die Bodenmobilisierung in diesem Bereich funktionieren, mit diesen Reserveflächen! Aber offenbar dauert es auch bei diesen Reserveflächen, die die Stadt Wien schon im Eigentum hält, doch recht lange, bis letztendlich die Wohnungen entstehen.

 

Ich möchte aber beim Bodenbeschaffungsgesetz bleiben, das ja sehr vehemente Einschnitte für den privaten Grundstückseigentümer vorsieht, und möchte fragen, ob es schon Vorbereitungshandlungen Ihrerseits gibt, ob bereits Gebiete beschrieben werden, in denen dieses Bodenbeschaffungsgesetz Anwendung finden soll.

 

Es gibt ja auch eine Gutachterkommission, die letztendlich den Schätzpreis festlegt, zu welchem der Grundbesitzer im Enteignungsverfahren entschädigt werden würde. Die Landesregierung bestellt den Vorsitzenden dieser Gutachterkommission. Mich würde auch interessieren, ob schon eine solche Person bestellt worden ist.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Nein, es wurde hier noch keine Person bestellt. Auch deshalb, weil ich - und das ist auch im Regierungsübereinkommen so festgelegt - einmal prüfen möchte, welche Rahmenbedingungen es insgesamt durch so ein Bodenbeschaffungsgesetz überhaupt gibt.

 

Ich habe mir nur einmal ein paar Punkte herausgenommen, an denen man, glaube ich, auch weiterarbeiten kann und soll, wenn man darüber nachdenkt, ob das überhaupt eine Möglichkeit ist, an zusätzliche, günstige Grundstücke heranzukommen. Ich bin da persönlich - ohne jetzt der Entscheidung der Stadtregierung vorgreifen zu wollen - doch ein bisschen reservierter, denn ich sehe schon nicht nur die Gefahr, dass wir hier in Eigentumsrechte eingreifen und damit eventuell Investoren verschrecken, sondern ich sehe da auch eine Reihe von rechtlichen Herausforderungen, die in dem Zusammenhang zu meistern wären.

 

Ich will mir vielleicht nur einmal anschauen - weil Sie ja auch Jurist sind, Herr Dr. Ulm -, wie diese Grundstücke überhaupt beschafft werden können. Es gibt da zwei Varianten. Das eine ist Eintritt in abgeschlossene Kaufverträge zwischen Privaten innerhalb von vier Wochen durch die Gemeinde, aber zum Zweiten auch der Erwerb eines konkreten Grundstücks ohne bestehenden Kaufvertrag zwischen Privaten. Das wäre also das, was wir landläufig als Enteignung bezeichnen.

 

Wenn man sich anschaut, wer überhaupt diese Grundstücke beschaffen könnte, so wären das zum einen Gemeinden, zum Zweiten aber auch gemeinnützige Bauvereinigungen, die zwar eine solche Enteignung einleiten könnten, aber nicht in diesen Eigentumsenteignungsprozess eintreten könnten.

 

Was kann beschafft werden? Das kann zum einen Bauland sein, also konkret baureife Grundstücke. Aber das können auch Flächen ohne Widmung sein, also vor allem dort, wo es eine Bausperre gibt.

 

Wenn man sich anschaut, zu welchem Preis diese Grundstücke zu beschaffen wären - und das ist, wenn man so will, auch Kern Ihrer jetzigen Anfrage -, dann muss man sehen, dass das zum angemessenen Preis wäre. Der angemessene Preis wird von einem externen Sachverständigen festgelegt - da haben Sie recht, das haben Sie erwähnt - und im Zweifel von einem Gericht, von einem unabhängigen Gericht festgelegt. Es wird somit in der Regel über dem Preis des geförderten Wohnbaus liegen, denn das Gericht wird sich nicht orientieren an jenen Grenzen, die wir im geförderten Wohnbau vorgesehen haben, sondern es wird sich orientieren an den Verkehrswerten, die beim Verkauf von Grundstücken in diesem Stadtgebiet anfallen.

 

Da sehe ich, wenn man so will, durchaus nicht nur die politischen, sondern auch die juristischen Herausforderungen. Ich bin deshalb nicht übertrieben großer Hoffnung, dass es gelingen könnte, auf diesem Weg - ganz abgesehen von den schon von mir angesprochenen

 

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