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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 89

 

die Miethöhen im privaten Hausbereich an, so sind das in durchschnittlichen Lagen zwischen 8 und 12 EUR pro Quadratmeter, das ist also das Doppelte oder mehr von dem, was bei der Neuvermietung von hochqualitativ ausgestatteten Gemeindewohnungen der Fall ist. Da spreche ich jetzt nicht vom Durchschnitt der Gemeindewohnungen, sondern da spreche ich von jenen Gemeindewohnungen, die auf Kategorie angehoben worden sind und trotzdem nur die Hälfte, in manchen Fällen sogar weniger als die Hälfte ausmachen.

 

Das ist das wirkliche Problem der Miethöhen in unserer Stadt, dass es im privaten Hausbereich auf Grund vielleicht mangelnder oder auch fehlender, unklarer gesetzlicher Bestimmungen auf Bundesebene Rahmenbedingungen gibt, die sehr hohe Mieten im privaten Hausbereich ermöglichen. (GR Mag Wolfgang Jung: Sagen Sie das dem Bundeskanzler!) Ja, wir verhandeln derzeit auch über eine Änderung des Mietrechtsgesetzes. (GR Mag Wolfgang Jung: Seit Jahren!) Es hat ja einige Veränderungen in dem Bereich gegeben, aber ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns auch im Parlament in dieser Hinsicht unterstützen. Denn beispielsweise Dachgeschoßwohnungen oder auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind aus dem Mietrechtsgesetz ausgenommen. Es wäre durchaus auch bei uns in Wien eine interessante Angelegenheit, diesen Wohnraum ebenfalls in das Mietrechtsgesetz einzubeziehen.

 

Das ist auch der Grund, dass ich - um im Zusammenhang mit Ihrer Frage zu bleiben - folgende Änderungen auf Bundesebene schon mehrfach vorgeschlagen habe. Das sind eine Begrenzung und Benennung von Zuschlägen, was das Richtwertsystem betrifft, weil ich da der Meinung bin, dass diese keine Transparenz darstellen und vor allem auch nicht im Mietvertrag festgehalten werden. Es gibt eine ganze Reihe von Zuschlägen, die nicht klar ausgewiesen sind und die sehr oft die Miete im privaten Hausbereich um bis zu 100 Prozent erhöhen.

 

Die Zuschläge sollten meiner Meinung nach nicht mehr als 30 Prozent des Richtwertes ausmachen, das sind derzeit 4,73 EUR pro Quadratmeter. Das heißt, inklusive aller Zuschläge sollte das meiner Ansicht nach einen Betrag von 6,15 EUR im privaten Hausbereich nicht übersteigen. Bei uns in den Gemeindebauten ist das bei Weitem nicht erreicht, denn wir verlangen ja sogar bei den Wohnungen, die wir auf Kategorie A anheben, nicht 100 Prozent des Richtwertmietzinses, sondern nur 90 Prozent.

 

Ich würde beispielsweise auch den Wegfall des Lagezuschlages fordern. Denn wenn Private etwa durch die zusätzlichen Investitionen der Stadt profitieren, also zum Beispiel bei einer U-Bahn-Verlängerung, so ist nicht einzusehen, warum private Hauseigentümer hier über den Lagezuschlag einen Vorteil generieren sollten.

 

Es sollte auch klare Regelungen für die Erhaltungskosten geben. Das ist ein Thema, das im Parlament derzeit intensiv behandelt wird. Auch da würde ich Sie einladen, uns unter diesem Gesichtspunkt zu unterstützen.

 

Im Hinblick darauf, was die Gemeindewohnungen von den privaten Häusern deutlich unterscheidet, würde ich einmal darum bitten, dass Sie uns auch in dieser Auseinandersetzung unterstützen. Denn ich habe immer den Eindruck, für Sie gibt es in diesem Bereich ausschließlich die Gemeindebauten. Sehen wir doch die Stadt einmal insgesamt, sehen wir die großen Unterschiede - und ich würde behaupten: Ungerechtigkeiten -, die Mieterinnen und Mieter im privaten Hausbereich treffen. Warum hört man da eigentlich sehr wenig von Ihnen?

 

Ich würde sagen, das ist ein sehr dankbares Thema. Denn es gibt bei uns in den Gemeindebauten keine Maklergebühren, es gibt keine Provisionen. Es gibt ein kostenloses Serviceangebot bei Wiener Wohnen und auch beim Wohnservice Wien für Gemeindewohnungen, für den geförderten Wohnbau. All das muss von privaten Mieterinnen und Mietern bezahlt werden. Von daher glaube ich, es ist das Serviceangebot bei den Gemeindebauten im Vergleich zu allen anderen Wohnformen ein sehr, sehr gutes.

 

Frau Gemeinderätin! Wenn Sie in der 2. Frage fordern, dass wir eine Einschleifregelung bei der Vergabe der Wohnbeihilfe umsetzen sollen, kann ich Ihnen nur antworten: Das gibt es bereits. Wir haben jetzt schon 13 Einkommensstufen, die wir zur bedarfsgerechten Förderung heranziehen. Das ist, wie ich meine, jetzt schon ein sehr gutes System, das wir bei der Vergabe der Wohnbeihilfe heranziehen können.

 

Zum Thema Energiekosten und zu Ihrer Behauptung, dass jene nicht entsprechend verrechnet werden, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir bei Wiener Wohnen Energie im Wesentlichen für die Beleuchtung von Wohnhausanlagen sowie für den Betrieb von Aufzügen und Waschküchen heranziehen. Dafür wurde mit den Energielieferanten ein Liefervertrag abgeschlossen. Der gemäß dem tatsächlichen Verbrauch auf Basis dieses Vertrages verrechnete Energieaufwand wird entsprechend den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes als Betriebskosten beziehungsweise besondere Aufwendungen an die Mieterinnen und Mieter verrechnet. Diese Abrechnung entspricht den Anforderungen an eine ordentliche Hausverwaltung.

 

Wiener Wohnen ist keine Behauptung einer erhöhten Verrechnung von Energiekosten bekannt. Das ist also kein Thema, das von den Mieterinnen und Mietern an uns herangetragen wird. Falls das der Fall sein sollte, ersuche ich Sie, uns das zu kommunizieren. Wir werden dem gerne nachgehen.

 

Warum werden die zu hoch verrechneten Energiekosten nicht an die Mieter zurückgeführt? Da verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3. Falls Guthaben im Rahmen der Betriebskostenabrechnung entstehen, werden diese selbstverständlich an die Mieterinnen und Mieter zurückgeführt.

 

Zum Thema 5 und der Frage, wie die Energiekosten bei Häusern mit Wärmedämmung und bei Passivwohnhäusern aussehen, muss man sehr stark differenzieren. Man kann diese Frage sicher nicht allgemein beantworten, weil das sehr stark vom subjektiven Wärmeempfinden abhängig ist, auch vom Wohnverhalten und natürlich

 

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