Gemeinderat, 59. Sitzung vom
29.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 89
die
Miethöhen im privaten Hausbereich an, so sind das in durchschnittlichen Lagen
zwischen 8 und 12 EUR pro Quadratmeter, das ist also das Doppelte oder
mehr von dem, was bei der Neuvermietung von hochqualitativ ausgestatteten
Gemeindewohnungen der Fall ist. Da spreche ich jetzt nicht vom Durchschnitt der
Gemeindewohnungen, sondern da spreche ich von jenen Gemeindewohnungen, die auf
Kategorie angehoben worden sind und trotzdem nur die Hälfte, in manchen Fällen
sogar weniger als die Hälfte ausmachen.
Das ist das wirkliche Problem der Miethöhen in unserer Stadt, dass es im
privaten Hausbereich auf Grund vielleicht mangelnder oder auch fehlender,
unklarer gesetzlicher Bestimmungen auf Bundesebene
Rahmenbedingungen gibt, die sehr hohe Mieten im privaten Hausbereich
ermöglichen. (GR Mag Wolfgang Jung: Sagen Sie das dem Bundeskanzler!)
Ja, wir verhandeln derzeit auch über eine Änderung des Mietrechtsgesetzes. (GR
Mag Wolfgang Jung: Seit Jahren!) Es hat ja einige Veränderungen in dem
Bereich gegeben, aber ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns auch im
Parlament in dieser Hinsicht unterstützen. Denn beispielsweise
Dachgeschoßwohnungen oder auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind aus dem
Mietrechtsgesetz ausgenommen. Es wäre durchaus auch bei uns in Wien eine
interessante Angelegenheit, diesen Wohnraum ebenfalls in das Mietrechtsgesetz
einzubeziehen.
Das ist auch der Grund, dass ich - um im Zusammenhang mit Ihrer Frage zu
bleiben - folgende Änderungen auf Bundesebene
schon mehrfach vorgeschlagen habe. Das sind eine Begrenzung und Benennung von
Zuschlägen, was das Richtwertsystem betrifft, weil ich da der Meinung bin, dass
diese keine Transparenz darstellen und vor allem auch nicht im Mietvertrag festgehalten
werden. Es gibt eine ganze Reihe von Zuschlägen, die nicht klar ausgewiesen
sind und die sehr oft die Miete im privaten Hausbereich um bis zu
100 Prozent erhöhen.
Die Zuschläge sollten meiner Meinung nach nicht mehr als 30 Prozent
des Richtwertes ausmachen, das sind derzeit 4,73 EUR pro Quadratmeter. Das
heißt, inklusive aller Zuschläge sollte das meiner Ansicht nach einen Betrag
von 6,15 EUR im privaten Hausbereich nicht übersteigen. Bei uns in den
Gemeindebauten ist das bei Weitem nicht erreicht, denn wir verlangen ja sogar
bei den Wohnungen, die wir auf Kategorie A anheben, nicht 100 Prozent des
Richtwertmietzinses, sondern nur 90 Prozent.
Ich würde beispielsweise auch den Wegfall des Lagezuschlages fordern.
Denn wenn Private etwa durch die zusätzlichen Investitionen der Stadt
profitieren, also zum Beispiel bei einer U-Bahn-Verlängerung, so ist nicht
einzusehen, warum private Hauseigentümer hier über den Lagezuschlag einen
Vorteil generieren sollten.
Es sollte auch klare Regelungen für die Erhaltungskosten geben. Das ist
ein Thema, das im Parlament derzeit intensiv behandelt wird. Auch da würde ich
Sie einladen, uns unter diesem Gesichtspunkt zu unterstützen.
Im Hinblick darauf, was die Gemeindewohnungen von den privaten Häusern
deutlich unterscheidet, würde ich einmal darum bitten, dass Sie uns auch in
dieser Auseinandersetzung unterstützen. Denn ich habe immer den Eindruck, für
Sie gibt es in diesem Bereich ausschließlich die Gemeindebauten. Sehen wir doch
die Stadt einmal insgesamt, sehen wir die großen Unterschiede - und ich würde
behaupten: Ungerechtigkeiten -, die Mieterinnen und Mieter im privaten
Hausbereich treffen. Warum hört man da eigentlich sehr wenig von Ihnen?
Ich würde sagen, das ist ein sehr dankbares Thema. Denn es gibt bei uns
in den Gemeindebauten keine Maklergebühren, es gibt keine Provisionen. Es gibt
ein kostenloses Serviceangebot bei Wiener Wohnen und auch beim Wohnservice Wien
für Gemeindewohnungen, für den geförderten Wohnbau. All das muss von privaten
Mieterinnen und Mietern bezahlt werden. Von daher glaube ich, es ist das
Serviceangebot bei den Gemeindebauten im Vergleich zu allen anderen Wohnformen
ein sehr, sehr gutes.
Frau Gemeinderätin! Wenn Sie in der 2. Frage fordern, dass wir eine
Einschleifregelung bei der Vergabe der Wohnbeihilfe umsetzen sollen, kann ich
Ihnen nur antworten: Das gibt es bereits. Wir haben jetzt schon
13 Einkommensstufen, die wir zur bedarfsgerechten Förderung heranziehen.
Das ist, wie ich meine, jetzt schon ein sehr gutes System, das wir bei der
Vergabe der Wohnbeihilfe heranziehen können.
Zum Thema Energiekosten und zu Ihrer Behauptung, dass jene nicht
entsprechend verrechnet werden, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir bei Wiener
Wohnen Energie im Wesentlichen für die Beleuchtung von Wohnhausanlagen sowie
für den Betrieb von Aufzügen und Waschküchen heranziehen. Dafür wurde mit den
Energielieferanten ein Liefervertrag abgeschlossen. Der gemäß dem tatsächlichen
Verbrauch auf Basis dieses Vertrages verrechnete Energieaufwand wird entsprechend
den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes als Betriebskosten beziehungsweise
besondere Aufwendungen an die Mieterinnen und Mieter verrechnet. Diese
Abrechnung entspricht den Anforderungen an eine ordentliche Hausverwaltung.
Wiener Wohnen ist keine Behauptung einer erhöhten Verrechnung von
Energiekosten bekannt. Das ist also kein Thema, das von den Mieterinnen und
Mietern an uns herangetragen wird. Falls das der Fall sein sollte, ersuche ich
Sie, uns das zu kommunizieren. Wir werden dem gerne nachgehen.
Warum werden die zu hoch verrechneten Energiekosten nicht an die Mieter
zurückgeführt? Da verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3. Falls Guthaben
im Rahmen der Betriebskostenabrechnung entstehen, werden diese
selbstverständlich an die Mieterinnen und Mieter zurückgeführt.
Zum Thema 5 und der Frage, wie die Energiekosten bei
Häusern mit Wärmedämmung und bei Passivwohnhäusern aussehen, muss man sehr
stark differenzieren. Man kann diese Frage sicher nicht allgemein beantworten,
weil das sehr stark vom subjektiven Wärmeempfinden abhängig ist, auch vom
Wohnverhalten und natürlich
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