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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 89

 

Österreich, vom Kleinkind bis zum Greis, 23 901 EUR Schulden hat. Wir in Wien haben nach den Berechnungen des letzten Wiener Rechnungsabschlusses 890 EUR Schulden pro Kopf. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, kann ich mir den Rat, mir den Herrn Finanzminister zum Vorbild zu nehmen und die Schulden zu vervielfachen, leider beim besten Wollen nicht zu Herzen nehmen. Ich glaube, den Wienern und Wienerinnen ist es lieber, wenn sie keine oder ganz wenige Schulden haben, als das, was ihnen hier vom Bund umgehängt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wien hat auch, sehr geehrte Damen und Herren, entgegen den Behauptungen, die ich in der heutigen Aktuellen Stunde gehört habe, einen Beschäftigungshöchststand. Sie wissen, wir sind laut der Mercer-Studie Weltmeister der Lebensqualität. Warum sind wir das? Es ist der hohe Standard der städtischen Infrastruktur – das bestätigen uns natürlich auch viele andere Umfragen und Untersuchungen –, es ist die Infrastruktur im Ver- und Entsorgungsbereich, die Wiener Umwelt, der es sehr gut geht und die wesentlich zu dieser anerkannten Lebensqualität beiträgt.

 

Es wird in dieser Antragsbegründung auch unterstellt, dass wir uns mit den eingehobenen Gebühren das berühmte Körberlgeld machen würden. Das, sehr geehrte Damen und Herren, stimmt nicht. Von 29 Gebühren sind nur drei kostendeckend. Im Übrigen – auch ganz klar – wird der Kostendeckungsgrad der Gebühren ja jedes Mal vorgelegt. Das zum Thema Transparenz. Und Wien schießt alleine beim Gebührenhaushalt jährlich 600 Millionen EUR zu. Soweit zum Thema Gewinnmachen auf Kosten der Steuerzahler.

 

Wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, sind aus meiner Sicht natürlich die Leistungen, die um dieses Geld für die Wiener und Wienerinnen erbracht werden. Und diese Leistungen sind auf Topniveau. Jeden Tag! Rund um die Uhr! Das ist das, was die Wiener und Wienerinnen erleben.

 

Und, nur der Vollständigkeit halber, weder im europäischen noch im österreichweiten Vergleich sind die Gebühren an der Spitze. Ganz im Gegenteil. Wenn wir uns das konkret anschauen, so kosten1 000 Liter Trinkwasser in Wien 1,18 EUR, schon in Mödling 1,60 EUR, in Berlin 2,07 EUR, also fast das Doppelte. Die Entleerung eines 120 l Müllcontainers kostet in Wien 3,99 EUR, in München über 7 EUR, in Graz gar über 8 EUR. Das, sehr geehrte Damen und Herren, sind Zahlen, das sind Tatsachen, an denen wir uns gerne messen lassen.

 

Wie Sie sehen, ist diese Gebührenfrage eine, die man sehr sachlich und mit Zahlen und Fakten diskutieren kann, aber sie hat natürlich mehrere Aspekte. Wichtig ist aber vor allem, dass die Gebührenberechnung – denn auch das wird ja kritisiert, auch das wird angesprochen – keine Einzelmeinung der im Übrigen großartigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hauses ist, sondern dass wir zur Sicherheit auch zwei Gutachten in Auftrag gegeben haben – einerseits durch den in Fragen des öffentlichen Rechts sehr renommierten Rechtsanwalt Dr Christoph Herbst, andererseits durch den angesehenen Univ-Prof Dr Stefan Bogner von der Wirtschaftsuniversität Wien – zur Frage der Berechnung, der Methodik der Wiener Gebühren. Hier wird sehr deutlich, dass das, was von der Finanzverwaltung vorgelegt wird, sehr korrekt und sehr richtig ist.

 

So sagen diese Gutachten zum Beispiel, dass Überschüsse aus den Gebühren für eine Gemeindeeinrichtung für eine andere, nicht kostendeckende Gemeindeeinrichtung verwendet werden dürfen, weil zwischen der Gebührenfestlegung und den verfolgten Zielen ein ausreichender innerer Zusammenhang im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes besteht. Dieser innere Zusammenhang, sehr geehrte Damen und Herren, wird durch die Verfolgung von gleichen oder ähnlichen Lenkungszielen durch die Gebührenfestlegung in verschiedenen Gemeindeeinrichtungen begründet. Es dürfen daher Überschüsse, die aus der Ausschreibung von Gebühren bis zum doppelten Jahreserfordernis einer Einrichtung zur Verfolgung von Lenkungszielen resultieren, in einer anderen Gemeindeinrichtung verwendet werden, wenn dort dieselben Lenkungsziele verfolgt werden.

 

Damit wird auch betriebswirtschaftlich bestätigt, dass der Gebührenspiegel gemäß dem Erlass der Beilage zur MA 5 aus dem Jahr 2009 ohne Einschränkungen die hier entwickelten Kalkulationsgrundsätze anwendet und eine betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Gebühren- und Abgabenbestimmung sicherstellt. Diese Feststellung hat selbstverständlich auch für sämtliche früher erlassenen inhaltlich gleichwertigen Gebührenspiegel Gültigkeit.

 

Ein weiterer zentraler Punkt in der Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Frage der neuen Haushaltsordnung und einer Veränderung in Richtung Haushaltsreform analog jener des Bundes. Da muss ich sagen, dass ich ein bisschen verwundert bin, dass diese Anfrage und dieser implizierte Vorschlag von Seiten der Österreichischen Volkspartei kommt, denn dieses Thema war ein ganz zentraler Punkt bei unserer letzten Sitzung der Landesfinanzreferenten. Und da gibt es ja fünf zuständige Landesräte seitens der Österreichischen Volkspartei, die sich gemeinsam mit mir und dem Kollegen aus Salzburg eindeutig gegen diese Haushaltsreform des Bundes ausgesprochen haben, die Sie hier für Wien fordern. Das heißt, Sie sind hier offensichtlich ganz anderer Meinung als Ihre Parteikollegen, die erfolgreichen Landeshauptleute Sausgruber, Pühringer oder auch Pröll, mit denen wir hier eine ganz gemeinsame Position vertreten haben.

 

Ich darf Ihnen zur Abrundung auch den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 23. April, also vor wenigen Tagen, in Pörtschach zu diesem Vorschlag des Bundes, eine 15a-Vereinbarung zu machen in dem Sinne, wie Sie es vorschlagen, zitieren.

 

Ich zitiere: „Die LFRK bekennt sich zu einer sinnvollen Weiterentwicklung des Haushaltswesens, insbesondere der VRV. Die Länder sind zu diesbezüglichen Gesprächen zwischen dem Bundesminister für Finanzen, den Landesfinanzreferenten sowie Städte- und Gemeindebund bereit. Die vom Bundesministerium für Finanzen

 

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