Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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im Entwurf vorgelegte Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über
gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung sieht eine einseitige und
undifferenzierte Anpassung des Rechnungswesens der Länder an das
Bundeshaushaltsgesetz vor. Die Budgethoheit liegt beim Landtag und muss als
wesentlicher Bestandteil des Föderalismus weiter uneingeschränkt Angelegenheit
der Länder bleiben."
Und – bitte um Aufmerksamkeit! –: „Die Länder können dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf
in wesentlichen Punkten nicht zustimmen und lehnen diesen auch wegen der
vielfach unnötigen komplexen Detailregelungen ab." – Zitatende.
Bevor ich mich also nun inhaltlich Ihrer Anfrage widme, darf ich Sie,
soweit sich Ihre Ausführungen über das Wiener Budget auf Aussagen des
Rechnungshofes stützen, zu guter Letzt auch noch auf etwas hinweisen, nämlich
darauf, dass es sich hiebei nicht um einen Endbericht des Rechnungshofs
handelt, sondern vielmehr um einen – und der Korrektheit halber möchte ich das
schon gerne anmerken – im Übrigen streng vertraulichen Rohbericht des
Rechnungshofs. Der Wiener Stadtsenat hat in seiner ebenfalls vertraulichen
Sitzung am 20. April 2010 in einer Stellungnahme seine Sicht der Dinge,
die ich auf Grund der Vertraulichkeit hier nicht zitieren werde, zu den
vorläufigen Feststellungen an den Rechnungshof beschlossen.
Also ich denke, das sollten wir uns schon auch ein bisschen vor Augen
führen, dass diese Berichte einerseits vertraulich sind und dass hier über Rohberichte
und noch nicht über endgültige diskutiert wird.
Aber nun konkret zu den Anfragen.
Sie
verlangen in den Anfragen 1 bis 3, dass der Rechnungsabschluss, dass das
Budget umfassender, informativer werden soll. Ich darf Sie in diesem
Zusammenhang vorweg darauf hinweisen, dass sich Wien, wie im Übrigen alle
anderen Bundesländer und Gemeinden, bei Aufbau, Inhalt und Gestaltung des
Voranschlages und Rechnungsabschlusses verpflichtend an die Vorgaben der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, der schon zitierten VRV, zu
halten hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine landesgesetzliche Regelung,
sondern um eine vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem
Rechnungshof erlassene Bundesverordnung. Der Wiener Voranschlag und Rechnungsabschluss
entspricht selbstverständlich diesen Bestimmungen und bietet darüber hinaus
wirklich ein gutes Service von umfassenden erläuternden Einleitungen und
diversen Anhängen, zum Beispiel Erklärungen zum Finanzausgleichsgesetz, zum
innerösterreichischen Stabilitätspakt, zur Berechnung des Maastricht-Saldos.
Mit diesen Aufgliederungen und Erläuterungen dieses Zahlenwerks versuchen wir,
beim Voranschlag und beim Rechnungsabschluss, die naturgemäß auf Grund der
Größe und Komplexität unserer Stadt, auf Grund der Doppelfunktion als Gemeinde
und Land besonders schwierig sind, sozusagen auch für den Laien Licht ins
Dunkel zu bringen.
Da Gebietskörperschaften und somit auch die Stadt Wien ihre Mittel zu
einem großen Teil aus Steuern und Gebühren generieren, lege ich als
Finanzstadträtin natürlich ganz großen Wert auf Transparenz. Diese hat ja für
mich gerade im vielschichtigen Bereich des Voranschlages und
Rechnungsabschlusses einen hohen Stellenwert, da hierdurch Verständlichkeit und
Nachvollziehbarkeit für die Mandatare, aber vor allem auch für die Bevölkerung,
von der ja das Geld kommt, erreicht werden können. Durch den derzeitigen Aufbau
des Voranschlages wird meines Erachtens nach diesem berechtigten Anspruch auch
Rechnung getragen.
Im Sinne einer bürgerfreundlichen Informationspolitik werden in der
Einleitung zu den Rechenwerken auch Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben
innerhalb der Aufgabengruppen übersichtlich dargestellt und begründet
allfällige Veränderungen zur besseren Nachvollziehbarkeit erläutert. Darüber
hinaus werden beispielsweise allfällige Zahlungsströme zwischen Unternehmungen
der Stadt beziehungsweise ausgelagerten Bereichen und dem Kernmagistrat ebenso
in zweifacher Weise dargestellt: einmal selbstverständlich auf den jeweiligen
Voranschlagsansätzen, darüber hinaus aber auch bei einer übersichtlichen
tabellarischen Aufarbeitung in der Einleitung. Das heißt, da sind also zum
Beispiel der Betriebskostenzuschuss an die Wiener Linien, die
Aufwandsabgeltungen an die Museen, die Dotation an den Fonds Soziales Wien ganz
klar ersichtlich. So kann der Bürger/die Bürgerin einen Überblick darüber
gewinnen, in welcher Höhe beispielsweise der Fonds Soziales Wien von der Stadt
Wien dotiert wird, um seinem Fondszweck nachzukommen. – Zwei kurze Beispiele zur
offenen Informationspolitik der Stadt.
Darüber hinaus darf ich Sie noch hinweisen: Um wirklich möglichst vielen
Wienerinnen und Wienern eine
optimale Zugriffsmöglichkeit zu den Rechenwerken zu bieten, sind sowohl
Voranschlag als auch Rechnungswesen seit vielen Jahren im Internetportal der
Stadt.
Wenn Sie mich also fragen, Punkt 1 bis 3, so sage ich Ihnen: Sowohl
der Wiener Voranschlag als auch der Rechnungsabschluss sind umfassend,
informativ und bürgerfreundlich gestaltet. Es hat sich logischerweise die
Beantwortung der Frage nach einem Umsetzungszeitpunkt erübrigt, weil wir diese
Dinge schon machen.
Die Fragen 4 bis 6 befassen sich mit einem mittelfristigen
Finanzplan. Nun, ich denke, ein mittelfristiger Finanzplan braucht als
Grundlage seriöse Zahlen und Fakten, die zumindest über fünf Jahre darstellbar
sein müssen und korrekt sein müssen. Dies erscheint mir gerade in Zeiten wie
diesen – und die Realität, denke ich, beweist, dass wir hier richtig liegen –
sehr, sehr schwer umsetzbar.
Zum Ersten möchte ich hervorheben, dass die Stadt
natürlich einnahmenseitig im hohen Ausmaß fremdbestimmt ist. Sie wissen, mehr
als 45 Prozent aller Einnahmen der Stadt kommen aus den gemeinschaftlichen
– das betone ich immer, weil man das im Bund so gerne vergisst – Bundesabgaben.
Ein weiteres anschauliches Beispiel für die Fremdbestimmtheit ist die
letztjährige Steuerreform des Bundes, die nachdrücklich
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