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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 89

 

im Entwurf vorgelegte Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung sieht eine einseitige und undifferenzierte Anpassung des Rechnungswesens der Länder an das Bundeshaushaltsgesetz vor. Die Budgethoheit liegt beim Landtag und muss als wesentlicher Bestandteil des Föderalismus weiter uneingeschränkt Angelegenheit der Länder bleiben."

 

Und – bitte um Aufmerksamkeit! –: „Die Länder können dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf in wesentlichen Punkten nicht zustimmen und lehnen diesen auch wegen der vielfach unnötigen komplexen Detailregelungen ab." – Zitatende.

 

Bevor ich mich also nun inhaltlich Ihrer Anfrage widme, darf ich Sie, soweit sich Ihre Ausführungen über das Wiener Budget auf Aussagen des Rechnungshofes stützen, zu guter Letzt auch noch auf etwas hinweisen, nämlich darauf, dass es sich hiebei nicht um einen Endbericht des Rechnungshofs handelt, sondern vielmehr um einen – und der Korrektheit halber möchte ich das schon gerne anmerken – im Übrigen streng vertraulichen Rohbericht des Rechnungshofs. Der Wiener Stadtsenat hat in seiner ebenfalls vertraulichen Sitzung am 20. April 2010 in einer Stellungnahme seine Sicht der Dinge, die ich auf Grund der Vertraulichkeit hier nicht zitieren werde, zu den vorläufigen Feststellungen an den Rechnungshof beschlossen.

 

Also ich denke, das sollten wir uns schon auch ein bisschen vor Augen führen, dass diese Berichte einerseits vertraulich sind und dass hier über Rohberichte und noch nicht über endgültige diskutiert wird.

 

Aber nun konkret zu den Anfragen.

 

Sie verlangen in den Anfragen 1 bis 3, dass der Rechnungsabschluss, dass das Budget umfassender, informativer werden soll. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang vorweg darauf hinweisen, dass sich Wien, wie im Übrigen alle anderen Bundesländer und Gemeinden, bei Aufbau, Inhalt und Gestaltung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses verpflichtend an die Vorgaben der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, der schon zitierten VRV, zu halten hat. Hierbei handelt es sich nicht um eine landesgesetzliche Regelung, sondern um eine vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof erlassene Bundesverordnung. Der Wiener Voranschlag und Rechnungsabschluss entspricht selbstverständlich diesen Bestimmungen und bietet darüber hinaus wirklich ein gutes Service von umfassenden erläuternden Einleitungen und diversen Anhängen, zum Beispiel Erklärungen zum Finanzausgleichsgesetz, zum innerösterreichischen Stabilitätspakt, zur Berechnung des Maastricht-Saldos. Mit diesen Aufgliederungen und Erläuterungen dieses Zahlenwerks versuchen wir, beim Voranschlag und beim Rechnungsabschluss, die naturgemäß auf Grund der Größe und Komplexität unserer Stadt, auf Grund der Doppelfunktion als Gemeinde und Land besonders schwierig sind, sozusagen auch für den Laien Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Da Gebietskörperschaften und somit auch die Stadt Wien ihre Mittel zu einem großen Teil aus Steuern und Gebühren generieren, lege ich als Finanzstadträtin natürlich ganz großen Wert auf Transparenz. Diese hat ja für mich gerade im vielschichtigen Bereich des Voranschlages und Rechnungsabschlusses einen hohen Stellenwert, da hierdurch Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die Mandatare, aber vor allem auch für die Bevölkerung, von der ja das Geld kommt, erreicht werden können. Durch den derzeitigen Aufbau des Voranschlages wird meines Erachtens nach diesem berechtigten Anspruch auch Rechnung getragen.

 

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Informationspolitik werden in der Einleitung zu den Rechenwerken auch Entwicklungen der Einnahmen und Ausgaben innerhalb der Aufgabengruppen übersichtlich dargestellt und begründet allfällige Veränderungen zur besseren Nachvollziehbarkeit erläutert. Darüber hinaus werden beispielsweise allfällige Zahlungsströme zwischen Unternehmungen der Stadt beziehungsweise ausgelagerten Bereichen und dem Kernmagistrat ebenso in zweifacher Weise dargestellt: einmal selbstverständlich auf den jeweiligen Voranschlagsansätzen, darüber hinaus aber auch bei einer übersichtlichen tabellarischen Aufarbeitung in der Einleitung. Das heißt, da sind also zum Beispiel der Betriebskostenzuschuss an die Wiener Linien, die Aufwandsabgeltungen an die Museen, die Dotation an den Fonds Soziales Wien ganz klar ersichtlich. So kann der Bürger/die Bürgerin einen Überblick darüber gewinnen, in welcher Höhe beispielsweise der Fonds Soziales Wien von der Stadt Wien dotiert wird, um seinem Fondszweck nachzukommen. – Zwei kurze Beispiele zur offenen Informationspolitik der Stadt.

 

Darüber hinaus darf ich Sie noch hinweisen: Um wirklich möglichst vielen Wienerinnen und Wienern eine optimale Zugriffsmöglichkeit zu den Rechenwerken zu bieten, sind sowohl Voranschlag als auch Rechnungswesen seit vielen Jahren im Internetportal der Stadt.

 

Wenn Sie mich also fragen, Punkt 1 bis 3, so sage ich Ihnen: Sowohl der Wiener Voranschlag als auch der Rechnungsabschluss sind umfassend, informativ und bürgerfreundlich gestaltet. Es hat sich logischerweise die Beantwortung der Frage nach einem Umsetzungszeitpunkt erübrigt, weil wir diese Dinge schon machen.

 

Die Fragen 4 bis 6 befassen sich mit einem mittelfristigen Finanzplan. Nun, ich denke, ein mittelfristiger Finanzplan braucht als Grundlage seriöse Zahlen und Fakten, die zumindest über fünf Jahre darstellbar sein müssen und korrekt sein müssen. Dies erscheint mir gerade in Zeiten wie diesen – und die Realität, denke ich, beweist, dass wir hier richtig liegen – sehr, sehr schwer umsetzbar.

 

Zum Ersten möchte ich hervorheben, dass die Stadt natürlich einnahmenseitig im hohen Ausmaß fremdbestimmt ist. Sie wissen, mehr als 45 Prozent aller Einnahmen der Stadt kommen aus den gemeinschaftlichen – das betone ich immer, weil man das im Bund so gerne vergisst – Bundesabgaben. Ein weiteres anschauliches Beispiel für die Fremdbestimmtheit ist die letztjährige Steuerreform des Bundes, die nachdrücklich

 

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