Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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Fall ist. Und die Mindestsicherung, die mit 1. September des
heurigen Jahres kommt, wird einen Schritt weiter dazu beitragen vor allem auch
in den Bundesländern, die derzeit auf Grund verschiedener Varianten, sei es der
Regress, sei es sozusagen auch die Enge am Land, die dazu führt, dass die
Menschen ihre Rechte hier nicht in Anspruch nehmen, was nicht gut ist und nicht
gut für einen Sozialstaat ist.
Was den konkreten Fall betrifft, zu dem kann ich jetzt nichts sagen. Ich
sage immer wieder, das betrifft ganz besonders Ihre Fraktion, wenn es
Einzelfälle gibt würde ich bitten, sie im konkreten Fall auch gleich an das
Büro der Frau Vizebürgermeisterin heranzutragen, weil ich annehme, dass es um
Wien Energie geht. Vielleicht geht es um einen anderen Energiebetreiber. Man
kann sich das ja heutzutage hier frei auswählen. Vielleicht geht es um die
Fernwärme, da ich natürlich dazu nichts sagen kann. Sonst kann ich sagen, dass
es eine sehr enge Kooperation gerade auch mit der MA 40 gibt und dass die
MA 40 hier sehr, sehr schnell reagiert und den Familien auch hilft. (GRin
Mag Maria Vassilakou: Aber das war nicht meine Frage!)
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Ich danke. Die 3. Zusatzfrage wird von GR Ing Mag Dworak gestellt.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Es geht mir hier eher um die Unterstützung von armen Menschen und nicht
im Sinne des Heizkostenzuschusses. Es geht darum, dass Sie auch Präsidentin des
Kuratoriums der Wiener Pensionistenheime sind. Es gibt auch viele Menschen, die
trotz geringem Einkommen in die „Häuser zum Leben“ aufgenommen werden. Aber für
diese armen Menschen gilt, dass sie einen Freibetrag haben und zwar müssen sie
zuerst alles Vermögen, sozusagen Vermögens-Stripping machen. Es heißt hier:
„Können die Appartementkosten nicht zur Gänze vom Nettoeinkommen bezahlt
werden, muss der Differenzbetrag durch Vermögenssparbücher,
Immobilienverkaufserlöse, Grundbuchsbelastungen, et cetera, etwaigen Zuschuss
der Kinder gemäß § 143 ABGB Unterhaltsverpflichtung und Gewährung der
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden.“
Kann das nicht gedeckt werden, dann übernimmt das die Stadt Wien.
Einerseits beträgt dieser Freibetrag 162 EUR, andererseits verbleibt ihnen
20 Prozent von ihrem Einkommen. Denken Sie jetzt daran, diese Sätze zu
erhöhen – denn in der Zwischenzeit hat sich sehr viel geändert, die Preise
sind gestiegen, alles ist teurer geworden! –, damit den Menschen in dieser
Stadt mehr zum Leben bleibt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Herr GR Dworak!
Erstens bitte ich Sie, auf die Bezeichnung zu
achten! Wir setzen das jetzt schon seit über zehn Jahren hier um: Wir haben
keine Pensionistenheime in dieser Stadt, sondern Pensionistenwohnhäuser.
Zweitens nimmt die Stadt Wien sehr viel Geld
in die Hand, um die „Häuser zum Leben" zu ermöglichen, etwa allein für
über 9 100 Bewohnerinnen und Bewohner die Objektförderung, also nicht das,
was Sie angesprochen haben, was jede und jeder Einzelne individuell bekommen,
sondern es gibt darüber hinaus eine Subvention von Seiten der Stadt in der
Größenordnung von 90 Millionen EUR im Jahr.
Die Frage der Grenzbeträge wird im Vorstand
des Kuratoriums Wiener Pensionistenwohnhäuser diskutiert, es sind alle Parteien
dabei, und es gibt dort in der Regel einstimmige Beschlüsse.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. Die
4. Zusatzfrage wird von GR Harwanegg gestellt. – Bitte.
GR Volkmar Harwanegg (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin!
Wir haben jetzt einige Aspekte zur Frage des Heizkostenzuschusses
gehört. Meine Frage geht in diese Richtung. Sie haben sie schon kurz
angesprochen: Wie schaut es eigentlich im Vergleich aus? Konkret frage ich Sie:
Können Sie mir einen Überblick geben, wie die Heizkostenzuschüsse in den
anderen Bundesländern gestaltet sind?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Herr Gemeinderat!
Zwei Bundesländer haben einen höheren
Heizkostenzuschuss, welche allerdings im Fall, dass es Heizkostenzuschüsse des
Bundes für Mindestpensionisten gibt, das wiederum in Abzug bringen. Das haben
wir in Wien nicht gemacht. In Vorarlberg beträgt der Heizkostenzuschuss
250 EUR und in Oberösterreich 220 EUR. An 3. Stelle liegt Wien
mit Wien 200 EUR, aber ohne Anrechnung einer etwaigen Bundesförderung. Im
Burgenland beträgt er 185 EUR, in Tirol 175 EUR, in Salzburg
150 EUR, in Kärnten 150 EUR, in Niederösterreich 130 EUR und in
der Steiermark 120 EUR für Ölheizungen und 90 EUR für Heizungen mit
sonstigen Brennstoffen.
Ich erwähne noch einmal, dass wir also an
3. Stelle liegen, bieten aber mit der Heizbeihilfe im Rahmen der Sozialhilfe
noch zusätzlich eine Leistung, die alle anderen Bundesländer - weder die zwei,
die mehr haben, noch die sechs, die weniger haben – nicht haben.
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Danke vielmals. Die 5. Zusatzfrage wird von GR Mag Ebinger
gestellt. – Bitte.
GR Mag Gerald Ebinger (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie haben das wunderbarer beziehungsweise
komischer Weise alles mehr oder weniger auswendig gewusst! Interessant ist,
dass die anderen sozialistisch regierten Bundesländer noch geringere
Heizkostenzuschüsse haben, aber darauf will ich jetzt nicht eingehen.
Sie haben jetzt, wie
gesagt, schon vor ... (Zwischenruf von GR Kurt Wagner.) Ja, auch!
Aber höher sind nur andere, etwa im Burgenland und in der Steiermark. (Zwischenruf
von Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely. – Weiterer Zwischenruf von GR Kurt
Wagner.) Das ist jetzt,
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