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Gemeinderat, 36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 108

 

jährlich Mehrkosten von etwa 11,4 Millionen EUR an. Einerseits verursacht der Betrieb der Hauptkläranlage einen um 20 Prozent erhöhten Personalbedarf, insbesondere an technischem Personal, andererseits fallen vermehrt Instandhaltungskosten sowie zusätzliche Kosten für Strom, Chemikalien und für die Entsorgung des vermehrten Klärschlamms an.

 

Weitere Mehrkosten fielen für die Betriebskosten der im Rahmen des neuen Kanalraummanagements für die Herstellung eines kontinuierlichen Abwasserzustroms adaptierten Sammelkanäle und die optimierte Kanalbettsteuerung an. Außerdem wird seitens der Stadt Wien laufend in die Sanierung, den weiteren Ausbau sowie die Qualitätsverbesserung des Kanalnetzes investiert.

 

Aus all diesen Gründen mussten daher im Jahr 2006 zur Beibehaltung der hohen Qualität der Abwasserentsorgung Wiens die Abwassergebühren angehoben werden. Diese Erhöhung war unumgänglich, um einerseits den wachsenden Kosten entgegenzuwirken und um andererseits die einwandfreie und klaglose Entsorgung des in Wien anfallenden Abwassers unter Beibehaltung der erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen hohen Umweltstandards sicherstellen zu können.

 

Vergleichsweise beträgt die Kanalgebühr in Wien 1,69 EUR pro 1 000 Liter Abwasser, in Innsbruck 1,84 EUR, in Klagenfurt 2,2 EUR und in Salzburg 2,41 EUR.

 

Die Frage, welche Kosten den Mietern als Betriebskosten weiterverrechnet werden können, ist eine Frage des bundesgesetzlich geregelten Mietrechtsgesetzes. Wiewohl ich eine Debatte hinsichtlich der Weiterverrechnung mancher Steuern, wie zum Beispiel der Grundsteuer, für durchaus legitim halte, muss auf der anderen Seite auch berücksichtigt werden, dass das grundsätzliche Prinzip der Kostentragung durch den Leistungsempfänger bei den Gebühren sicherlich nicht in Frage gestellt werden sollte.

 

Zu den Fragen 22 bis 24: Vor der Anhebung der Müllabfuhrabgabe im März 2006 ist der Verbraucherpreisindex von Jänner 2002 bis Dezember 2005 um 7,43 Prozent angestiegen. Der Anstieg der Preise für Treibstoffe, Schmiermittel und Energie verursachte auch im Bereich der Müllabfuhr zusätzliche Kosten.

 

War der Restmüll gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung mit Kosten von durchschnittlich 10,8 Millionen EUR pro Jahr vorzubehandeln, resultierten weitere Kostenerhöhungen auch aus der Einführung eines Altlastensanierungsbeitrags gemäß Altlastensanierungsgesetz auch für Müllvolumina, die der Verbrennung zugeführt werden, in der Höhe von 7 EUR pro Tonne. Die Entsorgung von Asche auf Basis der Deponieverordnung führte zu einer Verteuerung um 5 Millionen EUR.

 

Mit der Gebührenerhöhung konnten ökologisch notwendige Umweltmaßnahmen umgesetzt werden, so war der Einbau eines neuen Filters in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig zur Verbesserung der Emissionswerte mit Kosten von 8 Millionen EUR möglich, wurde die Altglassammlung auf ein lärmarmes Großbehältersystem umgestellt und wurde die Asche- und Schlackenbehandlung optimiert. Weitere Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise die Erneuerung der Wasserhaltung am Rautenweg und die Errichtung einer Entleer- und Klärstation für Biowaschwasser, die Anschaffung von Müllpressen, Kübeltauschwägen und einer Ballenpresse sowie zusätzlicher Papierkörbe für den öffentlichen Raum.

 

Die Erhöhung im März 2006 war somit unumgänglich, um einen effizienten Betrieb der Müllabfuhr für die weitere Zukunft gewährleisten zu können. Die Kosten der Restmüllabfuhr für die Bürger sind gemessen auf ein 120 Liter-Gefäß in Wien 3,78 EUR, in Linz 3,83 EUR, in Innsbruck 3,96 EUR, in Salzburg 6,26 EUR, in Graz 6,85 EUR, in St Pölten 7,42 EUR und in Klagenfurt 8,50 EUR.

 

Zu den Fragen 25 bis 27: Die Tarife für die städtischen Kindergärten sind sozial gestaffelt und erreichen bei den Besuchs- und Essensbeiträgen für die Kindergärten einen Kostendeckungsgrad von 12,2 Prozent.

 

Qualität und Versorgungsdichte der Wiener Kindergärten sind anerkannt hoch.

 

Zum Thema eines verpflichtenden Vorschuljahres muss insbesondere der Bund Versäumtes nachholen. In der Schule des 21. Jahrhunderts muss es vor allem darum gehen, Stärken zu stärken und Schwächen zu schwächen. Konkret bedeutet das, dass schon im letzten Jahr vor der Schule begonnen werden soll, den Kindern das Lernen zu lernen. Ich bin für die Einführung der Vorschule, weise Sie aber nochmals darauf hin, dass hier der Bund im Hinblick auf seine Kompetenzen zum Thema Bildung nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden kann.

 

Wien hat jedenfalls ein neues Modell der Schuleingangsphase entwickelt, wobei es mit dem neuen Modell „1+1 Frühförderung" ab der Schuleinschreibung für das Schuljahr 2009/2010 bereits ein Jahr vor dem geplanten Schuleintritt möglich sein wird, allfälligen Förderbedarf festzustellen und früh genug entsprechende Maßnahmen zu setzen.

 

Zu Frage 28: Vor dem Hintergrund der heute von mir wiederholt zitierten Studie der Oesterreichischen Nationalbank und deren hier interessierenden Schlussfolgerung ist grundsätzlich eine völlig unterschiedliche Betroffenheit der Bevölkerung festzustellen. Im Falle der so genannten Pensionsautomatik könnte eine de facto vordefinierte automationsunterstützte Maschinerie die Schwächsten der Gesellschaft, aber auch die anderen am Generationsvertrag teilhabenden Proponenten massiv und nachhaltig in ihrer gesamten Lebensgrundlage und -planung beeinträchtigen, während die maßvolle Valorisierung nach dem Überschreiten von vorgegebenen Schwellenwerten in einigen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge nach dem Wiener Modell zukünftig höhere Gebührensprünge hintanstellen soll.

 

Auch auf Grund der unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Bedeutung kann ich nicht nachvollziehen, dass Sie als Anfragesteller offensichtlich einer Automatik einer Pensionsanpassung das Wort reden, mit der den Österreicherinnen und Österreichern nach

 

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