Gemeinderat,
36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 108
jährlich Mehrkosten von etwa 11,4 Millionen EUR an. Einerseits verursacht der Betrieb der Hauptkläranlage einen um 20 Prozent erhöhten Personalbedarf, insbesondere an technischem Personal, andererseits fallen vermehrt Instandhaltungskosten sowie zusätzliche Kosten für Strom, Chemikalien und für die Entsorgung des vermehrten Klärschlamms an.
Weitere Mehrkosten fielen für die Betriebskosten der im
Rahmen des neuen Kanalraummanagements für die Herstellung eines
kontinuierlichen Abwasserzustroms adaptierten Sammelkanäle und die optimierte
Kanalbettsteuerung an. Außerdem wird seitens der Stadt Wien laufend in die
Sanierung, den weiteren Ausbau sowie die Qualitätsverbesserung des Kanalnetzes
investiert.
Aus all diesen Gründen mussten daher im Jahr 2006 zur
Beibehaltung der hohen Qualität der Abwasserentsorgung Wiens die
Abwassergebühren angehoben werden. Diese Erhöhung war unumgänglich, um
einerseits den wachsenden Kosten entgegenzuwirken und um andererseits die
einwandfreie und klaglose Entsorgung des in Wien anfallenden Abwassers unter
Beibehaltung der erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen hohen
Umweltstandards sicherstellen zu können.
Vergleichsweise beträgt die Kanalgebühr in Wien
1,69 EUR pro 1 000 Liter Abwasser, in Innsbruck 1,84 EUR, in
Klagenfurt 2,2 EUR und in Salzburg 2,41 EUR.
Die Frage, welche Kosten den Mietern als
Betriebskosten weiterverrechnet werden können, ist eine Frage des
bundesgesetzlich geregelten Mietrechtsgesetzes. Wiewohl ich eine Debatte
hinsichtlich der Weiterverrechnung mancher Steuern, wie zum Beispiel der
Grundsteuer, für durchaus legitim halte, muss auf der anderen Seite auch
berücksichtigt werden, dass das grundsätzliche Prinzip der Kostentragung durch
den Leistungsempfänger bei den Gebühren sicherlich nicht in Frage gestellt
werden sollte.
Zu den Fragen 22 bis 24: Vor der Anhebung der
Müllabfuhrabgabe im März 2006 ist der Verbraucherpreisindex von Jänner 2002 bis
Dezember 2005 um 7,43 Prozent angestiegen. Der Anstieg der Preise für
Treibstoffe, Schmiermittel und Energie verursachte auch im Bereich der
Müllabfuhr zusätzliche Kosten.
War der Restmüll gemäß den Vorgaben der
Deponieverordnung mit Kosten von durchschnittlich 10,8 Millionen EUR
pro Jahr vorzubehandeln, resultierten weitere Kostenerhöhungen auch aus der
Einführung eines Altlastensanierungsbeitrags gemäß Altlastensanierungsgesetz
auch für Müllvolumina, die der Verbrennung zugeführt werden, in der Höhe von
7 EUR pro Tonne. Die Entsorgung von Asche auf Basis der Deponieverordnung
führte zu einer Verteuerung um 5 Millionen EUR.
Mit der Gebührenerhöhung konnten ökologisch
notwendige Umweltmaßnahmen umgesetzt werden, so war der Einbau eines neuen
Filters in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig zur Verbesserung der
Emissionswerte mit Kosten von 8 Millionen EUR möglich, wurde die
Altglassammlung auf ein lärmarmes Großbehältersystem umgestellt und wurde die
Asche- und Schlackenbehandlung optimiert. Weitere Investitionen und
Instandhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise die Erneuerung der Wasserhaltung
am Rautenweg und die Errichtung einer Entleer- und Klärstation für
Biowaschwasser, die Anschaffung von Müllpressen, Kübeltauschwägen und einer
Ballenpresse sowie zusätzlicher Papierkörbe für den öffentlichen Raum.
Die Erhöhung im März 2006 war somit unumgänglich, um
einen effizienten Betrieb der Müllabfuhr für die weitere Zukunft gewährleisten
zu können. Die Kosten der Restmüllabfuhr für die Bürger sind gemessen auf ein
120 Liter-Gefäß in Wien 3,78 EUR, in Linz 3,83 EUR, in Innsbruck
3,96 EUR, in Salzburg 6,26 EUR, in Graz 6,85 EUR, in
St Pölten 7,42 EUR und in Klagenfurt 8,50 EUR.
Zu den Fragen 25 bis 27: Die Tarife für die
städtischen Kindergärten sind sozial gestaffelt und erreichen bei den Besuchs-
und Essensbeiträgen für die Kindergärten einen Kostendeckungsgrad von
12,2 Prozent.
Qualität und Versorgungsdichte der Wiener
Kindergärten sind anerkannt hoch.
Zum Thema eines verpflichtenden Vorschuljahres muss
insbesondere der Bund Versäumtes nachholen. In der Schule des
21. Jahrhunderts muss es vor allem darum gehen, Stärken zu stärken und
Schwächen zu schwächen. Konkret bedeutet das, dass schon im letzten Jahr vor
der Schule begonnen werden soll, den Kindern das Lernen zu lernen. Ich bin für
die Einführung der Vorschule, weise Sie aber nochmals darauf hin, dass hier der
Bund im Hinblick auf seine Kompetenzen zum Thema Bildung nicht aus seiner
Verantwortung entlassen werden kann.
Wien hat jedenfalls ein neues Modell der
Schuleingangsphase entwickelt, wobei es mit dem neuen Modell
„1+1 Frühförderung" ab der Schuleinschreibung für das Schuljahr
2009/2010 bereits ein Jahr vor dem geplanten Schuleintritt möglich sein wird,
allfälligen Förderbedarf festzustellen und früh genug entsprechende Maßnahmen
zu setzen.
Zu Frage 28: Vor dem Hintergrund der heute von mir
wiederholt zitierten Studie der Oesterreichischen Nationalbank und deren hier
interessierenden Schlussfolgerung ist grundsätzlich eine völlig unterschiedliche
Betroffenheit der Bevölkerung festzustellen. Im Falle der so genannten
Pensionsautomatik könnte eine de facto vordefinierte automationsunterstützte
Maschinerie die Schwächsten der Gesellschaft, aber auch die anderen am
Generationsvertrag teilhabenden Proponenten massiv und nachhaltig in ihrer
gesamten Lebensgrundlage und -planung beeinträchtigen, während die maßvolle
Valorisierung nach dem Überschreiten von vorgegebenen Schwellenwerten in
einigen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge nach dem Wiener Modell
zukünftig höhere Gebührensprünge hintanstellen soll.
Auch auf Grund der
unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Bedeutung kann ich nicht
nachvollziehen, dass Sie als Anfragesteller offensichtlich einer Automatik
einer Pensionsanpassung das Wort reden, mit der den Österreicherinnen und
Österreichern nach
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