Gemeinderat,
36. Sitzung vom 25.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 108
inflationstreibend angesehen werden."
Unabhängig von der Expertise der obersten
Währungshüter setze ich mich auch noch sachlich mit der erfolgten Erhöhung der
Parkgebühren auseinander. Die Parkometerabgabe war von 1986 bis 2007 mit
40 Cent pro halber Stunde unverändert niedrig angesetzt. Wien liegt auch
nach der Anhebung der Parkometerabgabe von 40 Cent auf 60 Cent sowohl
im nationalen Vergleich mit den Landeshauptstädten als auch international mit
seiner Parkraumbewirtschaftung lediglich im preislichen Mittelfeld.
Während des genannten Zeitraums von 21 Jahren stieg
der Verbraucherpreisindex um 54,6 Prozent an, wodurch der Ertrag der
Parkometerabgabe wertmäßig derartig sank, dass mit der Abgabeneinhebung
wichtige ordnungspolitische Zielsetzungen und Lenkungseffekte nicht mehr
erreicht werden konnten. Um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde die
Parkometerabgabe im Jahr 2007 auf das real den tatsächlichen Wertverhältnissen
entsprechende Niveau angehoben. So lag zum Zeitpunkt der Anhebung der Wiener
Parkometerabgabe der Stundentarif in Berlin und München bei 3 EUR, im
Zentrum Amsterdams sogar bei 4,40 EUR. Selbst mit der aktuellen Anhebung
der Parkometergebühr bewegt sich Wien in einer Bandbreite mit der Tarifhöhe von
Budapest von bis zur 1,25 EUR pro Stunde und der Tariferhöhung von Prag
mit bis zu 1,66 EUR pro Stunde.
Zu den Fragen 13 bis 15: Die Wiener Linien haben
ihre Tarife zuletzt mit 1. Juni 2007 nach einem Zeitraum von fünf Jahren -
die letzte Tarifanpassung davor war im Juni 2002 - angehoben. Im selben
Zeitraum haben die Wiener Linien ihren Personalstand um rund 600 Mitarbeiter
verringert und gleichzeitig das Platzkilometerangebot und damit ihre Leistungen
um rund 5 Prozent gesteigert.
Das Halten der Tarife über einen Zeitraum von fünf
Jahren hindurch war umso bemerkenswerter, als die Wiener Linien den
kontinuierlichen Preissteigerungen genauso ausgesetzt sind wie alle anderen
Marktteilnehmer. Preissteigerungen im Rohstoffbereich treffen die Wiener Linien
speziell im Bereich der Treibstoffpreise, aber auch der Stahlpreise und als
großes Dienstleistungsunternehmen natürlich auch auf Grund der Lohnentwicklung.
Diese Preissteigerungen wurden seitens des Unternehmens quasi vorfinanziert und
mussten lediglich 2007 an die Kunden weitergegeben werden. Die Tariferhöhungen
der Wiener Linien berücksichtigen dabei besonders Vielfahrer, die
erwartungsgemäß mit längerfristigen Zeitkarten unterwegs sind. Diese Karten
wurden geringer angehoben als die von Gelegenheitsnutzern.
Da die Wiener Linien ihre Erhöhungen der Tarife 2007
nicht zur Gewinnmaximierung getätigt haben, sondern nur, um die
Kostensteigerungen der Jahre 2002 bis 2007 abzufedern, ist eine Rücknahme der
Tariferhöhungen wirtschaftlich nicht möglich. Im Gegenteil, die Wiener Linien sind
von den in Ihrem Antrag formulierten neuerlichen Preissteigerungen seit Oktober
2007 ebenso stark betroffen wie alle anderen auch.
Zu den Fragen 16 bis 18: Der Wiener
Kulturförderungsbeitrag, der seine Wurzeln im so genannten Kulturschilling hat,
wird seit 1972 eingehoben, wobei die Nettoeinnahmen aus dem
Kulturförderungsbeitrag für kulturelle Zwecke, insbesondere für die
Altstadterhaltung und die Förderung neuer Medien zweckgewidmet sind. Der
Kulturförderbeitrag beträgt 26,75 Prozent der Bemessungsgrundlage der vom
Bund vorgeschriebenen Rundfunkgebühren und wird vom ORF auf Grund des
Programmentgelts festgesetzt. Gemäß § 31 ORF-Gesetz wird die Höhe des
Programmentgelts vom Stiftungsrat festgesetzt und vom Publikumsrat genehmigt.
Der ORF hat seine Programmentgelte erhöht, der Prozentsatz des
Kulturförderungsbeitrags blieb unverändert.
Auch beim Kulturförderungsbeitrag liegt Wien
keineswegs an der Spitze der österreichischen Bundesländer, wiewohl gerade die
Erhaltung der Wiener Kulturdenkmäler und somit die Dotierung des Wiener
Altstadterhaltungsfonds eine auch im Vergleich der österreichischen
Bundesländer sehr ehrgeizige Aufgabe ist. So liegt Wien mit seiner Landesabgabe
hinter der Steiermark und Kärnten. Die Erhöhung des Jahres 2006 war notwendig,
da einerseits trotz Anstiegs der Bemessungsgrundlage der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex nicht Rechnung getragen werden konnte und andererseits ab
1. Jänner 2005 die Aufwandsvergütung an die GIS von 2,5 auf
3,25 Prozent des Bruttoeinhebungsbetrags der eingehobenen
Kulturförderungsbeiträge angehoben werden musste.
Zu den Fragen 19 bis 21: Ich muss Ihnen
neuerlich diese Stelle aus der Studie der Oesterreichischen Nationalbank
vorlesen: „Da die Inflationsrate für administrierte Preise im Jahr 2007 in etwa
auf dem gleichen Niveau der Gesamtinflationsrate lag, können die
administrierten Preise zumindest im Jahr 2007 nicht als inflationstreibend
angesehen werden."
Die Abwassergebühr wurde vor dem März 2006 zuletzt im
Jänner 1995 erhöht und war elf Jahre lang unverändert, während das Preisniveau
gemäß Verbraucherpreisindex um über 20 Prozent angestiegen war. Die durch
die fortschreitende Inflation entstandenen Kostensteigerungen beliefen sich auf
etwa 28,5 Millionen EUR jährlich. Anlass für die vorletzte Gebührenerhöhung
waren die auf Grund der Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes und der dazu
ergangenen Abwasseremissionsverordnung im Hinblick auf einen verbesserten
Gewässerschutz im Donauraum erforderlichen Investitionen in die Wiener
Hauptkläranlage, eine der wenigen Kläranlagen, die im Übrigen heute die
Vorgaben des Bundeswasserrechts in Österreich überhaupt erfüllt. Gemäß der
gesetzlichen Auflagen und Richtwerte wurde im Rahmen dieser mittlerweile
abgeschlossenen Investition eine zweite biologische Reinigungsstufe für
Abwasser errichtet, wodurch die Reinigungsleistung von 85 Prozent auf
95 Prozent ausgeweitet und ein Stickstoffeliminationswert von über
70 Prozent umgesetzt werden konnte.
Mitte des Jahres 2005 wurde die
erweiterte und verbesserte Hauptkläranlage in Betrieb genommen. Durch die
Betriebsführung dieser verbesserten Anlage fallen
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