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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 104

 

der städtischen Bäder – jedenfalls benutzbar. Der Wellnessbereich und der Skyloop stellen überdies frei finanzierte nicht förderbare Bauteile dar.

 

Unterpunkt d): Der Skyloop wurde bereits fertiggestellt. Die Durchgängigkeit zwischen den beiden Bauteilen der SEG ist während der Öffnungsmonate des Pools gewährleistet. In den Wintermonaten ist dieser nicht benutzbar, da der Winterdienst und somit die Haftung von der Hausverwaltung nicht übernommen wird.

 

Zur Frage 6: Von der Stadt Wien wurden die entsprechenden Maßnahmen bereits gesetzt. An beiden Seiten der Hertha-Firnberg-Straße befindet sich eine Fahrbahnaufdoppelung und im Bereich Maria-Kuhn-Gasse ist ein Schutzweg kundgemacht. Die Errichtung eines Schutzweges im Bereich Rotdornallee wird derzeit auf Antrag des Bezirkes überprüft.

 

Die Wohnstraße stellt bereits einen erhöhten Schutz für die Anrainer dar, da die Durchfahrt verboten und nur die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen erlaubt ist. Außerdem darf in Wohnstraßen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Überwachung der gesetzten Verkehrsmaßnahmen obliegt der Exekutive.

 

Frage 7, Unterpunkt a): Von der Magistratsabteilung 37, Baupolizei, wurden sofort nach Bekanntwerden von Problemen im Zusammenhang mit Glasschäden entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, insbesondere durch die Errichtung von Schutzgerüsten. Es gibt keine herausbrechenden Fenster, es handelt sich vielmehr um die oben erwähnten rahmenlosen Verglasungen der Loggien durch ESG-Schiebeelemente nach dem System m-systems. Die Schadensursache konnte von in- und ausländischen Sachverständigen nicht festgestellt werden. Der Sanierungsvorschlag sieht das Aufbringen einer Klebefolie und zusätzlicher Schutzleisten zur Stoßdämpfung vor. Dazu werden in diesen Tagen noch Versuche von der MA 39 angestellt. Die Verglasung der Loggien wurde von den Bauträgern als Mehrwert wegen der bekannten Windproblematik zur besseren Nutzung dieser Freiräume ausgeführt.

 

Unterpunkt b): Die Gebäudeeigentümerin, die von mir schon zitierte „Familienhilfe", wurde zur Durchführung von Untersuchungen über die Schadensursache und Vorlage von Gutachten aufgefordert. Nach Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen werden in Abstimmung mit privaten Sachverständigen und der Baubehörde weitere Maßnahmen festgelegt und anschließend umgesetzt.

 

Unterpunkt c): Gemäß § 129 der Bauordnung für Wien ist der Hauseigentümer für den Zustand der Bausubstanz zuständig. Daher sind Schadensansprüche der Mieter auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.

 

Unterpunkt d): Vorab darf ich festhalten, dass diese Frage rein privatrechtlich zu beurteilen ist. Grundsätzlich legt der § 1096 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches fest, dass Vermieter und Verpächter verpflichtet sind, das Bestandsstück auf eigene Kosten in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Die Bestandsnehmer dürfen in dem bedungenen Gebrauch nicht gestört werden. Wird das Bestandsobjekt während der Bestandszeit ohne Schuld des Bestandsnehmers derart mangelhaft, dass es zu einem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandsnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses zu befreien.

 

Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im Voraus nicht verzichtet werden. Das angesprochene Urteil des Obersten Gerichtshofes spricht unter anderem aus, dass ein Vorausverzicht des Mieters auf die Geltendmachung des Zinsminderungsrechtes als Gewährleistungsrecht gegen den Vermieter unwirksam ist.

 

Frage 8, Unterpunkt a): Generell steht eine Einzäunung im Widerspruch zur vor Ort vorliegenden Widmung, vielmehr sollte ein üppiger Freiraum ohne Barrieren zum Tragen kommen. Inmitten eines ausgedehnten Natur- und Naherholungsgebietes eine Einzäunung vorzunehmen, erscheint mir ungeachtet allfälliger bau- und naturschutzrechtlicher Einwände eher widersinnig. Eine Einzäunung sollte nach meinem Ermessen für Hunde, jedoch nicht für Kinder erfolgen.

 

Wie bereits in meinen Ausführungen zu Punkt 4 erwähnt, wird der Spielplatz im kommenden Frühjahr verlegt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Thematik der Einzäunung unter Einbindung der Bezirksvertretung diskutiert werden.

 

Unterpunkt b): Auf die Frage: „Ist die Befürchtung vor Verkotung der Grund, dass keine Sandkisten errichtet wurde?" antworte ich mit Nein.

 

Unterpunkt c): Sandkisten wurden deswegen keine im Freien errichtet, weil die herrschenden Windverhältnisse den Sand ständig vertragen würden.

 

Ich komme zum Punkt 9, zum Thema Vandalismus: Wenngleich keine exakten Aufzeichnungen über die Schadenshöhe vorliegen, so gründen sich die Beschädigungen gemäß den Erfahrungen der Bauträger auf renitente Jugendliche und unterscheiden sich kostenmäßig nicht von Wartungsarbeiten im Rahmen anderer Wohnhausanlagen. Schlimm genug, sage ich, aber es unterscheidet sich nicht von anderen vergleichbaren Wohnhausanlagen.

 

Punkt 10, Thema Anbindung an den öffentlichen Verkehr: Die Wienerberg-City wird derzeit durch folgende Linien erschlossen: mit der Linie 7A Anbindung an die U1, U6; mit der Linie 7B, dem Direktbus zwischen Schedifkaplatz und zur U6 und der Wienerberg-City; mit der Linie 15A Anbindung an die U3, U4, U6 und zum Eisring Süd; mit der Linie 63A Anbindung an die U4, U6 zum Südwestfriedhof und zum Meidlinger Markt; und mit der Linie 65A mit einer Anbindung an die U1 zur Favoritenstraße, Industriegebiet Inzersdorf, Eisring Süd.

 

Die Linie 7A wird mit Gelenkbussen geführt und verkehrt in der Frühspitze alle 5 Minuten. Sie stellt eine direkte Verbindung zwischen dem Verkehrsknoten Philadelphiabrücke und dem Reumannplatz dar. Damit besteht eine Anbindung an die Linien U1 und U6, die Wiener Lokalbahn und an mehrere Schnellbahnlinien. Zudem besteht bei der Haltestelle Davidgasse, Knöllgasse eine Umsteigmöglichkeit zur Straßenbahnlinie 65.

 

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