Gemeinderat,
18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 104
der städtischen Bäder – jedenfalls benutzbar. Der
Wellnessbereich und der Skyloop stellen überdies frei finanzierte nicht
förderbare Bauteile dar.
Unterpunkt d): Der Skyloop wurde bereits
fertiggestellt. Die Durchgängigkeit zwischen den beiden Bauteilen der SEG ist
während der Öffnungsmonate des Pools gewährleistet. In den Wintermonaten ist
dieser nicht benutzbar, da der Winterdienst und somit die Haftung von der
Hausverwaltung nicht übernommen wird.
Zur Frage 6: Von der Stadt Wien wurden die entsprechenden
Maßnahmen bereits gesetzt. An beiden Seiten der Hertha-Firnberg-Straße befindet
sich eine Fahrbahnaufdoppelung und im Bereich Maria-Kuhn-Gasse ist ein
Schutzweg kundgemacht. Die Errichtung eines Schutzweges im Bereich Rotdornallee
wird derzeit auf Antrag des Bezirkes überprüft.
Die Wohnstraße stellt bereits einen erhöhten Schutz
für die Anrainer dar, da die Durchfahrt verboten und nur die Zu- und Abfahrt zu
den Stellplätzen erlaubt ist. Außerdem darf in Wohnstraßen nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Überwachung der gesetzten
Verkehrsmaßnahmen obliegt der Exekutive.
Frage 7, Unterpunkt a): Von der
Magistratsabteilung 37, Baupolizei, wurden sofort nach Bekanntwerden von
Problemen im Zusammenhang mit Glasschäden entsprechende Sicherungsmaßnahmen
angeordnet, insbesondere durch die Errichtung von Schutzgerüsten. Es gibt keine
herausbrechenden Fenster, es handelt sich vielmehr um die oben erwähnten
rahmenlosen Verglasungen der Loggien durch ESG-Schiebeelemente nach dem System
m-systems. Die Schadensursache konnte von in- und ausländischen
Sachverständigen nicht festgestellt werden. Der Sanierungsvorschlag sieht das
Aufbringen einer Klebefolie und zusätzlicher Schutzleisten zur Stoßdämpfung
vor. Dazu werden in diesen Tagen noch Versuche von der MA 39 angestellt.
Die Verglasung der Loggien wurde von den Bauträgern als Mehrwert wegen der
bekannten Windproblematik zur besseren Nutzung dieser Freiräume ausgeführt.
Unterpunkt b): Die Gebäudeeigentümerin, die von
mir schon zitierte „Familienhilfe",
wurde zur Durchführung von Untersuchungen über die Schadensursache und Vorlage
von Gutachten aufgefordert. Nach Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen werden
in Abstimmung mit privaten Sachverständigen und der Baubehörde weitere
Maßnahmen festgelegt und anschließend umgesetzt.
Unterpunkt c): Gemäß § 129 der Bauordnung
für Wien ist der Hauseigentümer für den Zustand der Bausubstanz zuständig.
Daher sind Schadensansprüche der Mieter auf dem Zivilrechtsweg geltend zu
machen.
Unterpunkt d): Vorab darf ich festhalten, dass
diese Frage rein privatrechtlich zu beurteilen ist. Grundsätzlich legt der
§ 1096 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches fest, dass Vermieter und
Verpächter verpflichtet sind, das Bestandsstück auf eigene Kosten in brauchbarem
Zustand zu übergeben und zu erhalten. Die Bestandsnehmer dürfen in dem
bedungenen Gebrauch nicht gestört werden. Wird das Bestandsobjekt während der
Bestandszeit ohne Schuld des Bestandsnehmers derart mangelhaft, dass es zu
einem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandsnehmer für die Dauer
und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses zu befreien.
Auf diese Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher
Sachen im Voraus nicht verzichtet werden. Das angesprochene Urteil des Obersten
Gerichtshofes spricht unter anderem aus, dass ein Vorausverzicht des Mieters
auf die Geltendmachung des Zinsminderungsrechtes als Gewährleistungsrecht gegen
den Vermieter unwirksam ist.
Frage 8, Unterpunkt a): Generell steht eine
Einzäunung im Widerspruch zur vor Ort vorliegenden Widmung, vielmehr sollte ein
üppiger Freiraum ohne Barrieren zum Tragen kommen. Inmitten eines ausgedehnten
Natur- und Naherholungsgebietes eine Einzäunung vorzunehmen, erscheint mir
ungeachtet allfälliger bau- und naturschutzrechtlicher Einwände eher
widersinnig. Eine Einzäunung sollte nach meinem Ermessen für Hunde, jedoch
nicht für Kinder erfolgen.
Wie bereits in meinen Ausführungen zu Punkt 4
erwähnt, wird der Spielplatz im kommenden Frühjahr verlegt werden. Vor diesem Hintergrund
wird die Thematik der Einzäunung unter Einbindung der Bezirksvertretung
diskutiert werden.
Unterpunkt b): Auf die Frage: „Ist die Befürchtung
vor Verkotung der Grund, dass keine Sandkisten errichtet wurde?" antworte
ich mit Nein.
Unterpunkt c): Sandkisten wurden deswegen keine im
Freien errichtet, weil die herrschenden Windverhältnisse den Sand ständig
vertragen würden.
Ich komme zum Punkt 9, zum Thema Vandalismus:
Wenngleich keine exakten Aufzeichnungen über die Schadenshöhe vorliegen, so
gründen sich die Beschädigungen gemäß den Erfahrungen der Bauträger auf
renitente Jugendliche und unterscheiden sich kostenmäßig nicht von
Wartungsarbeiten im Rahmen anderer Wohnhausanlagen. Schlimm genug, sage ich,
aber es unterscheidet sich nicht von anderen vergleichbaren Wohnhausanlagen.
Punkt 10, Thema Anbindung an den öffentlichen
Verkehr: Die Wienerberg-City wird derzeit durch folgende Linien erschlossen:
mit der Linie 7A Anbindung an die U1, U6; mit der Linie 7B, dem Direktbus
zwischen Schedifkaplatz und zur U6 und der Wienerberg-City; mit der Linie 15A
Anbindung an die U3, U4, U6 und zum Eisring Süd; mit der Linie 63A Anbindung an
die U4, U6 zum Südwestfriedhof und zum Meidlinger Markt; und mit der Linie 65A
mit einer Anbindung an die U1 zur Favoritenstraße, Industriegebiet Inzersdorf,
Eisring Süd.
Die Linie 7A wird mit Gelenkbussen geführt und
verkehrt in der Frühspitze alle 5 Minuten. Sie stellt eine direkte
Verbindung zwischen dem Verkehrsknoten Philadelphiabrücke und dem Reumannplatz
dar. Damit besteht eine Anbindung an die Linien U1 und U6, die Wiener Lokalbahn
und an mehrere Schnellbahnlinien. Zudem besteht bei der Haltestelle Davidgasse,
Knöllgasse eine Umsteigmöglichkeit zur Straßenbahnlinie 65.
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