Gemeinderat,
18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 104
sind knapp, aber präzise formuliert. Die Bewohner der
Wienerberg-City und der umliegenden Bereiche haben ein Recht, klare und präzise
Antworten von Ihnen, Herr Wohnbaustadtrat Ludwig, hier und heute zu bekommen.
Kommen Sie bitte Ihrer Aufgabe nach. Wir werden diese Initiative, wenn sie
heute nicht fruchtet, weiterführen, denn die FPÖ ist jene Partei, die die
Bewohner der Wienerberg-City auch in Zukunft nicht im Stich lassen wird. –
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke Herrn GR Mahdalik für die Begründung.
Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Amtsf
StR Dr Michael Ludwig:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher
Gemeinderat!
Zu
Beantwortung der Dringlichen Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen und
beziehe mich gleich auf die Frage 1:
Zur
Koordinierung sämtlicher Aktivitäten im Bereich der generellen und der
Detailplanung sowie bei der Realisierung der Planungen wurde mit Erlass des
Herrn Stadtbaudirektors vom 31. August 1982 Herr RegR Ing Groll
von der Stadtbaudirektion als Projektkoordinator eingesetzt.
Seitens
der Baubehörde wurde eine Kontrollfunktion im Rahmen der
Baubewilligungsverfahren für die Gebäude am Wienerberg ausgeübt.
Bauüberwachungen,
Ausführungskontrollen sowie Überprüfungen nach Fertigstellung beziehungsweise
vor Benützung der Gebäude sind nach der Bauordnung für Wien ausgelagert und
wurden von privaten Sachverständigen, die von den jeweiligen BauwerberInnen zu
bestellen waren, durchgeführt. Die Überprüfungsbefunde sowie Bestätigungen über
die ordnungsgemäße Ausführung der einzelnen Gebäude wurden der Baubehörde
übermittelt und liegen dort auf.
Im
Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes werden im
Wege der Magistratsabteilung 25 Prüfungen bezüglich der Einhaltung der
Förderungsbestimmungen – das umfasst Flächen, Baukosten, ökologische Maßnahmen
– durchgeführt.
Ich
komme zur Frage 2: Vorab darf ich festhalten, dass die Windverhältnisse vor Ort
nicht durch die Anordnung der Gebäude entstanden sind, vielmehr weist der
Wienerberg seit jeher, ähnlich dem Donautal, eine windexponierte Lage auf.
Grundsätzlich weise ich aber darauf hin, dass gemäß § 129 der Bauordnung
für Wien der Eigentümer des Gebäudes für die bewilligungsgemäße Benützung
verantwortlich ist. Er hat dafür zu sorgen, dass die Gebäude und die baulichen
Anlagen in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung
entsprechendem Zustand erhalten werden. Bei den stark von den gegebenen
Windverhältnissen betroffenen Gebäuden, vor allem der „Familienhilfe" gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgesellschaft mbH, wurden Loggien zur besseren Nutzung durch die
Bewohnerinnen und Bewohner verglast.
Ich
komme zur Frage 3: Die Gebäude wurden unter Zugrundelegung aller zum Zeitpunkt
der Erteilung der jeweiligen Baubewilligungen geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und Normen, somit auch entsprechend den Ö-Normen betreffend die
Erdbebensicherheit, geplant und ausgeführt.
Frage
4: Ich darf der guten Ordnung halber vorab klarstellen, dass auf die Errichtung
des Kinderspielplatzes unter Anwendung der Bestimmungen des § 69
Abs 1 lit p der Bauordnung für Wien baurechtlich verzichtet wurde, da
auf den einzelnen Bauplätzen entsprechende Kinderspielräume, vor allem in
Gemeinschaftsräumen, vorgesehen beziehungsweise errichtet sind.
Ich
gehe somit davon aus, dass sich Ihre Frage auf den Kinder- und Jugendspielplatz
auf dem Areal der Stadt Wien bezieht. Dieser wurde von den Bauträgern ohne
gesetzliche Verpflichtung als zusätzliches Angebot finanziert und von der
MA 49 verwaltet. Die Lage des Spielplatzes wurde so gewählt, um Kindern
und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, auch lautstark zu spielen und ihren
Energien freien Lauf zu lassen. Besonders wichtig war uns, dabei auch das
Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Die
Ausgestaltung erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der vorliegenden
Widmung, nämlich Sww, das ist Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel.
Abschließend
darf ich zu diesem Themenkomplex festhalten, dass im Frühjahr 2007, sobald
die Witterung den Einsatz schwerer Baumaschinen zulässt, eine Verlegung des
Spielplatzes geplant ist. Der Spielplatz wird dann etwa 250 m von den
Gebäuden entfernt sein und die Problematik von Überschwemmungen hintanhalten.
Zur
Frage 5, Unterpunkt a): Sämtliche SEG-Bauteile wurden vor dem
Konkursantrag im Spätherbst 2006 endabgerechnet. Betreffend allfällige
Baumängel gilt der bereits erwähnte § 129 der Bauordnung für Wien.
Sämtliche baupolizeilichen Verpflichtungen gehen auf den Rechtsnachfolger
beziehungsweise auf den Masseverwalter über. Die Auswirkungen des SEG-Konkurses
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Insbesondere ist der
Ausgang des Konkursverfahrens dahin gehend abzuwarten, ob die SEG im Zuge eines
Zwangsausgleiches Eigentümer der von ihr errichteten Baulichkeiten bleibt oder
es zu einem Eigentümerwechsel kommt.
Unterpunkt b):
Das Gebäude wurde gemeinsam mit dem Generalunternehmer begutachtet. Alle
Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung liegen, werden derzeit behoben.
Baumängel können allerdings grundsätzlich nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
aller Steuerzahler nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Unterpunkt c): Der Outdoorpool auf dem Dach
weist derzeit Wasseraustritt an einigen Stellen auf. Die Arbeiten im Rahmen der
Gewährleistung des Generalunternehmers sind im Gange. Der Pool ist in der Zeit
von Mai bis September – das entspricht auch den Öffnungszeiten
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