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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 104

 

sind knapp, aber präzise formuliert. Die Bewohner der Wienerberg-City und der umliegenden Bereiche haben ein Recht, klare und präzise Antworten von Ihnen, Herr Wohnbaustadtrat Ludwig, hier und heute zu bekommen. Kommen Sie bitte Ihrer Aufgabe nach. Wir werden diese Initiative, wenn sie heute nicht fruchtet, weiterführen, denn die FPÖ ist jene Partei, die die Bewohner der Wienerberg-City auch in Zukunft nicht im Stich lassen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke Herrn GR Mahdalik für die Begründung.

 

Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Gemeinderat!

 

Zu Beantwortung der Dringlichen Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen und beziehe mich gleich auf die Frage 1:

 

Zur Koordinierung sämtlicher Aktivitäten im Bereich der generellen und der Detailplanung sowie bei der Realisierung der Planungen wurde mit Erlass des Herrn Stadtbaudirektors vom 31. August 1982 Herr RegR Ing Groll von der Stadtbaudirektion als Projektkoordinator eingesetzt.

 

Seitens der Baubehörde wurde eine Kontrollfunktion im Rahmen der Baubewilligungsverfahren für die Gebäude am Wienerberg ausgeübt.

 

Bauüberwachungen, Ausführungskontrollen sowie Überprüfungen nach Fertigstellung beziehungsweise vor Benützung der Gebäude sind nach der Bauordnung für Wien ausgelagert und wurden von privaten Sachverständigen, die von den jeweiligen BauwerberInnen zu bestellen waren, durchgeführt. Die Überprüfungsbefunde sowie Bestätigungen über die ordnungsgemäße Ausführung der einzelnen Gebäude wurden der Baubehörde übermittelt und liegen dort auf.

 

Im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes werden im Wege der Magistratsabteilung 25 Prüfungen bezüglich der Einhaltung der Förderungsbestimmungen – das umfasst Flächen, Baukosten, ökologische Maßnahmen – durchgeführt.

 

Ich komme zur Frage 2: Vorab darf ich festhalten, dass die Windverhältnisse vor Ort nicht durch die Anordnung der Gebäude entstanden sind, vielmehr weist der Wienerberg seit jeher, ähnlich dem Donautal, eine windexponierte Lage auf. Grundsätzlich weise ich aber darauf hin, dass gemäß § 129 der Bauordnung für Wien der Eigentümer des Gebäudes für die bewilligungsgemäße Benützung verantwortlich ist. Er hat dafür zu sorgen, dass die Gebäude und die baulichen Anlagen in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden. Bei den stark von den gegebenen Windverhältnissen betroffenen Gebäuden, vor allem der „Familienhilfe" gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH, wurden Loggien zur besseren Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner verglast.

 

Ich komme zur Frage 3: Die Gebäude wurden unter Zugrundelegung aller zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Baubewilligungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen, somit auch entsprechend den Ö-Normen betreffend die Erdbebensicherheit, geplant und ausgeführt.

 

Frage 4: Ich darf der guten Ordnung halber vorab klarstellen, dass auf die Errichtung des Kinderspielplatzes unter Anwendung der Bestimmungen des § 69 Abs 1 lit p der Bauordnung für Wien baurechtlich verzichtet wurde, da auf den einzelnen Bauplätzen entsprechende Kinderspielräume, vor allem in Gemeinschaftsräumen, vorgesehen beziehungsweise errichtet sind.

 

Ich gehe somit davon aus, dass sich Ihre Frage auf den Kinder- und Jugendspielplatz auf dem Areal der Stadt Wien bezieht. Dieser wurde von den Bauträgern ohne gesetzliche Verpflichtung als zusätzliches Angebot finanziert und von der MA 49 verwaltet. Die Lage des Spielplatzes wurde so gewählt, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, auch lautstark zu spielen und ihren Energien freien Lauf zu lassen. Besonders wichtig war uns, dabei auch das Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung erfolgte unter besonderer Berücksichtigung der vorliegenden Widmung, nämlich Sww, das ist Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel.

 

Abschließend darf ich zu diesem Themenkomplex festhalten, dass im Frühjahr 2007, sobald die Witterung den Einsatz schwerer Baumaschinen zulässt, eine Verlegung des Spielplatzes geplant ist. Der Spielplatz wird dann etwa 250 m von den Gebäuden entfernt sein und die Problematik von Überschwemmungen hintanhalten.

 

Zur Frage 5, Unterpunkt a): Sämtliche SEG-Bauteile wurden vor dem Konkursantrag im Spätherbst 2006 endabgerechnet. Betreffend allfällige Baumängel gilt der bereits erwähnte § 129 der Bauordnung für Wien. Sämtliche baupolizeilichen Verpflichtungen gehen auf den Rechtsnachfolger beziehungsweise auf den Masseverwalter über. Die Auswirkungen des SEG-Konkurses können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Insbesondere ist der Ausgang des Konkursverfahrens dahin gehend abzuwarten, ob die SEG im Zuge eines Zwangsausgleiches Eigentümer der von ihr errichteten Baulichkeiten bleibt oder es zu einem Eigentümerwechsel kommt.

 

Unterpunkt b): Das Gebäude wurde gemeinsam mit dem Generalunternehmer begutachtet. Alle Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung liegen, werden derzeit behoben. Baumängel können allerdings grundsätzlich nach den Wohnbauförderungsbestimmungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Steuerzahler nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.

 

Unterpunkt c): Der Outdoorpool auf dem Dach weist derzeit Wasseraustritt an einigen Stellen auf. Die Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung des Generalunternehmers sind im Gange. Der Pool ist in der Zeit von Mai bis September – das entspricht auch den Öffnungszeiten

 

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