Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 104
Sinne des seriösen Umgangs mit Wünschen und Anfragen
muss ich aber sagen, dass es natürlich auf die Möglichkeit der Räumlichkeiten
ankommt und dass ich jetzt keine zusätzlichen oder neuen multikonfessionellen
Andachtsräume hier zusage oder auch in Aussicht stelle, wenn es räumlich in
verschiedenen Bereichen nicht möglich ist. Wenn es möglich ist, wenn es
gewünscht ist, denke ich, soll man unter Einbeziehung möglichst aller
Religionsgemeinschaften darüber sprechen. Aber wir werden jetzt sicher kein
Anbauprogramm für multikonfessionelle Andachtsräume machen. Das würde ich nicht
für den effizienten Einsatz von Mitteln aus Steuergeld halten.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke schön. - Die
4. Zusatzfrage stellt Frau GRin Matzka-Dojder. - Ich bitte darum.
GRin Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin! Aus Ihrer Beantwortung
erkenne ich, dass Sie sich zu einer kultursensiblen Betreuung und Pflege in den
Krankenhäusern des Wiener Krankenanstaltenverbundes und überhaupt bekennen.
Meine Zusatzfrage ist: Wie ist im
Krankenanstaltenverbund diese multikonfessionelle Betreuung der Patientinnen
und Patienten, also mit den verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften, generell
geregelt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Gemeinderätin!
Es ist in den Wiener Krankenhäusern grundsätzlich so,
dass bei den Aufnahmegesprächen mit den Patientinnen und Patienten die
Patientinnen und Patienten befragt werden, ob sie Wünsche nach Betreuung im
religiösen Bereich haben. Wenn sie das nicht wünschen und uns auch nicht ihre
Religionszugehörigkeit sagen wollen, dann müssen sie das selbstverständlich
nicht, aber wenn sie das wünschen, gehen wir hier auf alle Wünsche ein. Das
betrifft selbstverständlich alle gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgemeinschaften. Und im Pflegegespräch und auch in der ärztlichen
Betreuung ergibt sich dann sozusagen in einem sehr intimen Gespräch, weil das
eine sehr private Sache ist, welche Auswirkungen das eben auch zum Beispiel auf
die Frage der Verköstigung und andere Bereiche hat.
Wichtig ist mir nur, dass selbstverständlich die
Patientinnen und Patienten das nur angeben, wenn sie das angeben wollen, und dass
niemand von uns aufgefordert wird, sein Religionsbekenntnis anzugeben, wenn er
das nicht möchte. Das beruht selbstverständlich auf Freiwilligkeit.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die Beantwortung. - Der Fragesteller hat
auf die 2. Zusatzfrage verzichtet.
Daher kommen wir zur 5. Anfrage (FSP -
00942-2007/0001 - KGR/GM). Diese wurde von Herrn GR Dipl-Ing Margulies
gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Nach einem
Gemeinderatsbeschluss vom 6. November 1998 wurde der Krankenhausstandort
Maria-Theresien-Schlössel [MTS] aufgelöst und ins Otto-Wagner-Spital
übersiedelt, wobei für die erforderliche Generalinstandsetzung 31,32 Millionen
EUR genehmigt wurden. Zwei Jahre später berichtete die Rathauskorrespondenz von
Übersiedlungs- und Renovierungskosten von 24,8 Millionen EUR, was eine
Einsparung von 6,5 Millionen EUR gegenüber dem ursprünglichen Beschluss
bedeutet. Im Schreiben [GED-21/96/BGD] vom 29. Jänner 2004 von GD-KAV Eugen
Hauke an den damaligen Leiter der MA 15A Peter Hacker ersucht Generaldirektor
Hauke um Überweisung des Verkaufserlöses des MTS "als Abgeltung der
bereits getätigten Betriebsausstattung" für die Übersiedlung des MTS in
Höhe von 6,9 Millionen EUR. Weshalb wurde der seit 6. November 1998 bestehende
Ausgabenrahmen für die Übersiedlung des MTS ins Otto-Wagner-Spital nicht zur
Gänze ausgenutzt, sondern auf das Stiftungsvermögen der Rothschildstiftung
zurückgegriffen?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Bgm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Einmal mehr freue ich mich, dass Sie mir mit Ihrer
Anfrage die Möglichkeit zu Richtigstellungen von von Ihnen schon mehrere Male
in den Medien kolportierten Behauptungen geben.
Ich darf daran erinnern, dass der Gemeinderat mit
Beschluss vom 6. November 1998 beziehungsweise vom 29. September 2000
genehmigte Ausgabenrahmen in der Höhe von 31,32 Millionen EUR für die
Generalinstandsetzung der Pavillons im Otto-Wagner-Spital für die Behandlung
und Betreuung neurologischer Patientinnen und Patienten aus dem abgesiedelten
Maria-Theresien-Schlössel beschlossen hat. Dieser Wert stellt einen Bruttowert,
das heißt, inklusive der Mehrwertsteuer, dar.
Im Zuge der Unternehmenswerdung des Wiener
Krankenanstaltenverbundes mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 wurde das
Rechnungswesen des KAV im Sinne der handelsrechtlichen Erfordernisse auf
Nettowerte eingerichtet. Das im November 2002 in der Rathauskorrespondenz
angeführte Investitionsvolumen für die oben genannten Objekte stellt somit
einen Nettowert zu diesem Stichtag dar. Der von Ihnen in der Anfrage genannte
Differenzbetrag basiert daher auf einem Vergleich einer Bruttosumme mit einer
Nettozwischensumme.
Zu Ihrem Vorwurf der unrechtmäßigen Verwendung von
Stammvermögen einer Stiftung ist mir folgende Klarstellung wichtig: Laut Stiftsbrief
der Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung für Nervenkranke vom
4. Februar 1900 sind aus den jährlichen Zinserträgen des damaligen
Stammkapitals Anstalten für Nervenkranke zu errichten und zu erhalten. Aus den
Erträgnissen des Stammkapitals, ab 1905 jährlich zirka 800 000 Kronen,
wurden die Krankenhäuser Rosenhügel 1910 bis 1912 und Maria-Theresien-Schlössel
1912 bis 1914 errichtet und betrieben.
Das Stammkapital ist durch die
entschädigungslose nationalsozialistische Enteignung verloren gegangen. Bei der
Wiedererrichtung der Stiftung und dem unveränderten Wiederinkraftsetzen des
Stiftsbriefs mit Beschluss
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