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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 129

 

achten abzugeben, und auf Basis dieser Gutachten der Amtssachverständigen hat die Wasserrechtsbehörde einen entsprechenden Bescheid erlassen und die ASFINAG beauftragt, diese Bohrungen durchzuführen. (Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Die Wasserrechtsbehörde hat die Genehmigung erteilt!) Danke. Also die Wasserrechtsbehörde hat die Genehmigung erteilt, dass die Bohrungen durchgeführt werden dürfen.

 

Meine Damen und Herren! Der Regionenring, der rund 150 km rund um Wien umfasst, ist zu zwei Drittel fertiggestellt. 50 km sind noch nicht gebaut. 19 km davon sind die Strecke, über die wir heute diskutieren, durch die Donau und durch die Lobau. Dass das noch nicht gebaut worden ist, ist schmerzlich angesichts einer Verkehrsentwicklung, die das Leben und die Wirtschaftskraft dieser Stadt langsam zu blockieren beginnt. Es ist schmerzlich nicht nur für die ASFINAG, die derzeit rund 6 000 EUR täglich verliert – und ich gehe davon aus, dass das Steuergelder sind –, weil sie ihre Maschinen, für die sie die Genehmigung erhalten hat, dort nicht zum Einsatz bringen kann, aber das Schmerzlichste dabei ist die Tatenlosigkeit und das Wegschauen dieser Stadtregierung in der Frage der Verhinderung der Nutzung der bescheidmäßig erlassenen Bohrbewilligungen.

 

Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener in dieser Stadt, die an die Rechtsstaatlichkeit in dieser Stadt glauben. Und um das zu klären, hat die Wiener ÖVP heute Herrn Bgm Dr Michael Häupl die Gelegenheit gegeben, dieser Verhöhnung des Rechtsstaates mit seiner Wortmeldung entgegenzutreten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Da dieser gegenständliche Themenkomplex in der heutigen Fragestunde im Rahmen einer Anfrage an Frau Amtsf StRin Mag Ulli Sima bereits ausführlich behandelt worden ist, verzichte ich auf eine besonders lange Einleitung. Ich darf Ihnen lediglich zwei Sätze vom Beginn an mitgeben:

 

Erstens: Selbstverständlich bekenne ich mich zur Nordostumfahrung. Alles, was hier gesagt wurde im Hinblick auf die Notwendigkeit dieses Bauprojekts im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklung, der Anbindung über die A5 nach Norden, der Anbindung zur Ostautobahn, teile ich, ist richtig. Ich bekenne mich dazu.

 

Zum Zweiten: Wer diese Nordostumfahrung will, wird den politischen Konflikt, den es zur Stunde gibt, mit Dialog lösen müssen. Eine andere Lösung führt nach Hainburg, und dies ist der Grund, warum ich denke, dass die Vorgangsweise, wie wir sie gewählt haben, das Gespräch und den Dialog zu suchen, eine zielführende ist, um dieses für die Stadt so notwendige Projekt auch umsetzen zu können.

 

Lassen Sie mich nunmehr zu den einzelnen Punkten Ihrer Anfrage kommen.

 

Zu den Punkten 1 und 2: Den gegenständlichen Probebohrungen liegen drei öffentlich-rechtlich Genehmigungen sowie eine privatrechtliche Gestattung durch die MA 49 als grundstücksverwaltende Dienststelle von 25. April 2006 zugrunde. Weder aus den Bescheiden noch aus der Gestattungsvereinbarung ergibt sich eine Verpflichtung oder auch nur Zusicherung der Stadt, einen friktionsfreien Ablauf der Arbeiten zu garantieren. Nach den allgemeinen Grundsätzen trifft denjenigen, der Arbeiten durchführt, im Rahmen der Zumutbarkeit eine Verkehrssicherungspflicht. Diese Verkehrssicherungspflicht wurde durch die vorliegende Gestattung keinesfalls auf die Grundeigentümerin, die Stadt Wien, übertragen.

 

Im Gegenteil: In der Gestattungsvereinbarung wurde die ASFINAG auf die besondere Sensibilität gegenständlicher Bohrtätigkeit hingewiesen und trifft die ASFINAG die Verpflichtung, zur Vermeidung von Sabotage an Bohrgeräten eine permanente Bewachung der Bohrplätze vorzusehen, sogar in der Zeit, in welcher die Bohrmannschaft nicht vor Ort ist. Weiters wurde eine Haftung der ASFINAG für jeden Schaden, der durch die Benützung am städtischen Eigentum oder an dritten Personen entstehen sollte, ausdrücklich festgehalten. Hingegen wurde jede Haftung der Stadt Wien für Sach- und Personenschäden, die aus gegenständlicher Gestattung, aus welchem Titel auch immer, entstehen sollte, ausgeschlossen.

 

Zusammenfassend gilt daher zivilrechtlich, dass die ASFINAG, soweit ihre Verkehrssicherungspflicht reicht, für auftretende Schäden haftet, die Stadt Wien als Grundeigentümerin hingegen nicht.

 

Zu den Punkten 3 bis 7: Das Camplager liegt nach den mir vorliegenden Informationen zum erheblichen Teil außerhalb des Nationalparks und außerhalb Wiens. Eine entsprechende von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Kenntnis genommene und nicht untersagte Versammlungsanzeige liegt vor.

 

Eine Übertretung des Wiener Nationalparkgesetzes liegt dann vor, wenn ein Eingriff in die Natur gegeben ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine Maßnahme nachteilige Auswirkungen auf den Nationalpark hat. Das Begehen entsprechend gekennzeichneter Wege und die Mitnahme sowie das Verwenden von Fahrrädern auf den besonders gekennzeichneten Wegen bedarf keiner Bewilligung und stellt somit keine Verwaltungsübertretung dar.

 

Wenn jedoch verwaltungsstrafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen, sind diese von der zuständigen Behörde zu überprüfen und sind von dieser die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Schritte zu setzen. Als Beispiel sei hier das Entzünden von Feuer genannt. Auf Grund der unter den Punkten 1 und 2 angeführten Gestattung vom 25. April 2006 könnten allfällige zivilrechtliche Schritte für die Dauer der Gestattung allein vom Gestattungsträger ASFINAG gesetzt werden.

 

Zum Punkt 8: Die in der Lobau befindlichen Personen sind, abgesehen von den in den Medien genannten Personen, Mitglieder der NGOs Global 2000, Greenpeace, Virus, Vertreter der Bürgerinitiativen, den Behörden derzeit nicht bekannt.

 

Zu den Punkten 9 und 10: Keine. Es kann nur der

 

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