Gemeinderat,
16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 129
achten abzugeben, und auf Basis dieser Gutachten der
Amtssachverständigen hat die Wasserrechtsbehörde einen entsprechenden Bescheid
erlassen und die ASFINAG beauftragt, diese Bohrungen durchzuführen. (Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Die
Wasserrechtsbehörde hat die Genehmigung erteilt!) Danke. Also die
Wasserrechtsbehörde hat die Genehmigung erteilt, dass die Bohrungen
durchgeführt werden dürfen.
Meine Damen und Herren! Der Regionenring, der rund
150 km rund um Wien umfasst, ist zu zwei Drittel fertiggestellt.
50 km sind noch nicht gebaut. 19 km davon sind die Strecke, über die
wir heute diskutieren, durch die Donau und durch die Lobau. Dass das noch nicht
gebaut worden ist, ist schmerzlich angesichts einer Verkehrsentwicklung, die
das Leben und die Wirtschaftskraft dieser Stadt langsam zu blockieren beginnt.
Es ist schmerzlich nicht nur für die ASFINAG, die derzeit rund
6 000 EUR täglich verliert – und ich gehe davon aus, dass das
Steuergelder sind –, weil sie ihre Maschinen, für die sie die Genehmigung
erhalten hat, dort nicht zum Einsatz bringen kann, aber das Schmerzlichste
dabei ist die Tatenlosigkeit und das Wegschauen dieser Stadtregierung in der
Frage der Verhinderung der Nutzung der bescheidmäßig erlassenen
Bohrbewilligungen.
Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener in dieser
Stadt, die an die Rechtsstaatlichkeit in dieser Stadt glauben. Und um das zu
klären, hat die Wiener ÖVP heute Herrn Bgm Dr Michael Häupl die Gelegenheit
gegeben, dieser Verhöhnung des Rechtsstaates mit seiner Wortmeldung
entgegenzutreten. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Zur
Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bgm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Da dieser gegenständliche
Themenkomplex in der heutigen Fragestunde im Rahmen einer Anfrage an Frau Amtsf
StRin Mag Ulli Sima bereits ausführlich behandelt worden ist, verzichte
ich auf eine besonders lange Einleitung. Ich darf Ihnen lediglich zwei Sätze
vom Beginn an mitgeben:
Erstens:
Selbstverständlich bekenne ich mich zur Nordostumfahrung. Alles, was hier
gesagt wurde im Hinblick auf die Notwendigkeit dieses Bauprojekts im
Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklung, der Anbindung über die A5 nach
Norden, der Anbindung zur Ostautobahn, teile ich, ist richtig. Ich bekenne mich
dazu.
Zum Zweiten: Wer diese
Nordostumfahrung will, wird den politischen Konflikt, den es zur Stunde gibt,
mit Dialog lösen müssen. Eine andere Lösung führt nach Hainburg, und dies ist
der Grund, warum ich denke, dass die Vorgangsweise, wie wir sie gewählt haben, das
Gespräch und den Dialog zu suchen, eine zielführende ist, um dieses für die
Stadt so notwendige Projekt auch umsetzen zu können.
Lassen Sie mich nunmehr zu den einzelnen Punkten
Ihrer Anfrage kommen.
Zu den Punkten 1 und 2: Den gegenständlichen
Probebohrungen liegen drei öffentlich-rechtlich Genehmigungen sowie eine
privatrechtliche Gestattung durch die MA 49 als grundstücksverwaltende
Dienststelle von 25. April 2006 zugrunde. Weder aus den Bescheiden noch
aus der Gestattungsvereinbarung ergibt sich eine Verpflichtung oder auch nur
Zusicherung der Stadt, einen friktionsfreien Ablauf der Arbeiten zu
garantieren. Nach den allgemeinen Grundsätzen trifft denjenigen, der Arbeiten
durchführt, im Rahmen der Zumutbarkeit eine Verkehrssicherungspflicht. Diese
Verkehrssicherungspflicht wurde durch die vorliegende Gestattung keinesfalls
auf die Grundeigentümerin, die Stadt Wien, übertragen.
Im Gegenteil: In der Gestattungsvereinbarung wurde
die ASFINAG auf die besondere Sensibilität gegenständlicher Bohrtätigkeit
hingewiesen und trifft die ASFINAG die Verpflichtung, zur Vermeidung von
Sabotage an Bohrgeräten eine permanente Bewachung der Bohrplätze vorzusehen,
sogar in der Zeit, in welcher die Bohrmannschaft nicht vor Ort ist. Weiters
wurde eine Haftung der ASFINAG für jeden Schaden, der durch die Benützung am
städtischen Eigentum oder an dritten Personen entstehen sollte, ausdrücklich
festgehalten. Hingegen wurde jede Haftung der Stadt Wien für Sach- und
Personenschäden, die aus gegenständlicher Gestattung, aus welchem Titel auch
immer, entstehen sollte, ausgeschlossen.
Zusammenfassend gilt daher zivilrechtlich, dass die
ASFINAG, soweit ihre Verkehrssicherungspflicht reicht, für auftretende Schäden
haftet, die Stadt Wien als Grundeigentümerin hingegen nicht.
Zu den Punkten 3 bis 7: Das Camplager liegt nach
den mir vorliegenden Informationen zum erheblichen Teil außerhalb des
Nationalparks und außerhalb Wiens. Eine entsprechende von der
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Kenntnis genommene und nicht untersagte
Versammlungsanzeige liegt vor.
Eine Übertretung des Wiener Nationalparkgesetzes
liegt dann vor, wenn ein Eingriff in die Natur gegeben ist. Dies ist dann der
Fall, wenn eine Maßnahme nachteilige Auswirkungen auf den Nationalpark hat. Das
Begehen entsprechend gekennzeichneter Wege und die Mitnahme sowie das Verwenden
von Fahrrädern auf den besonders gekennzeichneten Wegen bedarf keiner
Bewilligung und stellt somit keine Verwaltungsübertretung dar.
Wenn jedoch verwaltungsstrafrechtlich relevante
Tatbestände vorliegen, sind diese von der zuständigen Behörde zu überprüfen und
sind von dieser die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Schritte zu setzen.
Als Beispiel sei hier das Entzünden von Feuer genannt. Auf Grund der unter den
Punkten 1 und 2 angeführten Gestattung vom 25. April 2006 könnten
allfällige zivilrechtliche Schritte für die Dauer der Gestattung allein vom
Gestattungsträger ASFINAG gesetzt werden.
Zum Punkt 8: Die in der Lobau befindlichen
Personen sind, abgesehen von den in den Medien genannten Personen, Mitglieder
der NGOs Global 2000, Greenpeace, Virus, Vertreter der Bürgerinitiativen, den
Behörden derzeit nicht bekannt.
Zu den Punkten 9 und 10: Keine. Es kann nur der
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