Gemeinderat,
16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 129
Projektbetreiber selbst rechtliche Schritte zur Durchsetzung seines rechtsgültigen Bescheides unternehmen.
Zu Punkt 11: Die von der Stadt Wien gegenüber
der ASFINAG eingeräumte Gestattung ist kein Bescheid, sondern ein
zivilrechtlicher Vertrag. Es kann nur die ASFINAG rechtliche Konsequenzen aus
diesem zivilrechtlichen Vertrag ziehen.
Zu den Punkten 12 bis 16: Bis dato ist der Stadt
Wien kein nennenswerter Schaden hinsichtlich der Realisierung der S1 Nord
entstanden. Da die ASFINAG Projektbetreiber ist, obliegt es der ASFINAG,
rechtliche Schritte bei Schäden ihr gegenüber zu setzen.
Zu Punkt 17: Ich darf noch einmal wiederholen,
dass sich ein erheblicher Teil des Camplagers der Aktivisten in Groß Enzersdorf
in Niederösterreich befindet.
Zu Punkt 18: Es wurden am 27. November 2006
bereits Gespräche zwischen der ASFINAG, der Wiener Stadtbaudirektion und den
Aktivisten mit dem Ziel, bei den Aktivisten Verständnis für dieses Projekt zu
entwickeln, geführt. Gespräche sind im Laufen.
Zu Punkt 19: Es sind für mich diese Folgerungen
nicht abschätzbar.
Zu den Punkten 20 und 21: Diese Fragen müssen
Sie an die ASFINAG richten. Ich kann Sie Ihnen heute und hier nicht
beantworten.
Zu Punkt 22, in dem Sie mich fragen, ob es
bisher in Wien ein Beispiel gegeben hat, wo eine illegale Besetzung geduldet
wurde, muss ich Ihnen mit Ja antworten. Ich nenne beispielsweise das
Volksgaragenprojekt Bacherplatz, wo ein Widerstand gegen das bereits
baubewilligte Garagenprojekt von der ÖVP-Wien unterstützt wurde und es dort mit
Sicherheit keinen Ruf nach einem Polizeieinsatz gegeben hat.
Zu den Punkten 23 bis 25: Die Vorgangsweise der
Behörden kann sich grundsätzlich nur an der geltenden Rechtslage und an
gegebenen Rechtsgrundsätzen orientieren.
Zu den Punkten 26 bis 29: Es wurden in letzter
Zeit eine Reihe von Gesprächen sowohl mit den zuständigen Ressortstadträten als
auch mit den verantwortlichen Dienststellen und selbstverständlich auch mit der
ASFINAG geführt.
Den Punkt 30 muss ich Ihnen mit Nein
beantworten.
Zu Punkt 31: Die Stadt Wien ist an die gegebene
Rechtslage gebunden und kann und wird nur in diesem Rahmen agieren.
Zu den Punkten 32 und 33: Ich wiederhole: Es handelt
sich um ein Projekt der ASFINAG. Nach meinem Wissensstand ist eine Abänderung
nicht beabsichtigt.
Zu den Punkten 34 bis 36: Grundsätzlich ist
davon auszugehen, dass das Straßennetz derzeit und bis zu Inbetriebnahme des
betreffenden S1-Abschnittes im Wesentlichen ausgelastet ist und auch bleibt.
Somit ist auch keine Änderung bezüglich der Gesamtimmissionen in Wien zu erwarten.
In dem geplanten Lobautunnel sollen über Forderung der Stadt Wien
Schadstofffilter zur Reduktion der Feinstaubbelastung eingebaut werden, womit
mit einer Verringerung der Emission insgesamt gesehen zu rechnen ist. Die
zahlenmäßige Schätzung der zusätzlichen Schadstoffimmissionen der Wiener
Bevölkerung der verschiedenen Varianten der Straßenführung inklusive der
Nullvariante wird Gegenstand der noch ausstehenden
Umweltverträglichkeitserklärung beziehungsweise des daraus resultierenden
entsprechenden Umweltverträglichkeitsverfahrens sein.
Ich hoffe, Ihnen damit ausreichend Auskunft gegeben
zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke,
Herr Bürgermeister, für die Beantwortung.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte hat sich Herr GR Mag Gerstl zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm und bemerke, dass er 20 Minuten Zeit hat.
GR Mag Wolfgang Gerstl
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Damen
und Herren!
Ich verstehe den Zugang der Deeskalation (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Aber nicht
wirklich!), ich verstehe den Versuch, ohne große Wellen den Rechtszustand
herbeizuführen, aber ich verstehe nicht, dass nichts dafür getan wird, dass der
Rechtszustand auch tatsächlich herbeigeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Was passiert einem
Falschparker, der seine Parkstrafe nicht bezahlt und dem darauffolgenden
Bescheid zur Zahlung nicht nachkommt? Oder wie soll ich damit umgehen, wenn ich
meinem kleinen Sohn erklären möchte, er möge nicht in die Parkanlage treten,
weil es verboten ist, den Rasen zu betreten? (GR Harry Kopietz: Sie sind zurück! Das ist schon lange vorbei!) Wenn
Sie das wieder einmal einführen, Herr Kollege. (GR Harry Kopietz: Falsche Erziehung! Das ist schon lange vorbei!)
Das haben Sie sehr, sehr lange gehabt, und heute machen Sie es auf illegale
Weise. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber Sie, Herr Kollege Kopietz, werden wahrscheinlich
nicht abschaffen, auch wenn Sie nun Verantwortung in der Bundesregierung
übernehmen, dass die Leute ihre Steuerschulden nicht mehr bezahlen. Oder wollen
Sie auch das abschaffen, sodass man zu einem Steuerbescheid in Zukunft einfach
Nein sagen kann. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Aber es wird zuwenig getan!
Leider!) Oder haben Sie vielleicht etwas dafür über, dass es so geschieht,
wie die Finanzbehörden es heute machen? Man schickt zuerst eine
Zahlungserinnerung (GRin Mag Maria Vassilakou:
Ja, so gehört es sich!) und als Zweites, wenn jemand dieser
Zahlungserinnerung nicht nachkommt, bekommt er eine Rückstandsausweisung. Und
wenn er dann noch immer nicht bezahlt hat, dann gibt es einen Exekutionstitel
zum Eintreiben et cetera, et cetera.
Warum, meine Damen und Herren, erheben Sie bei der
Lobau nicht einmal die Aufforderung, wieder einen rechtmäßigen Zustand
herzustellen? Das ist die erste Frage, die Sie sich hier gefallen lassen
müssen. (Beifall bei der ÖVP. – GR Franz
Ekkamp: Die Zuständigkeit liegt bei der ASAFINAG! Haben Sie das nicht
verstanden?)
Meine Damen und Herren! Sie haben in den
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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