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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 15.12.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 129

 

Projektbetreiber selbst rechtliche Schritte zur Durchsetzung seines rechtsgültigen Bescheides unternehmen.

 

Zu Punkt 11: Die von der Stadt Wien gegenüber der ASFINAG eingeräumte Gestattung ist kein Bescheid, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag. Es kann nur die ASFINAG rechtliche Konsequenzen aus diesem zivilrechtlichen Vertrag ziehen.

 

Zu den Punkten 12 bis 16: Bis dato ist der Stadt Wien kein nennenswerter Schaden hinsichtlich der Realisierung der S1 Nord entstanden. Da die ASFINAG Projektbetreiber ist, obliegt es der ASFINAG, rechtliche Schritte bei Schäden ihr gegenüber zu setzen.

 

Zu Punkt 17: Ich darf noch einmal wiederholen, dass sich ein erheblicher Teil des Camplagers der Aktivisten in Groß Enzersdorf in Niederösterreich befindet.

 

Zu Punkt 18: Es wurden am 27. November 2006 bereits Gespräche zwischen der ASFINAG, der Wiener Stadtbaudirektion und den Aktivisten mit dem Ziel, bei den Aktivisten Verständnis für dieses Projekt zu entwickeln, geführt. Gespräche sind im Laufen.

 

Zu Punkt 19: Es sind für mich diese Folgerungen nicht abschätzbar.

 

Zu den Punkten 20 und 21: Diese Fragen müssen Sie an die ASFINAG richten. Ich kann Sie Ihnen heute und hier nicht beantworten.

 

Zu Punkt 22, in dem Sie mich fragen, ob es bisher in Wien ein Beispiel gegeben hat, wo eine illegale Besetzung geduldet wurde, muss ich Ihnen mit Ja antworten. Ich nenne beispielsweise das Volksgaragenprojekt Bacherplatz, wo ein Widerstand gegen das bereits baubewilligte Garagenprojekt von der ÖVP-Wien unterstützt wurde und es dort mit Sicherheit keinen Ruf nach einem Polizeieinsatz gegeben hat.

 

Zu den Punkten 23 bis 25: Die Vorgangsweise der Behörden kann sich grundsätzlich nur an der geltenden Rechtslage und an gegebenen Rechtsgrundsätzen orientieren.

 

Zu den Punkten 26 bis 29: Es wurden in letzter Zeit eine Reihe von Gesprächen sowohl mit den zuständigen Ressortstadträten als auch mit den verantwortlichen Dienststellen und selbstverständlich auch mit der ASFINAG geführt.

 

Den Punkt 30 muss ich Ihnen mit Nein beantworten.

 

Zu Punkt 31: Die Stadt Wien ist an die gegebene Rechtslage gebunden und kann und wird nur in diesem Rahmen agieren.

 

Zu den Punkten 32 und 33: Ich wiederhole: Es handelt sich um ein Projekt der ASFINAG. Nach meinem Wissensstand ist eine Abänderung nicht beabsichtigt.

 

Zu den Punkten 34 bis 36: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Straßennetz derzeit und bis zu Inbetriebnahme des betreffenden S1-Abschnittes im Wesentlichen ausgelastet ist und auch bleibt. Somit ist auch keine Änderung bezüglich der Gesamtimmissionen in Wien zu erwarten. In dem geplanten Lobautunnel sollen über Forderung der Stadt Wien Schadstofffilter zur Reduktion der Feinstaubbelastung eingebaut werden, womit mit einer Verringerung der Emission insgesamt gesehen zu rechnen ist. Die zahlenmäßige Schätzung der zusätzlichen Schadstoffimmissionen der Wiener Bevölkerung der verschiedenen Varianten der Straßenführung inklusive der Nullvariante wird Gegenstand der noch ausstehenden Umweltverträglichkeitserklärung beziehungsweise des daraus resultierenden entsprechenden Umweltverträglichkeitsverfahrens sein.

 

Ich hoffe, Ihnen damit ausreichend Auskunft gegeben zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Bürgermeister, für die Beantwortung.

 

Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte hat sich Herr GR Mag Gerstl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm und bemerke, dass er 20 Minuten Zeit hat.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Damen und Herren!

 

Ich verstehe den Zugang der Deeskalation (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Aber nicht wirklich!), ich verstehe den Versuch, ohne große Wellen den Rechtszustand herbeizuführen, aber ich verstehe nicht, dass nichts dafür getan wird, dass der Rechtszustand auch tatsächlich herbeigeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Was passiert einem Falschparker, der seine Parkstrafe nicht bezahlt und dem darauffolgenden Bescheid zur Zahlung nicht nachkommt? Oder wie soll ich damit umgehen, wenn ich meinem kleinen Sohn erklären möchte, er möge nicht in die Parkanlage treten, weil es verboten ist, den Rasen zu betreten? (GR Harry Kopietz: Sie sind zurück! Das ist schon lange vorbei!) Wenn Sie das wieder einmal einführen, Herr Kollege. (GR Harry Kopietz: Falsche Erziehung! Das ist schon lange vorbei!) Das haben Sie sehr, sehr lange gehabt, und heute machen Sie es auf illegale Weise. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aber Sie, Herr Kollege Kopietz, werden wahrscheinlich nicht abschaffen, auch wenn Sie nun Verantwortung in der Bundesregierung übernehmen, dass die Leute ihre Steuerschulden nicht mehr bezahlen. Oder wollen Sie auch das abschaffen, sodass man zu einem Steuerbescheid in Zukunft einfach Nein sagen kann. (GR Dipl-Ing Martin Margulies: Aber es wird zuwenig getan! Leider!) Oder haben Sie vielleicht etwas dafür über, dass es so geschieht, wie die Finanzbehörden es heute machen? Man schickt zuerst eine Zahlungserinnerung (GRin Mag Maria Vassilakou: Ja, so gehört es sich!) und als Zweites, wenn jemand dieser Zahlungserinnerung nicht nachkommt, bekommt er eine Rückstandsausweisung. Und wenn er dann noch immer nicht bezahlt hat, dann gibt es einen Exekutionstitel zum Eintreiben et cetera, et cetera.

 

Warum, meine Damen und Herren, erheben Sie bei der Lobau nicht einmal die Aufforderung, wieder einen rechtmäßigen Zustand herzustellen? Das ist die erste Frage, die Sie sich hier gefallen lassen müssen. (Beifall bei der ÖVP. – GR Franz Ekkamp: Die Zuständigkeit liegt bei der ASAFINAG! Haben Sie das nicht verstanden?)

 

Meine Damen und Herren! Sie haben in den

 

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