Gemeinderat,
12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 83
darauf verweise, dass es natürlich vom Einzelfall abhängt. Aber, und das kann ich schon sagen, bei beiden Themen, sowohl bei der Schimmelbildung als auch bei der Problematik der Bleirohre - ich könnte sogar noch andere Themen dazunehmen - haben sich starke Verbesserungen durch diesen hohen Anteil an sanierten Wohnungen in unserer Stadt ergeben. Insbesondere bei den Bleirohren kann man sagen, dass es nahezu keine Wohnhausanlage mehr gibt, die nicht im Laufe der Jahre über die Hauptstränge des Hauses in einen Austausch gefallen ist. Das trifft nicht auf die Zuleitungen der Wohnung zu.
Bei den Zuleitungen der Wohnungen ist es so, dass von
etwa 65 000 Wohnungen aus der Zwischenkriegszeit noch etwa ein
Drittel von diesen Zuleitungen betroffen ist.
Wenn ich also unsere Grenzwerte, unsere Vorsorgewerte
und unseren sehr gewissenhaften und sehr sorgsamen Umgang bei der Behebung von
gesundheitsschädlichen Aspekten im Wohnhäuserbereich betrachte, dann kann ich,
glaube ich, Ihre Frage damit beantworten: Sehr engagiert und in angemessener
Zeit werden solche Schäden behoben.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Die 1. Zusatzfrage: Frau GRin Frank.
GRin Henriette Frank (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Stadtrat, für die äußerst positive
Antwort.
Worum es mir jetzt im Wesentlichen geht, sind nicht
die Bleirohre - die haben wir hier wirklich schon mehr als ausführlich diskutiert
-, sondern das ist die Schimmelbildung, und zwar verbunden mit dem neuen
Gesetz, in dem ja festgelegt wird, dass ab 1. 10. 2006 binnen drei
Monaten gesundheitsgefährdende Schäden, die den Mieter betreffen, zu beheben
sind.
Jetzt ist Schimmelbildung leider kein Einzelfall,
trotz aller Ihrer vorgebrachten Sanierungen. Es ist auch so, dass die Wohnungen
sehr häufig zu früh übergeben wurden, sodass noch Feuchte drinnen war. Denn wir
haben Schimmelbildung nicht nur in Altbauten. Trotz Baumanagement werden hier
nicht die Verantwortlichen, die Bauarbeiter, nein, die Errichter, so ist es
eigentlich richtig, die Errichter zur Verantwortung gezogen. Denn tatsächlich
gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das bekannt wird - die Schimmelbildung tritt ja
nicht von heute auf morgen ein -, die Gewährleistungsfrist von drei Jahren.
Jetzt meine Frage: Inwieweit
haben Sie schon jemals, ohne die Mieter zu belasten, auf diese
Gewährleistungsfrist zur Sanierung der Wohnungen zurückgegriffen, wenn Schimmel
innerhalb kurzer Zeit aufgetreten ist?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Werte Frau
Gemeinderätin!
Im Neubau sind in erster Linie Wohnbauträger für
unsere Stadt tätig. Eigene Abteilungen haben in den letzten Jahren nahezu keine
eigenen Wohnungen im Neubau errichtet. Der Neubau ist ausschließlich
ausgelagert auf gewerbliche, gemeinnützige, private Wohnbauträger, die in
diesem Bereich tätig sind.
Ich fühle mich zwar allgemeinpolitisch für alle
Rahmenbedingungen verantwortlich, aber ich selbst habe nie diesen Bauauftrag
erteilt, sondern es sind Bauträger, von denen ich anhand von konkreten Fällen
weiß, dass sie natürlich schon aus Eigeninteresse versuchen - weil sich ja
viele dieser Bauträger Mieterversammlungen stellen oder sich in genossenschaftsähnlichen
Systemen als gemeinnützige Bauvereinigungen sogar Wahlen stellen -, bei diesem
Thema ihren Mietern zu beweisen, dass sie ihnen Geld ersparen.
Ich sage das auch in Bezug auf den gewerblichen
Bereich. Ich kenne Beispiele gerade im Bereich der Donau - Wohnpark Alte Donau
und andere -, dort sind sehr viele Gewährleistungsprobleme entstanden, wobei
ich zugebe, dass es problematisch ist, bei allem, was entlang der Donau
auftritt, besonders natürlich durch die schwierige Fundamentierung und durch
etwaige aufsteigende Grundfeuchtigkeit, die allein schon durch die geologische
Situation links und rechts der Donau gegeben ist, wo sich die Bauträger den
Mietern gegenüber eher profilieren konnten, auf diese Gewährleistung
zurückzugreifen. Letztendlich entscheidet bei diesen Gewährleistungsfragen
natürlich das Gericht aufgrund von Sachverständigengutachten.
Jetzt komme ich zu den eigenen Erfahrungen, die
allerdings länger zurückliegen, weil wir ja den Neubau von Wohnungen völlig
ausgelagert haben. Trotz Sachverständigengutachten, die keinen kausalen
Zusammenhang mit einer Schuldfrage bestätigen, hat für mich der Verdacht
bestanden, dass die Firma es hätte besser machen können. Die letzte
Entscheidung darüber trifft natürlich das Gericht anhand von Sachverständigengutachten,
aber obwohl es vom Hausverstand her möglich war zu sagen, na ja, wer soll
schuld sein, die hätten es sich besser überlegen können!, war es doch oft so,
dass dieser verlangte kausale Zusammenhang nicht nachgewiesen wurde.
Wenn Sie mich also fragen, ob es gelungen ist, dort,
wo Schimmelbildung aufgetreten ist, flächendeckend auch die
Gewährleistungsfristen zu nutzen, dann müsste ich Ihnen ehrlicherweise sagen:
Nein - aber nicht wegen mangelnder Sorgfalt, sondern aufgrund von Sachverständigengutachten,
die diesen Zusammenhang vor den Gerichten nicht ausreichend belegen konnten.
Was Ihren Einleitungspunkt betrifft, dass die neue
Wohnrechts-Novelle die Erhaltungspflicht des Vermieters bei der Beseitigung
erheblicher Gefahren für Gesundheit der Bewohner verstärkt, sehe ich das eher
symbolisch, wenn Sie mir diese Einschätzung erlauben. Sie wissen, dass ich das
immer in einer etwas schärferen Formulierung verlangt habe; auch wenn es mich
als Vertreter eines der größten Vermieter treffen würde, habe ich es immer
etwas massiver verlangt.
Erlauben
Sie mir, das auch als Anregung für zukünftige Gesetzesänderungen zu sagen: Mit
Ausnahme des Zeitpunkts beim Mietvertragsabschluss - was aber letztlich auch
nicht zu einer tatsächlichen Mängelbehebung führt, sondern nur für die
Einstufung im Kategoriesystem relevant ist - gibt es keine Frist, und das war
ja immer
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