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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 83

 

darauf verweise, dass es natürlich vom Einzelfall abhängt. Aber, und das kann ich schon sagen, bei beiden Themen, sowohl bei der Schimmelbildung als auch bei der Problematik der Bleirohre - ich könnte sogar noch andere Themen dazunehmen - haben sich starke Verbesserungen durch diesen hohen Anteil an sanierten Wohnungen in unserer Stadt ergeben. Insbesondere bei den Bleirohren kann man sagen, dass es nahezu keine Wohnhausanlage mehr gibt, die nicht im Laufe der Jahre über die Hauptstränge des Hauses in einen Austausch gefallen ist. Das trifft nicht auf die Zuleitungen der Wohnung zu.

 

Bei den Zuleitungen der Wohnungen ist es so, dass von etwa 65 000 Wohnungen aus der Zwischenkriegszeit noch etwa ein Drittel von diesen Zuleitungen betroffen ist.

 

Wenn ich also unsere Grenzwerte, unsere Vorsorgewerte und unseren sehr gewissenhaften und sehr sorgsamen Umgang bei der Behebung von gesundheitsschädlichen Aspekten im Wohnhäuserbereich betrachte, dann kann ich, glaube ich, Ihre Frage damit beantworten: Sehr engagiert und in angemessener Zeit werden solche Schäden behoben.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die 1. Zusatzfrage: Frau GRin Frank.

 

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Stadtrat, für die äußerst positive Antwort.

 

Worum es mir jetzt im Wesentlichen geht, sind nicht die Bleirohre - die haben wir hier wirklich schon mehr als ausführlich diskutiert -, sondern das ist die Schimmelbildung, und zwar verbunden mit dem neuen Gesetz, in dem ja festgelegt wird, dass ab 1. 10. 2006 binnen drei Monaten gesundheitsgefährdende Schäden, die den Mieter betreffen, zu beheben sind.

 

Jetzt ist Schimmelbildung leider kein Einzelfall, trotz aller Ihrer vorgebrachten Sanierungen. Es ist auch so, dass die Wohnungen sehr häufig zu früh übergeben wurden, sodass noch Feuchte drinnen war. Denn wir haben Schimmelbildung nicht nur in Altbauten. Trotz Baumanagement werden hier nicht die Verantwortlichen, die Bauarbeiter, nein, die Errichter, so ist es eigentlich richtig, die Errichter zur Verantwortung gezogen. Denn tatsächlich gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das bekannt wird - die Schimmelbildung tritt ja nicht von heute auf morgen ein -, die Gewährleistungsfrist von drei Jahren.

 

Jetzt meine Frage: Inwieweit haben Sie schon jemals, ohne die Mieter zu belasten, auf diese Gewährleistungsfrist zur Sanierung der Wohnungen zurückgegriffen, wenn Schimmel innerhalb kurzer Zeit aufgetreten ist?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Werte Frau Gemeinderätin!

 

Im Neubau sind in erster Linie Wohnbauträger für unsere Stadt tätig. Eigene Abteilungen haben in den letzten Jahren nahezu keine eigenen Wohnungen im Neubau errichtet. Der Neubau ist ausschließlich ausgelagert auf gewerbliche, gemeinnützige, private Wohnbauträger, die in diesem Bereich tätig sind.

 

Ich fühle mich zwar allgemeinpolitisch für alle Rahmenbedingungen verantwortlich, aber ich selbst habe nie diesen Bauauftrag erteilt, sondern es sind Bauträger, von denen ich anhand von konkreten Fällen weiß, dass sie natürlich schon aus Eigeninteresse versuchen - weil sich ja viele dieser Bauträger Mieterversammlungen stellen oder sich in genossenschaftsähnlichen Systemen als gemeinnützige Bauvereinigungen sogar Wahlen stellen -, bei diesem Thema ihren Mietern zu beweisen, dass sie ihnen Geld ersparen.

 

Ich sage das auch in Bezug auf den gewerblichen Bereich. Ich kenne Beispiele gerade im Bereich der Donau - Wohnpark Alte Donau und andere -, dort sind sehr viele Gewährleistungsprobleme entstanden, wobei ich zugebe, dass es problematisch ist, bei allem, was entlang der Donau auftritt, besonders natürlich durch die schwierige Fundamentierung und durch etwaige aufsteigende Grundfeuchtigkeit, die allein schon durch die geologische Situation links und rechts der Donau gegeben ist, wo sich die Bauträger den Mietern gegenüber eher profilieren konnten, auf diese Gewährleistung zurückzugreifen. Letztendlich entscheidet bei diesen Gewährleistungsfragen natürlich das Gericht aufgrund von Sachverständigengutachten.

 

Jetzt komme ich zu den eigenen Erfahrungen, die allerdings länger zurückliegen, weil wir ja den Neubau von Wohnungen völlig ausgelagert haben. Trotz Sachverständigengutachten, die keinen kausalen Zusammenhang mit einer Schuldfrage bestätigen, hat für mich der Verdacht bestanden, dass die Firma es hätte besser machen können. Die letzte Entscheidung darüber trifft natürlich das Gericht anhand von Sachverständigengutachten, aber obwohl es vom Hausverstand her möglich war zu sagen, na ja, wer soll schuld sein, die hätten es sich besser überlegen können!, war es doch oft so, dass dieser verlangte kausale Zusammenhang nicht nachgewiesen wurde.

 

Wenn Sie mich also fragen, ob es gelungen ist, dort, wo Schimmelbildung aufgetreten ist, flächendeckend auch die Gewährleistungsfristen zu nutzen, dann müsste ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Nein - aber nicht wegen mangelnder Sorgfalt, sondern aufgrund von Sachverständigengutachten, die diesen Zusammenhang vor den Gerichten nicht ausreichend belegen konnten.

 

Was Ihren Einleitungspunkt betrifft, dass die neue Wohnrechts-Novelle die Erhaltungspflicht des Vermieters bei der Beseitigung erheblicher Gefahren für Gesundheit der Bewohner verstärkt, sehe ich das eher symbolisch, wenn Sie mir diese Einschätzung erlauben. Sie wissen, dass ich das immer in einer etwas schärferen Formulierung verlangt habe; auch wenn es mich als Vertreter eines der größten Vermieter treffen würde, habe ich es immer etwas massiver verlangt.

 

Erlauben Sie mir, das auch als Anregung für zukünftige Gesetzesänderungen zu sagen: Mit Ausnahme des Zeitpunkts beim Mietvertragsabschluss - was aber letztlich auch nicht zu einer tatsächlichen Mängelbehebung führt, sondern nur für die Einstufung im Kategoriesystem relevant ist - gibt es keine Frist, und das war ja immer

 

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