Gemeinderat,
12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 83
meine Kritik, für die Beseitigung von Mängeln in einem
Mietgegenstand. Das ist dieser berühmte § 3 Abs 3 Z 2.
Das heißt - und das war immer schon ein kleiner
Kritikpunkt -, wenn man sich die Novelle genau ansieht, kommt zwar der Terminus
der Erhaltungspflicht des Vermieters öfters vor, es gibt aber keine Zähne zum
Beißen. Denn wenn es keine Fristen gibt, die festgelegt sind, und diese
Dreimonatsfrist, die Sie erwähnt haben, nur im Zusammenhang mit dem
Mietvertragsabschluss genannt ist, aber nicht für die gesamte Zeit und Dauer
des Objekts, und da wiederum nur eine geänderte Kategorieeinstufung
durchsetzbar ist - also wieder nicht die eigentliche Behebung -, dann ist zwar
vielleicht der gute Wille spürbar, aber es fehlen die Zähne bei der Umsetzung.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Die 2. Zusatzfrage: Herr GR Mag Maresch.
GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ich finde es ja interessant, dass Kollegin Frank
meint, die Blei-Geschichte wurde schon oft diskutiert und ist damit erledigt.
Dann hätte sie Sie nicht fragen sollen, glaube ich.
Aber jetzt noch einmal zurück zu der Blei-Geschichte.
Ich finde es interessant, dass Sie sagen, das neue Mietrecht oder die neue
Novelle sollte eine schärfere Formulierung in Bezug auf diese Mängel
beinhalten. Ich teile da sozusagen Ihre Kritik, trotzdem finde ich es
interessant, dass zumindest ein Drittel der Wohnungen - laut Ihrer Aussage -
noch Bleizuleitungen hat.
Jetzt ist es aber so, dass
es EU-Regelungen gibt, die die Gesundheitsgefährdung bei einer bestimmten
Anzahl von Milligramm Blei im Trinkwasser regeln. Deswegen meine Frage: Warum
gibt es keine Förderung der Stadt Wien dafür, Bleileitungen auszutauschen,
analog zur Förderung des Austauschs von Türen in Richtung Sicherheitstüren
beziehungsweise von Lärmschutzfenstern, wenn Sie der Meinung sind, dass die
Mietrechts-Novelle in dieser Richtung kritikwürdig ist?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Das lässt
sich schnell aufklären: Erstens ist nicht ein Drittel des Wohnungsbestandes
betroffen, sondern ein Drittel jener Wohnungen, die in der Zwischenkriegszeit
gebaut wurden. (GR Mag Rüdiger Maresch: 20 000!) Es gibt
220 000 Wohnungen in unserer Stadt, und wenn Sie selber sagen:
20 000, dann wäre das kein Drittel vom Gesamtbestand, sondern ein Drittel
von den 65 000; das ist immerhin ein kleiner Unterschied. Diese
65 000 Wohnungen sind nicht in den Hauptleitungen des Hauses betroffen -
dort ist das saniert -, sondern lediglich in den Zuleitungen zu den Wohnungen.
Das ist ein massiver Unterschied! (Zwischenruf von GR Mag Rüdiger Maresch.)
Lassen Sie mich Folgendes sagen. Früher ist die
Konzentration entstanden durch die Zuleitung von den Wasserwerken, die in ihr
Austauschprogramm sehr viel Geld investiert haben, und sie hoffen, im
Jahre 2007 die letzten Austäusche durchzuführen. Vielleicht dauert es ein
paar Wochen länger, aber dort ist das Programm voll im Gange. Die Hauptstränge
des Hauses sind zur Gänze ausgetauscht. Was also bleibt, ist: keine Zuleitungen
in Bleirohren, keine Hauptstränge in Bleirohren, sondern - unter
Anführungszeichen - lediglich die Zuleitungen zu den Wohnungen. (GR Mag
Rüdiger Maresch: Die ist immer noch hoch genug!) Aber, erlauben Sie, das
ist doch ein bisschen weniger! Ich darf hier auf das Maß verweisen.
Jetzt möchte ich Folgendes sagen: Die Regelungen, die
es gibt - mit 25 Mikrogramm -, werden mit einer Messmethode ermittelt,
dabei schaut man sich die Konzentration an. Man dreht den Wasserhahn auf, lässt
das Wasser eine Minute laufen und sechs Minuten laufen, und es wird der
Durchschnittswert ermittelt; das zählt dann für diese 25 Mikrogramm. Das
heißt, auch diese Messmethode ist nicht so, dass man diese 25 Mikrogramm
einmal erreicht oder nicht erreicht, sondern man muss sie in einem
Durchschnittswert erreichen. Da muss ich Ihnen sagen, es ist bei unseren
Studien und unseren Erhebungen nach den Änderungen, die ich genannt habe,
dieser Durchschnittswert nicht erreicht worden.
Es werden oft von Organisationen, die damit auch
werben und Mitgliedschaften... (GR Mag Rüdiger Maresch: Zum Beispiel die
Wiener Umweltanwaltschaft!) Na, von allen, die in diesem Bereich tätig
sind, wird oft dieser Wert von 25 Mikrogramm genannt. Dann misst jemand
und hat irgendwann einmal 25 Mikrogramm. Das entspricht aber nicht
der Messmethode für diesen Grenzwert, sondern dieses Verfahren ist dafür
maßgeblich.
Was haben wir aber an Förderungen zu den
Sicherheitstüren gemacht? Bei all unseren Sockelsanierungen ist der Austausch
von Bleileitungen und Bleirohren ein fixer Bestandteil. Dort finanzieren wir -
wenn ich Ihnen das rund sagen darf - zwischen 50 und 60 Prozent aller
anfallenden Kosten; das ist also weit mehr als bei allen Sicherheitstüren. Die
Wohnungsverbesserung ist zwar abhängig vom Einkommen in der Rückzahlung, hat
aber natürlich voll das Förderungsprogramm für den Austausch von Bleirohren.
Es gibt einen einzigen Punkt, in dem wir nicht scharf
genug vorgehen - aber, wie ich meine, aus gutem Grund. Und zwar führen wir
keine Zwangstäusche in den Wohnungen durch. Das ist aber der wirklich
wesentliche Unterschied zu Organisationen, die von uns verlangen, dass wir es
noch rascher bewerkstelligen.
Aber an den Förderungsrichtsätzen - wenn ich die
Einkommensbezogenheit bei der Wohnungsverbesserung oder die General- und
Sockelsanierung berücksichtige - kann es nicht liegen. Die Förderungssätze sind
sehr hoch.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Nächste Zusatzfrage: Herr GR Walter. - Bitte.
GR Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ich hätte gerne gewusst, bis
wann Sie daran denken, die Bleirohre im Gemeindebau trotzdem auszutauschen.
Denn wir wissen ja, dass Schwermetalle auch im Körper abgelagert werden,
unabhängig von der Konzentration.
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