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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 05.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 83

 

meine Kritik, für die Beseitigung von Mängeln in einem Mietgegenstand. Das ist dieser berühmte § 3 Abs 3 Z 2.

 

Das heißt - und das war immer schon ein kleiner Kritikpunkt -, wenn man sich die Novelle genau ansieht, kommt zwar der Terminus der Erhaltungspflicht des Vermieters öfters vor, es gibt aber keine Zähne zum Beißen. Denn wenn es keine Fristen gibt, die festgelegt sind, und diese Dreimonatsfrist, die Sie erwähnt haben, nur im Zusammenhang mit dem Mietvertragsabschluss genannt ist, aber nicht für die gesamte Zeit und Dauer des Objekts, und da wiederum nur eine geänderte Kategorieeinstufung durchsetzbar ist - also wieder nicht die eigentliche Behebung -, dann ist zwar vielleicht der gute Wille spürbar, aber es fehlen die Zähne bei der Umsetzung.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die 2. Zusatzfrage: Herr GR Mag Maresch.

 

GR Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich finde es ja interessant, dass Kollegin Frank meint, die Blei-Geschichte wurde schon oft diskutiert und ist damit erledigt. Dann hätte sie Sie nicht fragen sollen, glaube ich.

 

Aber jetzt noch einmal zurück zu der Blei-Geschichte. Ich finde es interessant, dass Sie sagen, das neue Mietrecht oder die neue Novelle sollte eine schärfere Formulierung in Bezug auf diese Mängel beinhalten. Ich teile da sozusagen Ihre Kritik, trotzdem finde ich es interessant, dass zumindest ein Drittel der Wohnungen - laut Ihrer Aussage - noch Bleizuleitungen hat.

 

Jetzt ist es aber so, dass es EU-Regelungen gibt, die die Gesundheitsgefährdung bei einer bestimmten Anzahl von Milligramm Blei im Trinkwasser regeln. Deswegen meine Frage: Warum gibt es keine Förderung der Stadt Wien dafür, Bleileitungen auszutauschen, analog zur Förderung des Austauschs von Türen in Richtung Sicherheitstüren beziehungsweise von Lärmschutzfenstern, wenn Sie der Meinung sind, dass die Mietrechts-Novelle in dieser Richtung kritikwürdig ist?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Das lässt sich schnell aufklären: Erstens ist nicht ein Drittel des Wohnungsbestandes betroffen, sondern ein Drittel jener Wohnungen, die in der Zwischenkriegszeit gebaut wurden. (GR Mag Rüdiger Maresch: 20 000!) Es gibt 220 000 Wohnungen in unserer Stadt, und wenn Sie selber sagen: 20 000, dann wäre das kein Drittel vom Gesamtbestand, sondern ein Drittel von den 65 000; das ist immerhin ein kleiner Unterschied. Diese 65 000 Wohnungen sind nicht in den Hauptleitungen des Hauses betroffen - dort ist das saniert -, sondern lediglich in den Zuleitungen zu den Wohnungen. Das ist ein massiver Unterschied! (Zwischenruf von GR Mag Rüdiger Maresch.)

 

Lassen Sie mich Folgendes sagen. Früher ist die Konzentration entstanden durch die Zuleitung von den Wasserwerken, die in ihr Austauschprogramm sehr viel Geld investiert haben, und sie hoffen, im Jahre 2007 die letzten Austäusche durchzuführen. Vielleicht dauert es ein paar Wochen länger, aber dort ist das Programm voll im Gange. Die Hauptstränge des Hauses sind zur Gänze ausgetauscht. Was also bleibt, ist: keine Zuleitungen in Bleirohren, keine Hauptstränge in Bleirohren, sondern - unter Anführungszeichen - lediglich die Zuleitungen zu den Wohnungen. (GR Mag Rüdiger Maresch: Die ist immer noch hoch genug!) Aber, erlauben Sie, das ist doch ein bisschen weniger! Ich darf hier auf das Maß verweisen.

 

Jetzt möchte ich Folgendes sagen: Die Regelungen, die es gibt - mit 25 Mikrogramm -, werden mit einer Messmethode ermittelt, dabei schaut man sich die Konzentration an. Man dreht den Wasserhahn auf, lässt das Wasser eine Minute laufen und sechs Minuten laufen, und es wird der Durchschnittswert ermittelt; das zählt dann für diese 25 Mikrogramm. Das heißt, auch diese Messmethode ist nicht so, dass man diese 25 Mikrogramm einmal erreicht oder nicht erreicht, sondern man muss sie in einem Durchschnittswert erreichen. Da muss ich Ihnen sagen, es ist bei unseren Studien und unseren Erhebungen nach den Änderungen, die ich genannt habe, dieser Durchschnittswert nicht erreicht worden.

 

Es werden oft von Organisationen, die damit auch werben und Mitgliedschaften... (GR Mag Rüdiger Maresch: Zum Beispiel die Wiener Umweltanwaltschaft!) Na, von allen, die in diesem Bereich tätig sind, wird oft dieser Wert von 25 Mikrogramm genannt. Dann misst jemand und hat irgendwann einmal 25 Mikrogramm. Das entspricht aber nicht der Messmethode für diesen Grenzwert, sondern dieses Verfahren ist dafür maßgeblich.

 

Was haben wir aber an Förderungen zu den Sicherheitstüren gemacht? Bei all unseren Sockelsanierungen ist der Austausch von Bleileitungen und Bleirohren ein fixer Bestandteil. Dort finanzieren wir - wenn ich Ihnen das rund sagen darf - zwischen 50 und 60 Prozent aller anfallenden Kosten; das ist also weit mehr als bei allen Sicherheitstüren. Die Wohnungsverbesserung ist zwar abhängig vom Einkommen in der Rückzahlung, hat aber natürlich voll das Förderungsprogramm für den Austausch von Bleirohren.

 

Es gibt einen einzigen Punkt, in dem wir nicht scharf genug vorgehen - aber, wie ich meine, aus gutem Grund. Und zwar führen wir keine Zwangstäusche in den Wohnungen durch. Das ist aber der wirklich wesentliche Unterschied zu Organisationen, die von uns verlangen, dass wir es noch rascher bewerkstelligen.

 

Aber an den Förderungsrichtsätzen - wenn ich die Einkommensbezogenheit bei der Wohnungsverbesserung oder die General- und Sockelsanierung berücksichtige - kann es nicht liegen. Die Förderungssätze sind sehr hoch.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Nächste Zusatzfrage: Herr GR Walter. - Bitte.

 

GR Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich hätte gerne gewusst, bis wann Sie daran denken, die Bleirohre im Gemeindebau trotzdem auszutauschen. Denn wir wissen ja, dass Schwermetalle auch im Körper abgelagert werden, unabhängig von der Konzentration.

 

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